Wichtig
Diese Seite wurde mithilfe künstlicher Intelligenz übersetzt. Der Inhalt kann Ungenauigkeiten oder Fehlinterpretationen enthalten. Für kritische oder offizielle Zwecke verwenden Sie bitte die EN-Version.
18. September 2026
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Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“) sorgfältig durch, bevor Sie auf die Services zugreifen und diese nutzen. Um Ihnen das Verständnis dieser Vereinbarung zu erleichtern, haben wir in Anhang 1 die Wörter definiert, denen eine besondere Bedeutung zukommt. Sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, haben die Wörter in Anhang 1 in der gesamten Vereinbarung dieselbe Bedeutung.
Indem Sie am Ende dieser Vereinbarung auf das Wort „<AGREE>“ oder einen ähnlichen Zustimmungstext auf der Website von Snyk klicken oder ein Bestellformular unterzeichnen, das auf diese Vereinbarung verweist, stimmen Sie der Vereinbarung in ihrer Gesamtheit zu. Mit Ihrer Zustimmung zu dieser Vereinbarung beantragen Sie bei Snyk den Zugang zu den Services. Nach Annahme Ihres Antrags durch Snyk („Beginn“) gestattet Snyk Ihnen den Zugriff auf die Services und deren Nutzung gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen. Stimmen Sie dieser Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person zu, gilt Folgendes: (i) Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie ordnungsgemäß bevollmächtigt sind, im Namen dieses Unternehmens oder dieser anderen juristischen Person zu handeln und dieser Vereinbarung zuzustimmen; und (ii) Sie erkennen an, dass dieses Unternehmen oder diese andere juristische Person rechtlich an diese Vereinbarung gebunden ist. Sind Sie nicht befugt oder nicht in der Lage, diese Vereinbarung abzuschließen, noch keine 18 Jahre alt oder stimmen Sie einer der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen nicht zu, dürfen Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen und nicht auf die Services zugreifen.
Zur Klarstellung: Diese Vereinbarung gilt für Ihre Nutzung der Services und Ihren Zugriff darauf, unabhängig davon, ob Sie Folgendes abonnieren: (i) eine kostenpflichtige Version der Services, entweder direkt bei Snyk oder über einen Vertriebspartner; oder (ii) eine kostenlose Testversion oder Evaluierung der Services („Evaluierung“) oder eine kostenlose Version der Services, einschließlich Ihrer Berechtigung zur Nutzung einer kostenpflichtigen Version im Rahmen des Secure Developer Project, verfügbar hier, oder im Rahmen anderer von Snyk von Zeit zu Zeit angebotener Open-Source- oder damit verbundener Projekte, die die kostenlose Nutzung einer kostenpflichtigen Version der Services gestatten („Open-Source-Projekte“). Davon ausgenommen sind die Abschnitte 1(b), 3.1(b), 3.2, 6, 8.2, 11.6(a), 11.13 und Anhang 2, die nicht für die in diesem Punkt (ii) beschriebenen Services gelten. Im Zusammenhang mit den Open-Source-Projekten kann Snyk Ihnen die Services kostenlos zur Verfügung stellen, sofern Sie die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen, die Snyk von Zeit zu Zeit auf seiner Website oder auf andere Weise mitteilt.
Wenn Sie sich für den Kauf der Services über einen Vertriebspartner oder einen autorisierten Wiederverkäufer dieses Vertriebspartners entscheiden, richten sich Ihre Zahlungen für die Services nach den zwischen Ihnen und dem Vertriebspartner oder autorisierten Wiederverkäufer vereinbarten Bedingungen. Daher gelten die Abschnitte 6.3 bis 6.6 dieser Vereinbarung nicht für Ihre Zahlungsverpflichtungen aus solchen Transaktionen. Alle übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben jedoch wirksam und regeln weiterhin Ihre Nutzung der Services.
