Wichtig
Diese Seite wurde mithilfe künstlicher Intelligenz übersetzt. Der Inhalt kann Ungenauigkeiten oder Fehlinterpretationen enthalten. Für kritische oder offizielle Zwecke verwenden Sie bitte die EN-Version.
9. März 2026
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Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“) sorgfältig durch, bevor Sie auf die Services zugreifen und diese nutzen. Damit Sie diese Vereinbarung besser verstehen, haben wir in Anlage 1 unten Wörter definiert, denen eine besondere Bedeutung zukommt. Die Wörter in Anlage 1 haben, sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, in dieser Vereinbarung durchgehend dieselbe Bedeutung.
Indem Sie am Ende dieser Vereinbarung oder bei einem ähnlichen Zustimmungstext auf der Website von Snyk auf „“<AGREE>““ klicken oder ein Bestellformular unterzeichnen, das auf diese Vereinbarung verweist, stimmen Sie dieser Vereinbarung in ihrer Gesamtheit zu. Mit Ihrer Zustimmung zu dieser Vereinbarung beantragen Sie, dass Snyk Ihnen Zugang zu den Services gewährt. Sobald Snyk Ihren Antrag annimmt („Beginn der Laufzeit“), ermöglicht Snyk Ihnen gemäß den in dieser Vereinbarung festgehaltenen Bedingungen den Zugriff auf die Services und deren Nutzung. Stimmen Sie dieser Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person zu: (i) sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie ordnungsgemäß bevollmächtigt sind, im Namen dieses Unternehmens oder dieser juristischen Person zu handeln und dieser Vereinbarung zuzustimmen; und (ii) erkennen Sie an, dass dieses Unternehmen oder diese juristische Person rechtlich an diese Vereinbarung gebunden ist. Wenn Sie nicht befugt oder geschäftsfähig sind, diese Vereinbarung abzuschließen, unter 18 Jahre alt sind oder einer der in dieser Vereinbarung aufgeführten Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen und nicht auf die Services zugreifen.
Zur Klarstellung: Diese Vereinbarung gilt für Ihre Nutzung der Services und Ihren Zugriff darauf, unabhängig davon, ob Sie Folgendes abonnieren: (i) eine kostenpflichtige Version der Services, entweder direkt bei Snyk oder über einen Channel-Partner; oder (ii) eine kostenlose Testversion oder Evaluierung der Services („Evaluierung“) oder eine kostenlose Version der Services, einschließlich Ihrer Berechtigung, eine kostenpflichtige Version über das Secure Developer Project zu nutzen, das hier verfügbar ist, oder über sonstige Open-Source- oder damit verbundene Projekte, die Snyk von Zeit zu Zeit anbietet und die die kostenlose Nutzung einer kostenpflichtigen Version der Services ermöglichen („Open-Source-Projekte“). Die Abschnitte 1(b), 3.1(b), 3.2, 6, 8.2, 11.6(a), 11.13 und Anlage 2 gelten jedoch nicht für die unter (ii) beschriebenen Services. Im Zusammenhang mit den Open-Source-Projekten kann Snyk Ihnen die Services kostenlos bereitstellen, sofern Sie die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen, die Snyk von Zeit zu Zeit auf seiner Website festlegt oder Ihnen anderweitig mitteilt.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Services über einen Channel-Partner oder einen autorisierten Wiederverkäufer dieses Channel-Partners zu erwerben, richten sich Ihre Zahlungen für die Services nach den zwischen Ihnen und dem Channel-Partner oder autorisierten Wiederverkäufer vereinbarten Bedingungen. Daher gelten die Abschnitte 6.3 bis 6.6 dieser Vereinbarung nicht für Ihre Zahlungsverpflichtungen im Rahmen solcher Transaktionen, und diese Vereinbarung verlängert sich nicht automatisch gemäß Abschnitt 10.1(c) weiter unten. Alle übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben jedoch in Kraft und gelten weiterhin für Ihre Nutzung der Services.
1. Nutzungsrecht
Vorbehaltlich der Abonnementzuweisung für die jeweilige(n) Anwendung(en) gewährt Snyk Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares (vorbehaltlich Abschnitt 11.9), nicht unterlizenzierbares Recht: (a) während der Laufzeit ausschließlich für den zulässigen Zweck auf die Services, den Support und die Dokumentation zuzugreifen und diese zu nutzen (und Ihren Nutzern den Zugriff darauf und deren Nutzung zu gestatten); und (b) die Servicedaten für die Entwicklung und Wartung von Software in Verbindung mit dem Code-Asset zu verwenden, vorbehaltlich Abschnitt 10.3(a) (Auswirkungen der Beendigung).
2. Nutzungseinschränkungen
Sie dürfen nicht: (a) die Services in Verbindung mit Code-Assets nutzen, die weder Ihnen noch Ihren verbundenen Unternehmen gehören oder auf die Sie keinen Zugriff oder kein Nutzungsrecht haben; (b) Folgendes in die Services hochladen oder eingeben: (i) Viren oder (ii) Materialien, die rechtswidrig sind oder Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen; (c) sensible oder regulierte Daten (außer nicht sensible personenbezogene Daten gemäß dem DPA), beispielsweise Gesundheits- oder Finanzinformationen, in die Services hochladen oder Snyk anderweitig zugänglich machen; (d) die Services an Dritte lizenzieren, verkaufen, vermieten, verleasen, vertreiben, anzeigen, kommerziell verwerten oder ihnen anderweitig zur Verfügung stellen; (e) die Services ganz oder teilweise kopieren, ändern, vervielfältigen, davon abgeleitete Werke erstellen, einrahmen, spiegeln, erneut veröffentlichen, herunterladen, anzeigen, übertragen oder verbreiten; (f) die Services ganz oder teilweise dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig in eine für Menschen wahrnehmbare Form überführen; (g) Sicherheitsfunktionen oder andere technologische Funktionen der Services umgehen oder deaktivieren; (h) Maßnahmen ergreifen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Services beeinträchtigen oder den Zugriff anderer Kunden von Snyk auf die Services oder deren Nutzung verhindern; (i) die Services für Benchmarking-Aktivitäten zu den Anwendungen oder Anwendungen Dritter nutzen; (j) die Services zur Erbringung von Business-Process-Outsourcing-Leistungen für Dritte nutzen (z. B. als Servicebüro); (k) Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen von den Services entfernen; (l) die Services und/oder die Dokumentation nicht gemäß dieser Vereinbarung nutzen; (m) Daten unter Verstoß gegen Folgendes in die Services eingeben oder diese nutzen: (i) geltendes Recht oder (ii) Lizenzbedingungen oder sonstige vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten; (n) auf die Services zugreifen oder diese nutzen, wenn Sie Wettbewerber von Snyk sind, oder um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Service zu entwickeln oder zu verkaufen oder zu Zwecken, die im Wettbewerb mit Snyk stehen; oder (o) aus einem Land oder einer Region auf die Services zugreifen oder diese nutzen, das bzw. die einem umfassenden US-Embargo unterliegt. Ein Verstoß gegen eine der vorstehenden Einschränkungen gilt als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung.
3. Pflichten, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse
3.1 Allgemeines. Snyk wird vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung: (a) Ihnen Zugang zu den Services gewähren; (b) die Services gemäß Anlage 2 („SLA“) bereitstellen; und (c) den Supportumfang bereitstellen, der im jeweiligen Bestellformular oder Serviceplan festgelegt ist.
3.2 Leistungsgewährleistung. Snyk wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Services im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktionieren und der gesamte Support mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbracht wird („Leistungsgewährleistung“). Entsprechen die Services und der Support nicht der vorstehenden Leistungsgewährleistung, wird Snyk auf eigene Kosten angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Abweichungen unverzüglich zu beheben. Diese Behebung ist Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei einer Verletzung der Leistungsgewährleistung. Sollte Snyk die Abweichung jedoch nicht beheben, dürfen Sie die betreffenden Services oder den Support kündigen und erhalten eine anteilige Rückerstattung der im Voraus bezahlten Abonnementgebühren für die bis zum Kündigungsdatum nicht erbrachten Services. Die in diesem Abschnitt 3.2 genannten Rechtsmittel sind Ihre einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel bei einer Verletzung der Leistungsgewährleistung. Ungeachtet des Vorstehenden gilt die Leistungsgewährleistung nicht, wenn Sie eine kostenlose Version der Services, eine Evaluierung oder eine kostenpflichtige Version der Services über die Open-Source-Projekte abonnieren. Snyk kann solche Services jederzeit aus geschäftlichen Gründen aussetzen, einschränken oder drosseln.