1. Nutzungsrecht
Vorbehaltlich der Abonnementzuweisung gewährt Snyk Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht abtretbares (vorbehaltlich Abschnitt 11.9), nicht unterlizenzierbares Recht: (a) während der Laufzeit ausschließlich für den zulässigen Zweck auf die Services, den Support und die Dokumentation zuzugreifen und diese zu nutzen (und Ihren Nutzern den Zugriff darauf und deren Nutzung zu gestatten); und (b) die Servicedaten im Zusammenhang mit dem Code-Asset für die Softwareentwicklung und -wartung zu nutzen, vorbehaltlich Abschnitt 10.3(a) (Auswirkungen einer Kündigung).
2. Nutzungsbeschränkungen
Sie dürfen nicht: (a) die Services im Zusammenhang mit einem Code-Asset nutzen, das weder Ihnen noch Ihren verbundenen Unternehmen gehört oder auf das Sie nicht zugreifen bzw. das Sie nicht nutzen dürfen; (b) in die Services Folgendes hochladen oder eingeben: (i) Viren oder (ii) rechtswidriges Material oder Material, das Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzt; (c) sensible oder regulierte Daten (mit Ausnahme nicht sensibler personenbezogener Daten gemäß der DPA), beispielsweise Gesundheits- oder Finanzdaten, in die Services hochladen oder Snyk anderweitig zugänglich machen; (d) die Services an Dritte lizenzieren, verkaufen, vermieten, verleasen, verbreiten, anzeigen, kommerziell verwerten oder ihnen anderweitig zur Verfügung stellen; (e) die Services ganz oder teilweise kopieren, ändern, vervielfältigen, daraus abgeleitete Werke erstellen, einrahmen, spiegeln, erneut veröffentlichen, herunterladen, anzeigen, übertragen oder verbreiten; (f) die Services ganz oder teilweise dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig in eine für Menschen wahrnehmbare Form umwandeln; (g) Sicherheits- oder andere technische Funktionen der Services umgehen oder deaktivieren; (h) Handlungen vornehmen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Services beeinträchtigen oder andere Kunden von Snyk am Zugriff auf die Services oder deren Nutzung hindern; (i) die Services für Benchmarking-Aktivitäten an den Anwendungen oder Anwendungen Dritter nutzen; (j) die Services nutzen, um Dritten Business-Process-Outsourcing-Dienstleistungen anzubieten (z. B. als Servicebüro); (k) Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen von den Services entfernen; (l) die Services und/oder die Dokumentation nicht gemäß dieser Vereinbarung nutzen; (m) Daten unter Verstoß gegen (i) geltendes Recht oder (ii) Lizenzbedingungen oder sonstige vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten in die Services eingeben oder diese anderweitig nutzen; (n) auf die Services zugreifen oder sie nutzen, wenn Sie ein Wettbewerber von Snyk sind, oder um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder zu verkaufen oder zu Zwecken, die mit Snyk im Wettbewerb stehen; oder (o) von einem Land oder einer Region aus auf die Services zugreifen oder sie nutzen, das bzw. die einem umfassenden US-Embargo unterliegt. Ein Verstoß gegen eine der vorstehenden Beschränkungen gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung.
3. Pflichten, Garantien und Haftungsausschlüsse
3.1 Allgemeines. Snyk wird vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung: (a) Ihnen Zugang zu den Services gewähren; (b) die Services gemäß Anhang 2 („SLA“) bereitstellen; und (c) den Supportumfang leisten, der im jeweiligen Bestellformular oder Serviceplan festgelegt ist.
3.2 Leistungsgarantie. Snyk wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Services im Wesentlichen entsprechend der Dokumentation funktionieren und der Support mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt geleistet wird („Leistungsgarantie“). Entsprechen die Services und der Support dieser Leistungsgarantie nicht, wird Snyk auf eigene Kosten angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Abweichung unverzüglich zu beheben. Diese Behebung ist Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei einer Verletzung der Leistungsgarantie. Sollte Snyk die Abweichung jedoch nicht beheben, dürfen Sie die betreffenden Services oder den Support kündigen und erhalten eine anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Abonnementgebühren für die bis zum Kündigungsdatum nicht erbrachten Services. Die in diesem Abschnitt 3.2 festgelegten Rechtsmittel sind Ihre einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel bei einer Verletzung der Leistungsgarantie. Ungeachtet des Vorstehenden gilt die Leistungsgarantie nicht, wenn Sie eine kostenlose Version der Services, eine Evaluierung oder eine kostenpflichtige Version der Services über die Open-Source-Projekte abonnieren. Snyk kann solche Services jederzeit aus geschäftlichen Gründen aussetzen, einschränken oder drosseln.