3.3 Haftungsausschlüsse. Sie erkennen an und stimmen zu, dass: (a) die Leistungsgewährleistung nicht für Abweichungen gilt, die dadurch verursacht werden, dass Sie die Services nicht gemäß der Dokumentation nutzen; (b) sich die Services im Laufe der Zeit weiterentwickeln und Funktionen nach alleinigem Ermessen von Snyk von Zeit zu Zeit hinzugefügt oder entfernt werden können; und (c) Ihre Nutzung der Services möglicherweise nicht ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt. Snyk sichert insbesondere nicht zu und gewährleistet nicht, dass: (a) die Services (einschließlich vorgeschlagener Snyk-Fixes) Ihren Anforderungen entsprechen oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind; (b) die Services sämtliche Schwachstellen in sämtlichem Code, allen Konfigurationen oder Abhängigkeiten finden und überwachen können, die im Code-Asset enthalten, darauf anwendbar oder dafür verwendet werden; oder (c) Snyk für alle Schwachstellen einen Snyk-Fix bereitstellen kann. Snyk haftet Ihnen gegenüber nicht für fälschlicherweise von den Services identifizierte „False Positives“ oder „False Negatives“ bei Schwachstellen oder für Schäden oder Verluste, die durch einen von Ihnen implementierten Snyk-Fix entstehen.
3.4 Pflichten des Kunden. Sie sind allein verantwortlich für: (a) die Vertraulichkeit Ihrer Zugangsdaten und jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung durch Personen, die über Ihre Zugangsdaten auf die Services zugreifen und diese nutzen; (b) die Verwaltung der Zugriffsrechte Ihrer Nutzer (sofern zutreffend) und den Entzug solcher Rechte bei Nutzern, die keinen Zugriff mehr auf die Services haben sollten; (c) den Zugriff Ihrer Nutzer auf die Services und deren Nutzung, soweit dies nicht gemäß dieser Vereinbarung erfolgt; (d) die Einhaltung der einschlägigen Spezifikationen in der Dokumentation durch Ihr Netzwerk, Ihre Umgebung und Ihre Systeme sowie deren Sicherheit; (e) die Rechtmäßigkeit, Integrität und Richtigkeit der Snyk bereitgestellten Kundendaten; (f) die Bewertung jeder Schwachstelle anhand Ihrer eigenen Umstände, Ihrer Umgebung und Ihrer Risikobewertungen sowie die entsprechende Annahme oder Ablehnung von Snyk-Fixes; (g) die Festlegung Ihrer eigenen Kontrollen, Schweregrade, Prioritäten oder Berechtigungen innerhalb der Services; und (h) wenn Sie die Services zu Evaluierungszwecken abonnieren: (i) die Folgen Ihrer Nutzung der Services (oder Ihrer Unfähigkeit, diese zu nutzen) sowie jegliche Haftung gleich welcher Art, die sich aus Ihrer Nutzung der Services (oder Ihrer Unfähigkeit, diese zu nutzen) ergibt oder damit in Zusammenhang steht; und (ii) das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Sicherung und Erstellung aller erforderlichen Kopien der Kundendaten sowie zur Einhaltung von Abschnitt 10 (Beendigung). Snyk ist nicht verpflichtet, Sie bei der Extraktion, Übertragung oder Wiederherstellung von Daten zu unterstützen, weder während noch nach dem Evaluierungszeitraum. Sie stimmen außerdem zu, alle Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten, die für Ihr Unternehmen und Ihre Leistungen gemäß dieser Vereinbarung gelten, darunter, soweit anwendbar, den UK Modern Slavery Act 2015 sowie andere Menschenrechts- und Sanktionsgesetze.
3.5 Funktionen Dritter. Die Services können Funktionen enthalten, die für die Interoperabilität mit Anwendungen oder Services konzipiert sind, die Ihnen von Dritten separat bereitgestellt werden, beispielsweise Source-Code-Management-Services oder andere Sicherheits-Scanning-Plattformen oder -Anwendungen. Jeder Vorgang oder jede Transaktion, der bzw. die über eine Website, ein System, eine Plattform oder eine Anwendung eines Dritten abgeschlossen wird, erfolgt zwischen Ihnen und dem betreffenden Dritten und auf Ihr eigenes Risiko. Snyk kann die fortlaufende Verfügbarkeit solcher Funktionen nicht garantieren. Snyk kann daher die Interoperabilität mit ihnen jederzeit einstellen, auch wenn der betreffende Dritte seine Anwendung oder seinen Service nicht mehr für die Interoperabilität mit den Services bereitstellt oder die Art und Weise dieser Bereitstellung so ändert, dass sie für Snyk nicht mehr zumutbar ist.
3.6 Beta-Services. Snyk kann Ihnen von Zeit zu Zeit Beta-Services kostenlos bereitstellen. Beta-Services werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt. Snyk gibt keinerlei ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf Beta-Services ab und haftet in keiner Weise, wenn sich dies aus Beta-Services ergibt oder damit in Zusammenhang steht. Sie können nach eigenem Ermessen entscheiden, solche Beta-Services auszuprobieren. Snyk kann Beta-Services nach eigenem Ermessen jederzeit einstellen und ist nicht verpflichtet, sie allgemein verfügbar zu machen.
3.7 Besondere Bedingungen. Für bestimmte Anwendungen und Tools gelten im Zusammenhang mit ihrer Nutzung besondere Bedingungen:
(a) Snyk Tools. Die Tools sind als Schnittstelle zwischen den Services und einer externen Anwendung oder einem Repository vorgesehen, die bzw. das von Ihnen betrieben und kontrolliert wird. Sie dürfen auf die Tools zugreifen und diese ausschließlich nutzen, um die Anwendungen im Rahmen dieser Vereinbarung nutzen zu können. Snyk kann die Nutzung der Tools begrenzen, drosseln oder anderweitig einschränken, um einen Missbrauch, Sicherheitsprobleme oder eine übermäßige Nutzung zu verhindern, wie Snyk dies nach eigenem Ermessen beurteilt. Snyk wird sich in angemessenem Umfang bemühen, bei Anwendung solcher Einschränkungen eine aussagekräftige Fehlermeldung auszugeben. Es wird keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Kompatibilität mit Software, technischen Protokollen oder Standards übernommen.
(b) Snyk API & Web. Snyk API & Web („SAW“) ist eine cloudbasierte Lösung zum Scannen von Webanwendungen auf Schwachstellen. Sie wurde für den Einsatz bei Webanwendungen entwickelt, bei denen eine Verbindung zwischen den Servern von Snyk und dem Server besteht, auf dem die getestete Webanwendung gehostet wird. Für Ihren Zugriff auf SAW und dessen Nutzung gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen: (i) Sie dürfen weder selbst noch durch Ermutigung oder Unterstützung Dritter auf eine Weise auf SAW zugreifen oder SAW nutzen, die darauf abzielt, die Zahlung von Gebühren unrechtmäßig zu umgehen oder Nutzungsgrenzen bzw. Kontingente zu überschreiten. Wenn Sie SAW im Rahmen eines Self-Service-Tarifs erwerben, sind gleichzeitige Scans desselben Ziels sowie mehr als sechzig (60) Scans desselben Ziels pro Monat nicht zulässig; und (ii) Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Nutzung jeglicher DAST-Tools, einschließlich SAW, in Produktionsumgebungen oder mit Live-Daten mit inhärenten Risiken verbunden ist. Sie übernehmen daher die Verantwortung für den sachgemäßen Einsatz und die Nutzung von SAW, einschließlich der Sicherung von Daten und angemessener Vorsichtsmaßnahmen vor Beginn der Tests.
3.8 Beratungsleistungen. Sie können nach Bedarf einzelne Beratungsleistungen erwerben, die auf Zeit- und Materialbasis gemäß einer von beiden Parteien unterzeichneten Leistungsbeschreibung erbracht werden („Beratungsleistungen“). In der Leistungsbeschreibung werden der Umfang der Beratungsleistungen sowie die zu zahlenden Gebühren festgelegt. Die Leistungsbeschreibung kann Bedingungen enthalten, die die Bedingungen dieser Vereinbarung ändern oder ergänzen, soweit diese Bedingungen speziell für die Erbringung der Beratungsleistungen durch Snyk oder, sofern zutreffend, dessen Drittpartner gelten.
4. Zusatz zur Datenverarbeitung, Sicherheitszusatz und Sicherheitshinweise
4.1 Datenschutzhinweis. Soweit Snyk bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung personenbezogene Daten über Sie verarbeitet (als Verantwortlicher im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze), erfolgt dies im Wesentlichen gemäß dem Datenschutzhinweis unter https://snyk.io/policies/privacy/. Der Datenschutzhinweis ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und kann von Snyk von Zeit zu Zeit geändert werden.