3.3 Haftungsausschlüsse. Sie erkennen an und stimmen zu, dass: (a) die Leistungsgarantie insoweit nicht gilt, als eine Abweichung darauf zurückzuführen ist, dass Sie die Services nicht gemäß der Dokumentation nutzen; (b) die Services im Laufe der Zeit weiterentwickelt werden und Snyk nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Funktionen hinzufügen oder entfernen kann; und (c) Ihre Nutzung der Services möglicherweise nicht unterbrechungs- oder fehlerfrei ist. Snyk sichert insbesondere nicht zu und gewährleistet nicht, dass: (a) die Services (einschließlich vorgeschlagener Snyk-Fixes und Ausgaben) Ihren Anforderungen entsprechen oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind; (b) die Services alle Schwachstellen in sämtlichem Code, allen Konfigurationen oder Abhängigkeiten finden und überwachen können, die im Code-Asset enthalten sind, für dieses gelten oder von diesem verwendet werden; oder (c) Snyk für alle Schwachstellen einen Snyk-Fix bereitstellen kann. Snyk haftet Ihnen gegenüber weder für von den Services fälschlicherweise identifizierte „False Positives“ oder „False Negatives“ bei Schwachstellen noch für Schäden oder Verluste, die durch einen von Ihnen eingesetzten Snyk-Fix entstehen.
3.4 Pflichten des Kunden. Sie sind allein verantwortlich für: (a) die Vertraulichkeit Ihrer Kontozugangsdaten und jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung durch Personen, die mit Ihren Kontozugangsdaten auf die Services zugreifen und diese nutzen; (b) die Verwaltung der Zugriffsrechte Ihrer Nutzer (sofern zutreffend) und den Entzug dieser Rechte bei Nutzern, die keinen Zugriff mehr auf die Services haben sollten; (c) den Zugriff Ihrer Nutzer auf die Services und deren Nutzung entgegen dieser Vereinbarung; (d) die Sicherstellung, dass Ihr Netzwerk, Ihre Umgebung und Ihre Systeme den einschlägigen Spezifikationen der Dokumentation entsprechen und sicher sind; (e) die Rechtmäßigkeit, Integrität und Richtigkeit der Snyk bereitgestellten Kundendaten; (f) die Bewertung jeder Schwachstelle anhand Ihrer eigenen Umstände, Umgebung und Risikobewertungen sowie die entsprechende Annahme oder Ablehnung von Snyk-Fixes; (g) die Festlegung Ihrer eigenen Kontrollen, Schweregrade, Prioritäten oder Berechtigungen innerhalb der Services; und (h) wenn Sie die Services zu Evaluierungszwecken abonnieren: (i) die Folgen Ihrer Nutzung der Services (oder Ihrer Unfähigkeit, sie zu nutzen) sowie jegliche Haftung, gleich welcher Art, die aus Ihrer Nutzung der Services (oder Ihrer Unfähigkeit, sie zu nutzen) entsteht oder damit zusammenhängt; und (ii) die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Sicherung und Anfertigung erforderlicher Kopien der Kundendaten sowie zur Einhaltung von Abschnitt 10 (Kündigung). Snyk ist nicht verpflichtet, Sie beim Extrahieren, Übertragen oder Wiederherstellen von Daten während oder nach dem Evaluierungszeitraum zu unterstützen. Sie verpflichten sich außerdem, alle für Ihr Unternehmen und die Erfüllung dieser Vereinbarung geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten, gegebenenfalls einschließlich des UK Modern Slavery Act 2015 sowie weiterer Gesetze zu Menschenrechten und Sanktionen.