4.2 Zusatz zur Datenverarbeitung. Soweit Snyk bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet (als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze), gilt der Zusatz zur Datenverarbeitung („DPA“) unter https://snyk.io/policies/dpa/ und wird Bestandteil dieser Vereinbarung.
4.3 Zusatz zur Informationssicherheit. Snyk setzt Sicherheitsmaßnahmen ein, die dazu dienen, Kundendaten gemäß dem Zusatz zur Informationssicherheit von Snyk unter https://snyk.io/policies/snyk-security-addendum/ zu schützen.
4.4 Nutzungsdaten. Snyk darf (i) Nutzungsdaten intern für eigene Geschäftszwecke erheben, analysieren und anderweitig verarbeiten, einschließlich für Sicherheits- und Analysezwecke, zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Services oder für sonstige Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke im Zusammenhang mit den Services oder anderen Produkten und Services von Snyk, und (ii) Nutzungsdaten im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit öffentlich ausschließlich in aggregierter und/oder anonymisierter Form offenlegen, sodass Sie oder Ihre Nutzer nicht identifiziert werden können. Zur Klarstellung: Ihre Eingaben gelten im Sinne dieser Vereinbarung nicht als Nutzungsdaten und unterliegen weiterhin Abschnitt 5.4 (KI-Compliance).
4.5 Sicherheitsvorfälle und Benachrichtigungspflichten. Im Falle einer Sicherheitsverletzung, die zur unbefugten oder rechtswidrigen Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung von Kundendaten oder zur unbefugten oder rechtswidrigen Offenlegung oder zum Zugriff darauf führt (einschließlich personenbezogener Daten im Sinne des DPA) („Sicherheitsvorfall“), wird Snyk nach Kenntnisnahme des Sicherheitsvorfalls: (i) unverzüglich angemessene Maßnahmen zur Eindämmung des Sicherheitsvorfalls ergreifen; und (ii) Sie ohne unangemessene Verzögerung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 72 Stunden, über den Sicherheitsvorfall benachrichtigen.
5. Rechte an geistigem Eigentum
5.1 Rechte von Snyk an geistigem Eigentum. Im Verhältnis zwischen den Parteien verbleiben sämtliche Rechte, Rechtsansprüche und Beteiligungen an den Services, der Dokumentation und den Nutzungsdaten, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, bei Snyk und/oder seinen Lizenzgebern. Sie haben an den Services keinerlei Rechte, Lizenzen oder Genehmigungen, außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten.
5.2 Ihre Rechte an geistigem Eigentum. Im Verhältnis zwischen den Parteien sind und bleiben Sie alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte, Rechtsansprüche und Beteiligungen an allen Kundendaten, Code-Assets und Ausgaben, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, vorbehaltlich der in Abschnitt 5.3 (Rechteeinräumung an Snyk) eingeräumten Rechte und Genehmigungen.
5.3 Rechteeinräumung an Snyk. Sie räumen hiermit alle Rechte und Genehmigungen an oder in Bezug auf Kundendaten, das Code-Asset und die Ausgaben ein, die erforderlich sind, damit Snyk die Services erbringen und seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung anderweitig ausüben kann. Alle schriftlichen oder mündlichen Kommentare, Ideen und Vorschläge, die Sie (oder Ihre Nutzer) Snyk zu den Services, dem Support oder den Beta-Services mitteilen (einschließlich solcher zum Produkterlebnis, zur Funktionalität, Leistung, Genauigkeit, Konsistenz und Benutzerfreundlichkeit) („Feedback“), darf Snyk ohne Namensnennung oder Vergütung jeglicher Art an Sie frei verwenden. Sie übertragen und übereignen Snyk hiermit unwiderruflich alle Rechte an geistigem Eigentum, die in diesem Feedback enthalten sind oder sich daraus ergeben.
5.4 KI-Compliance. Snyk kann bei der Bereitstellung der Services KI-Modelle verwenden. Snyk wird keine Eingaben zum Trainieren, Erweitern oder Verbessern von KI-Modellen verwenden, die in die Services integriert und in der Dokumentation ausführlicher beschrieben sind, und wird auch seine verbundenen Unternehmen, Unterauftragsverarbeiter oder sonstige Dritte nicht dazu ermächtigen. Snyk richtet sein KI-Compliance-Programm an Branchenstandards sowie den Grundsätzen der Transparenz, Datenverwaltung, des Risikomanagements, der menschlichen Kontrolle und der Rechenschaftspflicht aus. Dabei gilt: (a) Snyk stellt auf angemessene schriftliche Anfrage Unterlagen zur Verfügung, die die allgemeine Beschaffenheit und den vorgesehenen Zweck der in den Services verwendeten KI-Modelle beschreiben; (b) Snyk setzt technische und organisatorische Maßnahmen um, die die Datenqualität, Sicherheit und Integrität im Zusammenhang mit seinen KI-Modellen fördern sollen; (c) Snyk unterhält Verfahren, die dazu dienen, Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von KI-Modellen in den Services zu erkennen, zu bewerten und zu mindern; (d) Snyk setzt seine KI-Modelle zur Unterstützung menschlicher Entscheidungen ein, nicht zu deren Ersetzung, und empfiehlt Ihnen, eine angemessene menschliche Überprüfung KI-generierter Ausgaben einzuführen; und (e) Snyk unterhält interne Governance-Strukturen zur Überwachung der Entwicklung und Bereitstellung seiner KI-Modelle. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass die Services in erster Linie Code-Assets verarbeiten und unabhängig von personenbezogenen Daten sind. Dementsprechend ist das KI-Compliance-Programm von Snyk nicht speziell auf Voreingenommenheit oder Diskriminierung natürlicher Personen ausgerichtet.
6. Abonnementgebühren
6.1 Abonnementgebühren und Prüfung. Sie verpflichten sich, die gegebenenfalls während der Laufzeit anfallenden Abonnementgebühren zu zahlen. Abonnementgebühren können nicht gekündigt oder erstattet werden, sofern diese Vereinbarung nichts anderes vorsieht. Snyk überprüft vierteljährlich die Nutzung der Services durch seine Kunden, um die Einhaltung des Abonnementkontingents sicherzustellen. Ergibt diese Überprüfung, dass Ihre Nutzung der Services das Abonnementkontingent überschreitet, müssen Sie Ihre Nutzung innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Überschreitung auf die im Abonnementkontingent festgelegten Mengen reduzieren. Andernfalls kann Snyk (oder gegebenenfalls sein Vertriebspartner) Ihnen für die verbleibende Laufzeit des aktuellen Vertragszeitraums die damit verbundenen zusätzlichen Abonnementgebühren zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen. Wenn Sie während der Laufzeit zusätzliche Abonnementkontingente erwerben oder zu einem höheren Tarif eines Serviceplans wechseln, werden die Abonnementgebühren für die verbleibende Laufzeit des aktuellen Vertragszeitraums anteilig berechnet. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung dürfen Sie Ihr Abonnementkontingent nicht herabsetzen oder zu einem niedrigeren Tarif eines Serviceplans wechseln.
6.2 Credits. Wenn Sie Services auf Grundlage eines Credit-Modells erwerben, etwa Snyk Credits („Credits“), sind diese Bestandteil Ihres Abonnementkontingents. Credits können für verschiedene Services eingesetzt werden. Bei ihrer Verwendung wird die für den jeweiligen Service erforderliche Anzahl von Credits von Ihrem Guthaben abgezogen. Sofern in einem anwendbaren Bestellformular nichts anderes angegeben ist, müssen alle Credits innerhalb der Laufzeit des betreffenden Bestellformulars verwendet werden. Danach verfallen ungenutzte Credits und können weder eingelöst noch erstattet oder gutgeschrieben werden. Credits können nicht gegen Bargeld eingelöst werden und sind nicht übertragbar. Sobald Ihre Credits aufgebraucht sind, verpflichten Sie sich, in gutem Glauben mit Snyk über den Erwerb zusätzlicher Credits zu verhandeln und Ihren Verbrauch anderweitig innerhalb von 30 Tagen auszugleichen.