3.5 Funktionen Dritter. Die Services können Funktionen enthalten, die für die Interoperabilität mit Anwendungen oder Diensten ausgelegt sind, die Ihnen separat von Dritten bereitgestellt werden, beispielsweise Source-Code-Management-Dienste oder andere Sicherheits-Scan-Plattformen oder -Anwendungen. Jeder Vorgang oder jede Transaktion, der bzw. die über eine Website, ein System, eine Plattform oder eine Anwendung eines Dritten abgeschlossen wird, findet zwischen Ihnen und dem betreffenden Dritten statt und erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Snyk kann die fortlaufende Verfügbarkeit solcher Funktionen nicht garantieren. Daher kann Snyk die Interoperabilität mit ihnen jederzeit einstellen, auch wenn der betreffende Dritte seine Anwendung oder seinen Dienst nicht mehr für die Interoperabilität mit den Services bereitstellt oder die Art und Weise der Interoperabilität in einer für Snyk nicht zumutbaren Weise ändert.
3.6 Beta-Services. Snyk kann Ihnen von Zeit zu Zeit Beta-Services kostenlos zur Verfügung stellen. Beta-Services werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt. Snyk gibt keinerlei ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf Beta-Services ab und haftet in keiner Weise für Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit Beta-Services entstehen. Sie können nach eigenem Ermessen entscheiden, solche Beta-Services auszuprobieren. Snyk kann Beta-Services jederzeit nach eigenem Ermessen einstellen und muss sie möglicherweise nie allgemein verfügbar machen.
3.7 Besondere Bedingungen. Für bestimmte Anwendungen und Tools gelten die folgenden besonderen Nutzungsbedingungen:
(a) Snyk Tools. Die Tools sind als Schnittstelle zwischen den Services und einer externen Anwendung oder einem Repository vorgesehen, die bzw. das von Ihnen betrieben und kontrolliert wird. Sie dürfen auf die Tools ausschließlich zugreifen und diese nutzen, um die Applications im Rahmen der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verwenden. Snyk kann die Nutzung der Tools begrenzen, drosseln oder anderweitig einschränken, um zu verhindern, was Snyk nach eigenem Ermessen als Missbrauch, Sicherheitsprobleme oder übermäßige Nutzung erachtet. Snyk wird sich bei der Anwendung solcher Einschränkungen in angemessenem Umfang bemühen, eine aussagekräftige Fehlermeldung auszugeben. Es wird keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Kompatibilität mit Software oder technischen Protokollen oder Standards übernommen.
(b) Offensive Security Tooling. Bestimmte Snyk Applications und Funktionen führen aktive oder offensive Sicherheitstests durch, darunter Snyk API & Web, AI Red Teaming und AI Pentesting („Offensive Security Tooling“). Für Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung des Offensive Security Tooling gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen: (i) Sie dürfen nicht auf das Offensive Security Tooling zugreifen oder es in einer Weise nutzen und auch keine Dritten dazu ermutigen oder dabei unterstützen, die darauf abzielt, die Zahlung von Gebühren unzulässig zu umgehen oder Nutzungsgrenzen oder Kontingente zu überschreiten. Wenn Sie Snyk API & Web im Rahmen eines Self-Service-Plans erwerben, sind Sie nicht berechtigt, gleichzeitige Scans desselben Ziels oder monatlich mehr als sechzig (60) Scans desselben Ziels durchzuführen; und (ii) Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Nutzung von Offensive Security Tooling mit inhärenten Risiken verbunden ist, und übernehmen dementsprechend die Verantwortung für die sachgemäße Bereitstellung und Nutzung des Offensive Security Tooling, einschließlich der Sicherung von Daten und des Ergreifens angemessener Vorsichtsmaßnahmen vor Beginn der Tests.
3.8 Beratungsleistungen. Sie können nach Bedarf Beratungsleistungen erwerben, die auf Zeit- und Materialbasis erbracht werden, wie von beiden Parteien in einer von ihnen unterzeichneten Leistungsbeschreibung vereinbart („Beratungsleistungen“). Die Leistungsbeschreibung erläutert den Umfang der Beratungsleistungen sowie die zu zahlenden Gebühren. Die Leistungsbeschreibung kann Bestimmungen enthalten, die die Bedingungen dieser Vereinbarung ändern oder ergänzen, soweit diese Bestimmungen speziell für die Erbringung der Beratungsleistungen durch Snyk oder gegebenenfalls dessen Drittpartner gelten.
4. Auftragsverarbeitungszusatz, Sicherheitszusatz und Sicherheitshinweise
4.1 Datenschutzhinweis. Soweit Snyk bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, die sich auf Sie beziehen (als Verantwortlicher im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze), erfolgt dies im Wesentlichen gemäß dem Datenschutzhinweis unter https://snyk.io/policies/privacy/. Der Datenschutzhinweis ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und kann von Snyk von Zeit zu Zeit geändert werden.
4.2 Auftragsverarbeitungszusatz. Soweit Snyk bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet (als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze), gilt der Auftragsverarbeitungszusatz („DPA“) unter https://snyk.io/policies/dpa/ und wird Bestandteil dieser Vereinbarung.
4.3 Zusatz zur Informationssicherheit. Snyk setzt Sicherheitsmaßnahmen ein, die dem Schutz von Kundendaten gemäß dem Zusatz zur Informationssicherheit von Snyk unter https://snyk.io/policies/snyk-security-addendum/ dienen.
4.4 Nutzungsdaten. Snyk darf (i) Nutzungsdaten intern für eigene Geschäftszwecke erheben, analysieren und anderweitig verarbeiten, unter anderem zu Sicherheits- und Analysezwecken, zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Services sowie für sonstige Entwicklungs-, Diagnose- und Fehlerbehebungszwecke im Zusammenhang mit den Services oder anderen Produkten oder Services von Snyk, und (ii) Nutzungsdaten im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit nur in aggregierter und/oder anonymisierter Form öffentlich offenlegen, sodass Sie oder Ihre Nutzer nicht identifiziert werden können. Zur Klarstellung: Ihre Eingaben gelten im Sinne dieser Vereinbarung nicht als Nutzungsdaten; für Eingaben gilt weiterhin Abschnitt 5.4 (KI-Compliance).
4.5 Sicherheitsvorfälle und Benachrichtigungspflichten. Im Falle einer Sicherheitsverletzung, die zur unbefugten oder rechtswidrigen Zerstörung, zum Verlust oder zur Veränderung von Kundendaten (einschließlich personenbezogener Daten im Sinne des DPA) oder zur unbefugten oder rechtswidrigen Offenlegung oder zum Zugriff darauf führt (ein „Sicherheitsvorfall“), wird Snyk nach Kenntniserlangung von dem Sicherheitsvorfall (i) unverzüglich angemessene Maßnahmen zur Eindämmung des Sicherheitsvorfalls ergreifen und (ii) Sie unverzüglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von 72 Stunden, über den Sicherheitsvorfall benachrichtigen.
5. Rechte an geistigem Eigentum
5.1 Rechte von Snyk an geistigem Eigentum. Im Verhältnis zwischen den Parteien stehen alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an den Services, der Dokumentation und den Nutzungsdaten, einschließlich sämtlicher daran bestehender Rechte an geistigem Eigentum, Snyk und/oder seinen Lizenzgebern zu und verbleiben bei diesen. Sie haben keinerlei Rechte, Lizenzen oder Genehmigungen in Bezug auf die Services, sofern diese nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt sind.
5.2 Ihre Rechte an geistigem Eigentum. Im Verhältnis zwischen den Parteien sind und bleiben Sie alleinige und ausschließliche Eigentümerin bzw. alleiniger und ausschließlicher Eigentümer aller Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an sämtlichen Kundendaten, Code-Assets und Outputs, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, vorbehaltlich der in Abschnitt 5.3 (Rechteeinräumung an Snyk) gewährten Rechte und Genehmigungen.