6.3 Abrechnung. Je nachdem, ob Sie die Services über ein Bestellformular oder einen Serviceplan abonnieren, gelten für Sie die folgenden Abrechnungsintervalle und Zahlungsbedingungen:
(a) Bestellformular: Wenn Sie die Services über ein Bestellformular abonnieren, stellt Snyk Ihnen die Gebühren gemäß den im Bestellformular festgelegten Abrechnungsintervallen und Zahlungsbedingungen in Rechnung. Sie begleichen jede Rechnung gemäß diesen Bedingungen. Sind im Bestellformular keine Abrechnungsintervalle und Zahlungsbedingungen angegeben, gilt eine jährliche Abrechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum; oder
(b) Serviceplan: Wenn Sie die Services über einen Serviceplan abonnieren, belasten Snyk und/oder sein externer Zahlungsdienstleister (zu dessen Belastung Sie hiermit Ihre Zustimmung erteilen) Ihre Zahlungskarte mit der jeweils anfallenden Abonnementgebühr. Die Abonnementgebühr wird im Voraus am oder kurz nach dem Tag fällig, an dem Sie den Serviceplan auswählen, und danach monatlich oder jährlich am Jahrestag, bis diese Vereinbarung und/oder die Services von Ihnen oder Snyk gemäß dieser Vereinbarung gekündigt werden. Snyk behält sich das Recht vor, die für seine Servicepläne geltenden Abonnementgebühren jederzeit zu ändern. Wenn Sie einer solchen Änderung nicht zustimmen, müssen Sie Ihr Konto über den Service oder mit Unterstützung des Snyk-Supportteams löschen lassen und die Nutzung der Services einstellen. In diesem Fall gilt diese Vereinbarung zum Ende des dann laufenden Abrechnungszeitraums als von Ihnen gekündigt. Snyk berechnet Ihnen für den Zeitraum vor der Kündigung nur die zuvor vereinbarte Abonnementgebühr und ist nicht verpflichtet, Ihnen Abonnementgebühren zu erstatten. Wenn Sie der Änderung zustimmen (was durch Ihre fortgesetzte Nutzung der Services nach Inkrafttreten der neuen Abonnementgebühr als gegeben gilt), wird Ihre nächste Rechnung die neuen Abonnementgebühren anteilig enthalten.
6.4 Verspätete Zahlungen. Wenn Snyk Zahlungen auf Rechnungen oder andere fällige Beträge nicht fristgerecht erhalten hat (einschließlich gegebenenfalls bei einer Überschreitung des Credit-Kontingents nach Ablauf der 30-tägigen Verhandlungsfrist nach Treu und Glauben), kann Snyk Sie über den Zahlungsverzug informieren. Unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsmittel von Snyk kann Snyk Ihren Zugang zu den Services ganz oder teilweise sperren, wenn Sie oder der Channel Partner (je nach Anwendbarkeit) die Zahlung nicht innerhalb von 10 Geschäftstagen ab dem Datum der Mitteilung über den Zahlungsverzug geleistet haben.
6.5 Verbindliche Abonnementgebühren und Steuern. Alle Abonnementgebühren sind in US-Dollar zu zahlen und verstehen sich zuzüglich etwaiger anwendbarer Steuern. Sie sind verpflichtet, alle Umsatz-, Gebrauchs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Quellen- oder ähnlichen Steuern oder Abgaben im In- oder Ausland zu zahlen und zu tragen, die mit den Transaktionen im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind, ausgenommen Steuern auf das Einkommen von Snyk. Sie zahlen alle gemäß dieser Vereinbarung fälligen Beträge vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt. Ist nach den Gesetzen einer einschlägigen Steuerjurisdiktion ein Steuerabzug erforderlich, erfolgt dieser zum niedrigsten anwendbaren Satz, einschließlich des ermäßigten Quellensteuersatzes gemäß einem Steuerabkommen. Außerdem stellen Sie Snyk eine Kopie der Quellensteuerbescheinigung oder sonstige anwendbare Unterlagen als Zahlungsnachweis zur Verfügung.
6.6 Erhöhung der Abonnementgebühr bei Verlängerung. Sofern im Serviceplan oder Bestellformular (je nachdem, was zutrifft) nichts anderes festgelegt ist, kann Snyk die Abonnementgebühren für jede Verlängerungsperiode um höchstens 5 % gegenüber dem Abonnementgebührensatz des Vorjahres für die betreffenden Services erhöhen, wenn Ihr Abonnement der Services gemäß dem nachstehenden Abschnitt 10.1 automatisch verlängert wird.
7. Vertraulichkeit
7.1 Jede Partei („Empfänger“) erhält von der anderen Partei („offenlegenden Partei“) Zugang zu vertraulichen Informationen, um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Als vertrauliche Informationen einer Partei gelten keine Informationen, die: (a) öffentlich bekannt sind oder werden, sofern dies nicht auf eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers zurückzuführen ist; (b) sich vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden; (c) dem Empfänger rechtmäßig von einem Dritten ohne Offenlegungsbeschränkung offengelegt werden; oder (d) vom Empfänger unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden, wobei diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Nachweise belegt werden kann. Zu Ihren vertraulichen Informationen gehören Kundendaten, Code-Assets und Ergebnisse. Zu den vertraulichen Informationen von Snyk gehören die Services, Servicedaten, Produkt-Roadmaps, Preise und die Ergebnisse etwaiger Leistungstests der Services. Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind für beide Parteien vertraulich.
7.2 Jeder Empfänger darf vertrauliche Informationen in dem Umfang offenlegen, der erforderlich ist, um geltendes Recht oder eine gerichtliche Anordnung einzuhalten, vorausgesetzt, dass der Empfänger die offenlegende Partei vor einer solchen Offenlegung, soweit gesetzlich zulässig, über die entsprechende Anforderung informiert und angemessene Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass alle so offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.
7.3 Jeder Empfänger behandelt die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich und macht diese – sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und gemäß Abschnitt 7.2 erfolgt – keinem Dritten zugänglich und verwendet sie ausschließlich für die in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecke. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für vertrauliche Informationen ab drei (3) Jahren nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung (bzw. bei Geschäftsgeheimnissen ab dem Zeitpunkt, zu dem die vertraulichen Informationen nach geltendem Recht nicht mehr als Geschäftsgeheimnis gelten).
7.4 Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung darf der Empfänger vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei ganz oder teilweise offenlegen: (i) gegenüber seinen Mitarbeitern, Führungskräften, Geschäftsführern, Beratern und beruflichen Beratern (z. B. Anwälten, Prüfern, Finanzberatern, Buchhaltern und sonstigen beruflichen Vertretern, zusammen mit den vorgenannten „Mitarbeitern“), die diese Informationen kennen müssen und rechtlich durch Vertraulichkeitsverpflichtungen zur Wahrung ihrer Vertraulichkeit entsprechend den Bedingungen dieser Vereinbarung verpflichtet sind, oder im Fall beruflicher Berater durch ihre beruflichen Pflichten dazu verpflichtet sind. Der Empfänger ist für die Einhaltung dieses Abschnitts 7 durch seine Mitarbeiter verantwortlich und haftbar, als handele es sich um eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers.
8. Schadloshaltung
8.1 Ihre Schadloshaltung. Sie verteidigen Snyk, seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Berater, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und halten sie schadlos gegenüber allen Verlusten, die aus einer Forderung Dritter aufgrund Ihrer folgenden Handlungen entstehen: (a) Betrug, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten; oder (b) Verstoß gegen Abschnitt 2 (Nutzungsbeschränkungen).
8.2 Schadloshaltung durch Snyk. Snyk verteidigt Sie, Ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Berater, Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger und hält sie schadlos gegenüber allen Verlusten, die aus einer Forderung Dritter entstehen, wonach die Services die Rechte des geistigen Eigentums dieses Dritten verletzen.
8.3 Verfahren zur Schadloshaltung. Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich über jede Forderung, für die sie nach ihrer Auffassung gemäß diesem Abschnitt 8 Anspruch auf Schadloshaltung hat. Die Partei, die Schadloshaltung verlangt (der „Geschädigte“), arbeitet mit der anderen Partei (dem „Schadloshaltenden“) auf alleinige Kosten des Schadloshaltenden zusammen. Der Schadloshaltende übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und beauftragt auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand mit der Bearbeitung und Verteidigung der Forderung. Der Geschädigte darf zu keinem Zeitpunkt eine Haftung anerkennen oder die betreffende Forderung oder Klage anderweitig beilegen, vergleichen oder eine solche Beilegung oder einen solchen Vergleich versuchen, es sei denn, der Schadloshaltende hat dies ausdrücklich angewiesen. Der Geschädigte darf auf eigene Kosten mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl an den Verfahren teilnehmen und diese beobachten. Keine Partei darf eine Forderung beilegen, die zu einer Haftung oder einem Haftungsanerkenntnis des Geschädigten führt, ohne dessen schriftliche Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Erfüllt der Geschädigte eine seiner Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 8.3 nicht, entbindet dies den Schadloshaltenden nicht von seinen Verpflichtungen zur Schadloshaltung, außer in dem Umfang, in dem der Schadloshaltende nachweisen kann, dass ihm durch diese Nichterfüllung ein wesentlicher Nachteil entstanden ist.
8.4 Abhilfemaßnahmen. Werden oder werden nach vernünftigem Ermessen von Snyk voraussichtlich Services wegen einer Verletzung, widerrechtlichen Aneignung oder sonstigen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter beanstandet oder wird Ihre Nutzung der Services untersagt oder droht ein solches Verbot, kann Snyk nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (a) Ihnen das Recht verschaffen, die Services im Wesentlichen wie in dieser Vereinbarung vorgesehen weiter zu nutzen; (b) die Services ganz oder teilweise ändern oder ersetzen, um zu erreichen, dass die so geänderten oder ersetzten Services keine Rechte verletzen und dabei im Wesentlichen gleichwertige Funktionen und Merkmale bieten; solche Änderungen oder Ersatzleistungen gelten in diesem Fall als Services im Sinne dieser Vereinbarung; oder (c) diese Vereinbarung Ihnen gegenüber schriftlich kündigen und verlangen, dass Sie jede Nutzung der Services unverzüglich einstellen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung etwaiger im Voraus gezahlter Abonnementgebühren für Services, die bis zum Kündigungsdatum nicht erbracht wurden.
8.5 Ausnahmen. Snyk, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer sind unter Abschnitt 8.2 in keinem Fall haftbar oder verpflichtet, soweit die Forderung auf Folgendem beruht oder damit zusammenhängt: (a) einer Änderung der Services durch Sie; (b) einem Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder einer Nutzung der Services entgegen der Dokumentation; (c) Ihrer Nutzung der Services in Verbindung mit anderen Produkten, Services, Daten oder Verfahren, die Snyk weder empfohlen noch bereitgestellt hat, sofern die behauptete Rechtsverletzung ohne eine solche Nutzung nicht eingetreten wäre; (d) Ihrer Nutzung der Services nach einer Mitteilung von Snyk oder einer zuständigen Behörde über die behauptete oder tatsächliche Rechtsverletzung; oder (e) Kundendaten oder Ihrer Implementierung von Snyk Fixes.
8.6 Ausschließlicher Rechtsbehelf. DIESER ABSCHNITT 8 LEGT IHRE EINZIGEN RECHTSBEHELFE SOWIE DIE EINZIGE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG VON SNYK IN BEZUG AUF TATSÄCHLICHE, DROHENDE ODER BEHAUPTETE ANSPRÜCHE FEST, WONACH DIE SERVICES RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS DRITTER VERLETZEN, SICH WIDERRECHTLICH ANEIGNEN ODER ANDERWEITIG BEEINTRÄCHTIGEN.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES FESTGELEGT IST: (A) HAFTET SNYK NICHT FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DURCH FEHLER ODER AUSLASSUNGEN IN INFORMATIONEN, ANWEISUNGEN ODER SKRIPTEN VERURSACHT WERDEN, DIE SIE SNYK IM ZUSAMMENHANG MIT DEN SERVICES BEREITSTELLEN, ODER DURCH HANDLUNGEN, DIE SNYK AUF IHRE ANWEISUNG VORNIMMT; (B) ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN, BEDINGUNGEN UND SONSTIGEN BESTIMMUNGEN JEDER ART, DIE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GESETZLICH ODER NACH COMMON LAW GELTEN, SIND IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG VON DIESER VEREINBARUNG AUSGESCHLOSSEN; UND (C) DIE SERVICES WERDEN IHNEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT.
9.2 AUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZ. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET KEINE DER PARTEIEN AUS DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN GRUNDLAGE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER SONSTIGER GRUNDLAGEN, FÜR FOLGE-, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE, ERHÖHTE ODER STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DERARTIGE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND OB EINE DER PARTEIEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
9.3 BEGRENZUNG DER GELDHAFTUNG. VORBEHALTLICH ABSCHNITT 9.4 ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHT ODER MIT IHR ZUSAMMENHÄNGT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER EINER SONSTIGEN RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN GRUNDLAGE BERUHT, IN KEINEM FALL DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE: (A) 100 USD; ODER (B) DIE GESAMTEN ABONNEMENTGEBÜHREN, DIE SIE IM 12-MONATS-ZEITRAUM VOR DEM ANSPRUCHSAUSLÖSENDEN EREIGNIS GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG GEZAHLT HABEN ODER SCHULDEN. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN EIN RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
9.4 AUSNAHMEN. DIE VORSTEHEND FESTGELEGTE BEGRENZUNG DER GELDHAFTUNG GILT NICHT FÜR: (A) DIE VERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI ZUR SCHADLOSHALTUNG GEMÄSS ABSCHNITT 8; (B) BETRUG, GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN EINER PARTEI; (C) VERLUSTE AUFGRUND VON TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG; ODER (D) HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN. JEDE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG, DIE EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, EINEN GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS ODER EINEN AUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZ VORSIEHT, DIENT DER VERTEILUNG DER RISIKEN AUS DIESER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN. DIESE RISIKOVERTEILUNG SPIEGELT SICH IN DEN PREISEN WIDER, DIE SNYK IHNEN ANBIETET, UND IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DER VERTRAGSGRUNDLAGE ZWISCHEN DEN PARTEIEN. DIE BESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 9 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG) GELTEN UNGEACHTET DESSEN, DASS EIN BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Laufzeit. Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich danach, ob Sie eine kostenlose Version der Services, eine Evaluierung oder eine kostenpflichtige Version der Services abonnieren. In jedem Fall beginnt diese Vereinbarung am Beginn-Datum und gilt für die in (a), (b) oder (c) unten festgelegte Dauer:
(a) Kostenlose Version der Services (einschließlich Open-Source-Projekte): Diese Vereinbarung gilt bis zu ihrer Beendigung durch eine der Parteien wie folgt: (i) durch Snyk jederzeit und aus beliebigem Grund, auch ohne Sie davon in Kenntnis zu setzen; oder (ii) durch Sie jederzeit, indem Sie Ihre Organisation und Projekte gemäß Abschnitt 10.3(b) löschen. Darüber hinaus behält sich Snyk das Recht vor, diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 10.1(a)(i) zu kündigen und/oder Ihre Daten nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Dies kann beispielsweise bei längerer Inaktivität des Kontos, einem Verstoß gegen unsere Bedingungen oder aufgrund erforderlicher Systemwartungsarbeiten geschehen;
(b) Evaluierungen: Sofern diese Vereinbarung nicht wie hierin vorgesehen vorzeitig beendet wird, gilt sie bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte: (i) Ablauf des Evaluierungszeitraums oder (ii) Beendigung dieser Vereinbarung durch Snyk mit einer Frist von 3 Kalendertagen, wenn Snyk begründet davon ausgeht, dass die Services oder die Dokumentation nicht im Einklang mit dieser Vereinbarung genutzt oder in einer Weise aufgerufen werden, die den normalen Betrieb des Services beeinträchtigt; oder
(c) Kostenpflichtige Version der Services: Diese Vereinbarung gilt, sofern sie nicht wie hierin vorgesehen vorzeitig beendet wird, für die im Bestellformular oder Serviceplan (je nachdem, was zutrifft) festgelegte Laufzeit. Sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung anderweitig beendet wird, beträgt die Laufzeit eines ersten Bestellformulars oder Serviceplans (sofern im Bestellformular oder Serviceplan nicht anders angegeben) 1 Jahr ab dem im Bestellformular oder Serviceplan als Beginn Ihres Abonnements der Services angegebenen Datum (die „Erstlaufzeit“) und verlängert sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), sofern keine der Parteien der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich mitteilt, dass sie die Laufzeit nicht verlängern möchte. Die Erstlaufzeit und alle Verlängerungslaufzeiten bilden zusammen die Laufzeit des Bestellformulars oder Serviceplans. Zur Klarstellung: Eine gültige Mitteilung einer Partei an die andere Partei über die Nichtverlängerung gemäß diesem Abschnitt 10.1(c) führt dazu, dass das Bestellformular oder der Serviceplan (je nachdem, was zutrifft) am Ende der jeweils aktuellen Laufzeit endet. Abonnementgebühren werden Ihnen nicht erstattet.
10.2 Beendigung. Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) der Rechte gemäß Abschnitt 10.1, kann jede Partei diese Vereinbarung, ein Bestellformular und/oder den Serviceplan mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei beenden, wenn: (a) die andere Partei eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt und diese Verletzung nicht behoben werden kann oder, sofern sie behoben werden kann, die verletzende Partei sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt; (b) die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder ihre Geschäftstätigkeit nicht mehr im normalen Geschäftsgang ausübt; oder (c) gegen die andere Partei ein Antrag nach Insolvenz- oder Konkursrecht gestellt wird, der nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Einreichung zurückgenommen oder aufgehoben wird. Snyk kann diese Vereinbarung außerdem durch schriftliche Mitteilung an Sie beenden, wenn: (i) Sie einen gemäß dieser Vereinbarung fälligen Betrag am Fälligkeitstag nicht zahlen und mindestens 10 Geschäftstage nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung mit der Zahlung in Verzug bleiben (die Beendigung entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Zahlungspflicht); oder (ii) der Channel-Partner (sofern vorhanden) Beträge, die Snyk im Zusammenhang mit Ihrem Abonnement der Services zustehen, nicht zahlt. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Snyk im Zusammenhang mit einer solchen Beendigung keinerlei Haftung übernimmt und Sie ausschließlich gegenüber dem Channel-Partner Ansprüche im Zusammenhang mit einer solchen Beendigung geltend machen können.