5.3 Rechteeinräumung an Snyk. Sie räumen hiermit alle Rechte und Genehmigungen an oder in Bezug auf Kundendaten, das Code-Asset und Outputs ein, die erforderlich sind, damit Snyk die Services erbringen und seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung anderweitig ausüben kann. Sämtliche schriftlichen oder mündlichen Kommentare, Ideen und Vorschläge, die Sie (oder Ihre Nutzer) Snyk zu den Services, dem Support oder den Beta-Services machen (einschließlich zu Produkterlebnis, Funktionalität, Leistung, Genauigkeit, Konsistenz und Benutzerfreundlichkeit) („Feedback“), darf Snyk ohne Namensnennung oder Vergütung jeglicher Art an Sie frei verwenden. Sie übertragen und übereignen Snyk hiermit unwiderruflich alle im Feedback verkörperten oder damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum.
5.4 KI-Compliance. Snyk kann bei der Bereitstellung der Services KI-Modelle verwenden. Snyk wird Eingaben nicht zum Trainieren, Erweitern oder Verbessern von KI-Modellen verwenden (oder seinen verbundenen Unternehmen, Unterauftragsverarbeitern oder sonstigen Dritten eine solche Verwendung gestatten), die in die Services integriert und in der Dokumentation näher beschrieben sind, es sei denn, das betreffende Training, die Erweiterungen oder Verbesserungen erfolgen für Sie, werden nicht mit anderen Kunden oder Dritten geteilt und entsprechen im Übrigen dieser Vereinbarung. Snyk richtet sein KI-Compliance-Programm an Branchenstandards sowie an den Grundsätzen Transparenz, Daten-Governance, Risikomanagement, menschliche Aufsicht und Verantwortlichkeit aus, und zwar wie folgt: (a) Snyk stellt auf angemessene schriftliche Anfrage Dokumentation bereit, die die allgemeine Art und den beabsichtigten Zweck der in den Services verwendeten KI-Modelle beschreibt; (b) Snyk setzt technische und organisatorische Maßnahmen um, die im Zusammenhang mit seinen KI-Modellen die Datenqualität, Sicherheit und Integrität fördern sollen; (c) Snyk unterhält Prozesse, die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Modellen in den Services erkennen, bewerten und mindern sollen; (d) Snyk setzt seine KI-Modelle so ein, dass sie menschliche Entscheidungsfindung unterstützen, nicht ersetzen, und empfiehlt Ihnen, eine angemessene menschliche Prüfung KI-generierter Outputs einzuführen; und (e) Snyk unterhält interne Governance-Strukturen zur Überwachung der Entwicklung und Bereitstellung seiner KI-Modelle. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass die Services im Wesentlichen Code-Assets verarbeiten und unabhängig von personenbezogenen Daten sind. Dementsprechend richtet Snyk sein KI-Modell-Compliance-Programm nicht speziell auf Voreingenommenheit oder Diskriminierung gegenüber natürlichen Personen aus.
6. Abonnementgebühren
6.1 Abonnementgebühren und Prüfung. Sie verpflichten sich, die gegebenenfalls für die Laufzeit anfallenden Abonnementgebühren zu zahlen. Alle Abonnementgebühren sind nicht kündbar und nicht erstattungsfähig, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Snyk überprüft die Nutzung der Services durch seine Kunden, um die Einhaltung des Abonnementkontingents sicherzustellen. Ergibt eine solche Überprüfung, dass Ihre Nutzung der Services das Abonnementkontingent überschreitet, kann Snyk (oder gegebenenfalls sein Vertriebspartner) Ihnen die damit verbundenen zusätzlichen Abonnementgebühren regelmäßig nachträglich zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen („On-Demand-Nutzung“). Während der Laufzeit dieser Vereinbarung dürfen Sie Ihr Abonnementkontingent nicht herabsetzen oder zu einer niedrigeren Stufe eines Serviceplans wechseln.