10.3 Folgen der Beendigung. Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung und/oder eines anwendbaren Bestellformulars/Serviceplans aus beliebigem Grund:
(a) Die Ihnen gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte, einschließlich der Rechte nach Abschnitt 1 (Nutzungsrecht), enden unverzüglich. Sie dürfen jedoch Service-Daten und geistiges Eigentum von Snyk, das in Ihnen vor der Beendigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung bereitgestellten Outputs enthalten ist, weiterhin nutzen (vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Nutzungsbeschränkungen). Sie tragen die alleinige Verantwortung für jede fortgesetzte Nutzung der Service-Daten nach der Beendigung oder dem Ablauf; Snyk übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung;
(b) Sie müssen Ihre Organisation und Projekte unverzüglich aus den Services löschen, indem Sie entweder die Schaltfläche zum Löschen in den Services aktivieren oder sich für Unterstützung bei der Löschung an den Snyk-Support wenden;
(c) Sie müssen alle Tools unverzüglich von sämtlichen Computern entfernen, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, und Snyk auf schriftliche Anfrage einen zufriedenstellenden Nachweis darüber vorlegen; und
(d) Rechte, Rechtsmittel, Pflichten oder Haftungen der Parteien, die bis zum Datum der Beendigung oder des Ablaufs entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für eine Verletzung dieser Vereinbarung zu verlangen, die zum oder vor dem Beendigungsdatum vorlag, bleiben unberührt.
11. Allgemeines
11.1 Auslegung. Überschriften dienen nur der Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung. Großgeschriebene Begriffe haben die in dieser Vereinbarung angegebenen Bedeutungen, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt. Diese Bedeutungen gelten gleichermaßen für die Einzahl und die Mehrzahl der jeweiligen Begriffe. Die Wörter „einschließen“, „schließt ein“ und „einschließlich“ gelten als gefolgt von den Wörtern „ohne Einschränkung“.
11.2 Höhere Gewalt. Snyk haftet Ihnen gegenüber nicht gemäß dieser Vereinbarung, wenn Snyk aufgrund von Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, an der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung oder an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert oder dabei verzögert wird. Dazu zählen insbesondere Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob diese die Belegschaft von Snyk oder einer anderen Partei betreffen), Epidemien, Pandemien, Ausfälle von Versorgungsdiensten oder Verkehrs- oder Telekommunikationsnetzen, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, vorsätzliche Sachbeschädigung, die Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Weisungen, Handlungen oder Beschränkungen durch eine Regierung, Aufsichtsbehörde oder ähnliche Stelle, Unfälle, Ausfälle von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme oder Versäumnisse von Lieferanten oder Subunternehmern, sofern Sie über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informiert werden.
11.3 Fortgeltung. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend über die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus in Kraft treten oder fortgelten soll, bleibt in vollem Umfang wirksam.
11.4 Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Wäre eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung gültig, durchsetzbar oder rechtmäßig, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit den erforderlichen Änderungen, um der wirtschaftlichen Absicht der Parteien Rechnung zu tragen.
11.5 Verzicht. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein ihr gemäß dieser Vereinbarung oder gesetzlich zustehendes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel und hindert oder beschränkt auch nicht dessen weitere Ausübung. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels hindert oder beschränkt nicht dessen weitere Ausübung.
11.6 Änderungen. Snyk kann die Bedingungen dieser Vereinbarung regelmäßig aktualisieren. Wenn Sie über ein aktives Snyk-Konto verfügen, benachrichtigt Snyk Sie über Aktualisierungen per E-Mail oder über eine Mitteilung in den Services. Sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist, treten die aktualisierten Bedingungen dieser Vereinbarung 30 Kalendertage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und werden verbindlich. Frühere aktuelle Versionen der Bedingungen finden Sie hier. Wenn Sie: (a) eine kostenpflichtige Version der Services abonniert haben und begründete Einwände gegen eine Aktualisierung der Bedingungen dieser Vereinbarung erheben, können die Parteien in gutem Glauben Gespräche führen, um eine wirtschaftlich angemessene Lösung zu finden. Können sich die Parteien innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang Ihres Einwands bei Snyk nicht auf eine solche Lösung einigen, wird Snyk die Aktualisierung (oder den beanstandeten Teil der Aktualisierung) entweder nicht auf Ihre Nutzung der Services anwenden oder Ihnen gestatten, diese Vereinbarung (und ein gegebenenfalls anwendbares Bestellformular oder einen Serviceplan) ohne Haftung für eine der Parteien zu beenden; oder (b) eine kostenlose Version der Services abonniert haben und einer Aktualisierung der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, müssen Sie Ihre Organisation und Projekte wie in Abschnitt 10.3(b) beschrieben aus den Services löschen und die Nutzung der Services unverzüglich einstellen. In diesem Fall gilt diese Vereinbarung als von Ihnen beendet. Wird diese Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt 11.6 beendet, erstattet Snyk (oder gegebenenfalls der Channel-Partner) Ihnen im Voraus gezahlte Abonnementgebühren (sofern vorhanden) für Services, die zum Beendigungsdatum noch nicht erbracht wurden. Wenn Sie die Services nach Inkrafttreten der Aktualisierung weiterhin nutzen, gilt dies als Ihre Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen, an die Sie dann gebunden sind. Andere Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung, auch durch Sie oder gegebenenfalls einen Channel-Partner, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von einer bevollmächtigten Vertretung jeder Partei unterzeichnet werden.
11.7 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung sowie alle darin genannten Bestellformulare, Servicepläne, Anlagen, Verzeichnisse, Anhänge und Zusätze stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Absprachen oder Übereinkünfte zwischen den Parteien zu den darin geregelten Gegenständen. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass sie beim Abschluss dieser Vereinbarung auf keine Zusage, kein Versprechen, keine Gewähr, Erklärung, Zusicherung, Garantie oder Absprache einer Person (unabhängig davon, ob diese Partei dieser Vereinbarung ist oder nicht) zu den Gegenständen dieser Vereinbarung vertraut, sofern diese nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgehalten ist. Bedingungen in Bestellungen oder sonstigen Bestelldokumenten sowie in Abrechnungsdiensten für Lieferanten oder ähnlichen Plattformen oder Portalen, die von Ihnen oder in Ihrem Namen betrieben werden, sind nicht verbindlich und haben keine Wirkung.
11.8 Widersprüche und Vertretungsbefugnis: Wenn Sie Ihr Abonnement der Services über einen Channel-Partner erwerben, ist der Channel-Partner (und nicht Snyk) dafür verantwortlich, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Channel-Partner sowie eines vom Channel-Partner ausgestellten Bestellformulars sicherzustellen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung dieser Vereinbarung und einer Bestimmung einer Vereinbarung (oder eines Bestellformulars) zwischen Ihnen und einem Channel-Partner hat diese Vereinbarung im Umfang des Widerspruchs Vorrang. Der Channel-Partner (sofern vorhanden) ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern, im Namen von Snyk Garantien, Zusicherungen oder Verpflichtungen abzugeben oder Snyk an andere als die in dieser Vereinbarung festgelegten Pflichten zu binden. Snyk ist jedoch berechtigt, diese Vereinbarung und jedes Bestellformular unmittelbar Ihnen gegenüber durchzusetzen.
11.9 Abtretung. Keine Partei darf diese Vereinbarung oder Rechte bzw. Pflichten zur Leistungserbringung aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Ungeachtet des Vorstehenden ist keine Zustimmung erforderlich für: (a) die Abtretung dieser Vereinbarung durch eine Partei als Ganzes an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger, der alle oder im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte durch Fusion, Umstrukturierung, Konsolidierung oder Übernahme erwirbt, vorausgesetzt, die abtretende Partei benachrichtigt die andere Partei über die Abtretung; oder (b) die Abtretung Ihres Bestellformulars durch einen Channel Partner (sofern vorhanden) an Snyk; in diesem Fall bleiben Sie weiterhin an diese Vereinbarung gebunden. Eine Abtretung entbindet die abtretende Partei nicht von ihren hierunter vor der Abtretung entstandenen Pflichten. Jeder Versuch einer Abtretung, Übertragung oder sonstigen Weitergabe unter Verstoß gegen das Vorstehende ist nichtig. Diese Vereinbarung ist für die Parteien sowie ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt diesen zugute.