6.2 Credits. Wenn Ihr Abonnementkontingent Credits umfasst, können diese für verschiedene Funktionen und Merkmale der Services verwendet werden; die erforderliche Anzahl an Credits wird von Ihrem Credit-Guthaben abgezogen. Sofern in einem anwendbaren Bestellformular nichts anderes angegeben ist, müssen sämtliche Credits innerhalb der Laufzeit des betreffenden Bestellformulars verwendet werden. Nicht verwendete Credits verfallen danach und können weder eingelöst noch erstattet oder gutgeschrieben werden. Credits sind nicht gegen Bargeld einlösbar und nicht übertragbar. Sobald Ihre vorausbezahlten Credits aufgebraucht sind, kann Snyk (oder gegebenenfalls sein Vertriebspartner) Ihnen jede On-Demand-Nutzung gemäß Abschnitt 6.1 in Rechnung stellen.
6.3 Abrechnung. Je nachdem, ob Sie die Services über ein Bestellformular oder einen Serviceplan abonnieren, gelten für Sie die folgenden Abrechnungsintervalle und Zahlungsbedingungen:
(a) Bestellformular: Wenn Sie die Services über ein Bestellformular abonnieren, stellt Snyk Ihnen die Gebühren gemäß den im Bestellformular festgelegten Abrechnungsintervallen und Zahlungsbedingungen in Rechnung; Sie begleichen jede Rechnung gemäß diesen Bedingungen. Sind im Bestellformular keine Abrechnungsintervalle und Zahlungsbedingungen angegeben, gilt standardmäßig eine jährliche Abrechnung (ausgenommen On-Demand-Nutzung) und eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum; oder
(b) Serviceplan: Wenn Sie die Services über einen Serviceplan abonnieren, belasten Snyk und/oder sein Drittanbieter für Zahlungsabwicklung Ihre Zahlungskarte mit der jeweiligen Abonnementgebühr (und mit allen Gebühren für eine On-Demand-Nutzung gemäß Abschnitt 6.1); hierzu ermächtigen Sie Snyk und/oder den Zahlungsabwickler hiermit. Die jeweilige Abonnementgebühr wird im Voraus am oder kurz nach dem Tag abgerechnet, an dem Sie den Serviceplan auswählen, und danach jeden Monat oder jedes Jahr am selben Tag, bis diese Vereinbarung und/oder die Services von Ihnen oder Snyk gemäß dieser Vereinbarung beendet werden. Snyk behält sich das Recht vor, die für seine Servicepläne geltenden Abonnementgebühren jederzeit zu ändern. Wenn Sie einer solchen Änderung nicht zustimmen, müssen Sie Ihr Konto über den Service oder durch Kontaktaufnahme mit dem Support-Team von Snyk löschen lassen und die Nutzung der Services einstellen. In diesem Fall gilt diese Vereinbarung als von Ihnen zum Ende des dann laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt. Snyk berechnet Ihnen für den Zeitraum vor der Kündigung nur die zuvor vereinbarte Abonnementgebühr und ist nicht verpflichtet, Ihnen Abonnementgebühren zu erstatten. Wenn Sie der Änderung zustimmen (was durch Ihre fortgesetzte Nutzung der Services nach Inkrafttreten der neuen Abonnementgebühr als gegeben gilt), wird Ihre nächste Rechnung die neuen Abonnementgebühren anteilig enthalten.
6.4 Verspätete Zahlungen. Wenn Snyk Rechnungen oder sonstige fällige Beträge (einschließlich gegebenenfalls Rechnungen für On-Demand-Nutzung) nicht fristgerecht erhält, kann Snyk Sie über den Zahlungsverzug benachrichtigen und unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe Ihren Zugriff auf alle oder einen Teil der Services sperren, falls Sie oder der Vertriebspartner (je nach Anwendbarkeit) die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum der Zahlungsverzugsmitteilung geleistet haben.