11.10 Keine Partnerschaft oder Vertretung. Nichts in dieser Vereinbarung begründet eine Partnerschaft zwischen den Parteien oder ermächtigt eine Partei, als Vertreter der anderen Partei zu handeln. Keine Partei ist befugt, im Namen oder Auftrag der anderen Partei zu handeln oder diese anderweitig in irgendeiner Weise zu verpflichten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abgabe von Zusicherungen oder Garantien, die Übernahme von Pflichten oder Haftung sowie die Ausübung von Rechten oder Befugnissen).
11.11 Rechte Dritter. Diese Vereinbarung dient ausschließlich dem Nutzen der Parteien sowie ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger. Nichts hierin ist ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt oder bewirkt, einer anderen Person aufgrund dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit ihr irgendwelche gesetzlichen oder Billigkeitsrechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe zu gewähren.
11.12 Mitteilungen. Mitteilungen, die gemäß dieser Vereinbarung erforderlich sind, müssen schriftlich erfolgen und per E-Mail an die E-Mail-Adresse der anderen Partei gesendet werden, die in dieser Vereinbarung angegeben ist (oder an eine andere E-Mail-Adresse, die die andere Partei gemäß diesem Abschnitt 11.12 mitgeteilt hat). Die E-Mail-Adresse von Snyk für Mitteilungen lautet: legal@snyk.io. Mitteilungen über eine Nichtverlängerung gemäß Abschnitt 10.1(c) dieser Vereinbarung müssen jedoch an folgende Adresse gesendet werden: renewals@snyk.io. Eine per E-Mail versandte Mitteilung gilt zum Zeitpunkt der Übermittlung als eingegangen.
11.13 EU-Datengesetz. Wenn Sie in der Europäischen Union ansässig sind oder anderweitig dem EU-Datengesetz unterliegen, gilt der unter https://snyk.io/policies/eu-data-act-addendum/ angezeigte Nachtrag zum EU-Datengesetz und wird Bestandteil dieser Vereinbarung.
11.14 Anwendbares Recht. Wenn Sie einen Vertrag mit Snyk, Inc. schließen, unterliegt diese Vereinbarung dem Recht des US-Bundesstaates Delaware und wird nach diesem ausgelegt, unter Ausschluss dessen Kollisionsnormen. Beide Parteien stimmen unwiderruflich zu, dass die Gerichte in Dover, Delaware, ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen zuständig sind, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben. Wenn Sie einen Vertrag mit Snyk Limited schließen, unterliegt diese Vereinbarung dem Recht von England und Wales und wird nach diesem ausgelegt, unter Ausschluss dessen Kollisionsnormen. Beide Parteien stimmen unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen zuständig sind (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, von einer Partei kontrolliert wird oder mit einer Partei unter gemeinsamer Kontrolle steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“, dass mindestens 50 % des Kapitals, der Vermögenswerte, der stimmberechtigten Aktien, der Gewinne, der Beteiligungen oder vergleichbarer Beteiligungsrechte unmittelbar oder mittelbar von einer juristischen Person im Sinne dieser Definition gehalten oder kontrolliert werden;
„KI-Modell“ bezeichnet alle generativen Large Language Models, die in die Services integriert sind und anhand großer Datensätze trainiert werden, um als Reaktion auf eine Eingabeaufforderung oder eine andere Eingabe autonom neue Ergebnisse in Form von Text, Quellcode und/oder sonstigen Inhalten zu erzeugen;
„Anwendung“ bezeichnet die proprietären Softwareanwendungen, die von Snyk bereitgestellt werden, darunter Snyk Code, Snyk Open Source, Snyk Container, Snyk Infrastructure as Code,, und Snyk API and Web, die in einem Bestellformular oder im Serviceplan (je nach Kontext) aufgeführt und in der Dokumentation näher beschrieben sind;
„Beta-Services“ bezeichnet ein Produkt, einen Service oder eine Funktion, deren Nutzung Ihnen zum Ausprobieren angeboten werden kann und die als Beta, Pilot, experimentelle Vorschau, Early Access oder ähnlich gekennzeichnet ist;
„Geschäftstag“ bezeichnet einen Tag, der im jeweiligen Rechtsgebiet kein Samstag, Sonntag oder bundesweiter bzw. nationaler Feiertag ist;
„Channel Partner“ bezeichnet einen von Snyk zum Weiterverkauf der Services autorisierten Dritten;
„Code-Asset“ bezeichnet jedes Quellcode-Repository, jede Codedatei, Konfigurationsdatei, Webanwendung, API, jedes Container-Image, Cloud-Asset oder vergleichbare Software-Asset im Zusammenhang mit Ihren Softwareprojekten, das in Ihrer Quellcodeverwaltung gespeichert und in Verbindung mit den Services verwendet wird;
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen (unabhängig von ihrer Aufzeichnung oder Speicherung), die eine Partei der anderen offenlegt und die deutlich als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den gegebenen Umständen von einer vernünftigen Partei üblicherweise als vertraulich angesehen würden;
„Mitwirkender Entwickler“ bezeichnet einen Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer oder eine andere für Sie oder in Ihrem Namen handelnde Person, die während eines rollierenden Zeitraums von 90 Tagen durch Änderung, Programmierung oder Testen zum Code-Asset beigetragen hat;
„Kundendaten“ bezeichnet alle Daten, die Nutzer zum Zweck der Nutzung der Services in die Services eingeben, einschließlich des Code-Assets;
„Dokumentation“ bezeichnet die Informationen, die Snyk-Kunden unter https://snyk.io/docs oder auf den entsprechenden Nachfolge-Websites zur Verfügung gestellt werden und die eine Beschreibung der Services sowie Anweisungen zur Nutzung der Services enthalten, jeweils in der von Zeit zu Zeit aktualisierten Fassung;
„Evaluierungszeitraum“ bezeichnet den von Snyk schriftlich festgelegten Evaluierungszeitraum oder, falls Snyk dessen Dauer nicht schriftlich festgelegt hat, einen Zeitraum von 30 Kalendertagen;
„Eingaben“ bezeichnet alle Kundendaten, die Nutzer zum Zweck der Nutzung der Services in ein Snyk-KI-Modell eingeben;
„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Rechte an Patenten, Erfindungen, Urheberrechten und verwandten Rechten, Marken, Firmennamen und Domainnamen, Aufmachungen, Geschäftswert, Designs, Computersoftware und Datenbanken, einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen, sowie alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum;
„Verluste“ bezeichnet alle Verluste, Schäden, Fehlbeträge, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinsen, zugesprochenen Beträge, Strafzahlungen, Bußgelder, Kosten und Aufwendungen jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltskosten, der Kosten für die Durchsetzung eines Anspruchs auf Freistellung gemäß dieser Vereinbarung sowie der Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherern;
„Bestellformular“ bezeichnet das Bestelldokument von Snyk oder gegebenenfalls des Channel Partners, das, sofern von Ihnen unterzeichnet, durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung wird und die gemäß dieser Vereinbarung von Snyk bereitzustellenden Services und Support-Leistungen festlegt;
„Ergebnisse“ bezeichnet die von den KI-Modellen von Snyk erstellten Berichte, die (a) sich speziell auf Ihre Eingaben beziehen und das Vorhandensein und/oder den Ort bestimmter Schwachstellen angeben und/oder (b) angeben, ob Sie Snyk-Fixes in Ihren Code-Assets implementiert haben;
„Zulässiger Zweck“ bezeichnet: (a) sofern Sie die Services zu Evaluierungszwecken abonniert haben, die Nutzung der Services durch Sie ausschließlich zu internen Tests, um zu beurteilen, ob die Services Sie bei der Absicherung Ihres Softwareentwicklungszyklus unterstützen können; oder (b) sofern Sie die Services aus einem anderen, gemäß dieser Vereinbarung zulässigen Grund abonniert haben, die Nutzung der Services, des Supports und der Dokumentation ausschließlich für Ihre internen Geschäftstätigkeiten zur Unterstützung der Entwicklung, Wartung und Funktionalität des Code-Assets;
„Servicedaten“ bezeichnet die Informationen und Daten, die Snyk Ihnen im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung stellt, einschließlich Schwachstellen und Snyk-Fixes, jedoch ohne Ergebnisse;
„Serviceplan“ bezeichnet, wenn Sie kein Bestellformular unterzeichnen, den von Ihnen ausgewählten geltenden Serviceplan unter https://snyk.io/plans, der die gemäß dieser Vereinbarung von Snyk bereitzustellenden Services und Support-Leistungen (sofern vorhanden) festlegt;
„Services“ bezeichnet die von Ihnen in einem Bestellformular oder Serviceplan (je nach Anwendbarkeit) abonnierten Anwendungen sowie die zugehörigen Tools und Servicedaten;
„Snyk“ bezeichnet Snyk Inc, ein in Delaware gegründetes Unternehmen mit Geschäftssitz in 100 Summer Street, 7th Floor, Boston, MA 02110, wenn Sie in den Vereinigten Staaten ansässig sind, oder Snyk Limited, ein in England und Wales gegründetes Unternehmen (Nr. 09677925) mit eingetragenem Sitz in Suite 4, 7th Floor, 50 Broadway, London, SW1H 0DB, Vereinigtes Königreich, wenn Sie in einem anderen Land ansässig sind;
„Snyk Fix“ bezeichnet eine von den Services für eine bestimmte Schwachstelle vorgeschlagene Korrektur, die einen Patch, ein empfohlenes Versionsupgrade oder eine Neukonfiguration von Sicherheitseinstellungen umfassen kann;
„Abonnementkontingent“ bezeichnet die in einem Bestellformular oder Serviceplan (je nach Anwendbarkeit) festgelegten Nutzungsgrenzen für die Services, einschließlich Testlimits und sonstiger Beschränkungen der Anzahl der mitwirkenden Entwickler oder Code-Assets;
„Abonnementgebühren“ bezeichnet gegebenenfalls die für das Abonnementkontingent zu zahlenden Gebühren sowie alle weiteren im Bestellformular oder Serviceplan aufgeführten Gebühren;
„Support“ bezeichnet die Support-Leistungen, einschließlich gegebenenfalls der aufgeführten Implementierungspakete mit Festpreis und festgelegtem Leistungsumfang (z. B. Jumpstart), die in einem Bestellformular oder Serviceplan (je nach Anwendbarkeit) aufgeführt und näher beschrieben sind unter https://docs.snyk.io/more-info/snyk-terms-of-support-and-services-glossary;
„Testlimits“ bezeichnet die Anzahl der Tests, die in Ihrem Abonnementkontingent enthalten sind;
„Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit dieser Vereinbarung, die am Datum des Inkrafttretens beginnt und für den in Abschnitt 10.1 (a), (b) oder (c) festgelegten Zeitraum andauert, je nach Kontext;
„Tools“ bezeichnet die Softwareanwendungen, die den Zugriff auf die Services ermöglichen, einschließlich APIs, CLI, IDE und SCM;
„Nutzungsdaten“ bezeichnet Informationen über die Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Services sowie der zugehörigen Systeme und Technologien (einschließlich Informationen über Ihre Nutzung und die Nutzung Ihrer Nutzer der verschiedenen Funktionen und Leistungsmerkmale der Services sowie daraus abgeleitete Analyse- und statistische Daten);
„Nutzer“ bezeichnet mitwirkende Entwickler, Mitarbeiter, unabhängige Auftragnehmer oder andere Personen, die für Sie (oder Ihre verbundenen Unternehmen) handeln und denen Sie den Zugriff auf die Services gestatten;
„Virus“ bezeichnet Software, Code, Dateien oder Programme, die den Betrieb von Computersoftware, Hardware oder Netzwerken beeinträchtigen sollen, einschließlich Malware, Würmern und Trojanern;
„Schwachstelle“ bezeichnet eine Schwachstelle, fehlerhafte Sicherheitskonfiguration oder ein anderes Problem, das von den Services anhand der dort festgelegten Sicherheitsregeln und -kontrollen identifiziert wird;
„Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet je nach Kontext die Person, die dieser Vereinbarung zustimmt, wenn sie dies im eigenen Namen tut, oder das Unternehmen bzw. die sonstige juristische Person, die diese Person vertritt, wenn sie der Vereinbarung wie oben beschrieben im Namen dieses Unternehmens bzw. dieser juristischen Person zustimmt.
1. Snyk bemüht sich, die Services 99,9 % der Zeit verfügbar zu halten. Liegt die Verfügbarkeit der Services in einem Kalendermonat unter 99,9 %, gewährt Snyk Ihnen die nachstehend beschriebene Service-Gutschrift.
Monatliche Verfügbarkeit in Prozent | Service-Gutschrift |
Unter 99,9 %, aber über 98,0 % | Zwei Tage Services werden Ihrem Konto gutgeschrieben |
Unter 98,0 %, aber über 95,0 % | Ihrem Konto werden 5 Service-Tage gutgeschrieben. |
Unter 95,0 % | 10 Tage Services werden Ihrem Konto gutgeschrieben |
2. Liegt die monatliche Verfügbarkeit in Prozent in folgenden Fällen unter 95 %: (a) drei Monate in Folge oder (b) in drei beliebigen Monaten innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums, haben Sie zusätzlich zur oben genannten Service-Gutschrift für 10 Tage das Recht, diesen Vertrag mit einer schriftlichen Mitteilung an Snyk mit einer Frist von 10 Werktagen zu kündigen.
3. Die Gesamtzahl der Service-Gutschriften, die Sie für Ausfallzeiten innerhalb eines einzelnen Kalendermonats beanspruchen können, ist auf eine Gutschrift von höchstens 10 Tagen Services auf Ihrem Konto begrenzt.
4. Diese SLA gilt nicht für eine Nichtverfügbarkeit der Services, die verursacht wird durch: (a) Ihre Handlungen oder Unterlassungen; (b) den Ausfall oder die Fehlfunktion von Geräten, Anwendungen oder Systemen, die nicht Eigentum von Snyk sind oder von Snyk kontrolliert werden; (c) Verbindungen oder Versorgungsleistungen Dritter oder andere Gründe, die außerhalb der Kontrolle von Snyk liegen; (d) Unstimmigkeiten oder Änderungen in Ihrer Quellumgebung, einschließlich vorsätzlicher oder versehentlicher Verbindungen mit der Umgebung oder Trennungen von ihr; (e) Kundendaten; (f) Ereignisse höherer Gewalt; (g) eine Aussetzung der Services gemäß den Bedingungen dieses Vertrags; (h) eine Nutzung der Services durch Sie, die nicht mit der Dokumentation übereinstimmt; (i) geplante Ausfallzeiten oder (j) Notfall-Ausfallzeiten.
5. Sie müssen die entsprechende Service-Gutschrift innerhalb von sechzig (60) Tagen nach einem Ereignis, das gemäß der obigen Tabelle einen Anspruch auf Service-Gutschriften begründet, schriftlich bei Snyk beantragen. Sie verzichten auf jeglichen Anspruch auf Service-Gutschriften, die nicht innerhalb dieser Frist beantragt werden. Alle Leistungsberechnungen und anwendbaren Service-Gutschriften beruhen auf den Aufzeichnungen und Daten von Snyk, sofern Sie Snyk keine eindeutigen und überzeugenden Gegenbeweise vorlegen können.
6. Die Gewährung von Service-Gutschriften und das Kündigungsrecht gemäß Abschnitt 2 dieser SLA sind Ihre ausschließlichen Rechtsbehelfe und die gesamte Haftung von Snyk für die Nichteinhaltung dieser SLA durch Snyk.
7. Definitionen
Für diese SLA gelten die folgenden Definitionen:
Ausfallzeit: die Anzahl der Minuten in einem bestimmten Kalendermonat, in denen der Anteil fehlgeschlagener Antworten auf Nutzeranfragen an APIs, die Eigentum von Snyk sind oder von Snyk kontrolliert werden, gemessen an allen Antworten auf solche Nutzeranfragen, fünf Prozent übersteigt. Snyk erfasst seine API-Antworten und überwacht deren Erfolgsrate, indem fehlgeschlagene Antworten als Teil der Gesamtzahl der Antworten gezählt werden. Notfall-Ausfallzeiten und geplante Ausfallzeiten zählen nicht als Ausfallzeiten.
Notfall-Ausfallzeit: Zeiträume, in denen Snyk von einer Schwachstelle oder einem anderen Problem Kenntnis erlangt, das Snyk auf Grundlage einer Risikobewertung als sofort behebungsbedürftig einstuft, und die Services deshalb vorübergehend nicht verfügbar gemacht werden, damit Snyk die Schwachstelle beheben kann.
Monatliche Verfügbarkeit in Prozent: die Gesamtzahl der Minuten im Kalendermonat abzüglich der Anzahl der Minuten mit Ausfallzeit in diesem Kalendermonat, geteilt durch die Gesamtzahl der Minuten im Kalendermonat.
Geplante Ausfallzeit: Zeiträume, über die Snyk Sie 72 Stunden vor Beginn der Ausfallzeit informiert, wobei Snyk wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, (a) pro Quartal nicht mehr als 3 Stunden geplante Ausfallzeit in Anspruch zu nehmen und (b) geplante Ausfallzeiten in verkehrsarmen Zeiten durchzuführen.