6.5 Verbindliche Abonnementgebühren und Steuern. Alle Abonnementgebühren sind in US-Dollar zu zahlen und verstehen sich zuzüglich etwaiger anwendbarer Steuern. Sie sind verpflichtet, sämtliche Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungssteuern, Quellensteuern oder ähnliche Steuern oder Abgaben, unabhängig davon, ob diese im Inland oder Ausland anfallen, die mit den Transaktionen im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind, zu zahlen und zu tragen; ausgenommen sind Steuern auf das Einkommen von Snyk. Sie zahlen alle im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Beträge vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt. Ist nach den Gesetzen einer einschlägigen Steuerjurisdiktion ein Steuerabzug erforderlich, wird dieser zum niedrigsten anwendbaren Satz vorgenommen, einschließlich des ermäßigten Quellensteuersatzes gemäß einem Steuerabkommen. Sie stellen Snyk außerdem eine Kopie der Quellensteuerbescheinigung oder anderer einschlägiger Unterlagen als Zahlungsnachweis zur Verfügung.
6.6 Erhöhungen der Abonnementgebühr bei Verlängerung. Sofern im Serviceplan oder Bestellformular (je nachdem, was zutrifft) nichts anderes festgelegt ist, gelten ab Beginn der Verlängerungslaufzeit die zu diesem Zeitpunkt geltenden Preise von Snyk für die Services, einschließlich gegebenenfalls der in der jeweils aktuellen Preisliste von Snyk für Credits aufgeführten Preise, wenn Ihr Abonnement der Services gemäß Abschnitt 10.1 automatisch verlängert wird.
7. Vertraulichkeit
7.1 Jede Partei („Empfänger“) erhält Zugriff auf vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei („offenlegende Partei“), um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Die vertraulichen Informationen einer Partei umfassen keine Informationen, die: (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers zurückzuführen ist; (b) sich vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden; (c) dem Empfänger rechtmäßig und ohne Offenlegungsbeschränkung von einem Dritten offengelegt werden; oder (d) vom Empfänger unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Rückgriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden, wobei diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Nachweise belegt werden kann. Zu Ihren vertraulichen Informationen gehören Kundendaten, Code-Assets und Outputs. Zu den vertraulichen Informationen von Snyk gehören die Services, Servicedaten, Produkt-Roadmaps, Preise und die Ergebnisse etwaiger Leistungstests der Services. Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind für beide Parteien vertraulich.
7.2 Jeder Empfänger darf vertrauliche Informationen in dem Umfang offenlegen, der zur Einhaltung geltender Gesetze oder einer gerichtlichen Anordnung erforderlich ist, sofern der Empfänger den Offenlegenden vor einer solchen Offenlegung, soweit gesetzlich zulässig, über die Anfrage informiert und angemessene Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass alle auf diese Weise offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.
7.3 Jeder Empfänger behandelt die vertraulichen Informationen des Offenlegenden vertraulich und stellt sie, sofern er nicht gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist und diese gemäß Abschnitt 7.2 erfolgt, keinem Dritten zur Verfügung und verwendet sie ausschließlich zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecken. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für vertrauliche Informationen ab drei (3) Jahren nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung (bzw. bei Geschäftsgeheimnissen ab dem Zeitpunkt, zu dem die vertraulichen Informationen nach geltendem Recht kein Geschäftsgeheimnis mehr darstellen).
7.4 Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung darf der Empfänger die vertraulichen Informationen des Offenlegenden ganz oder teilweise gegenüber (i) seinen Mitarbeitern, Führungskräften, Vorstandsmitgliedern, Beratern und professionellen Vertretern (z. B. Anwälten, Wirtschaftsprüfern, Finanzberatern, Buchhaltern und sonstigen professionellen Vertretern, zusammen mit den vorgenannten Personen „Personal“) offenlegen, sofern diese die Informationen kennen müssen und rechtlich durch Vertraulichkeitspflichten gebunden sind oder im Fall professioneller Berater einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, die eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Einklang mit den Bedingungen dieser Vereinbarung sicherstellt. Der Empfänger ist für die Einhaltung dieses Abschnitts 7 durch sein Personal verantwortlich und haftbar, als handele es sich um eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers.
8. Freistellung
8.1 Ihre Freistellung. Sie verteidigen Snyk, seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter, Berater, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und stellen diese von sämtlichen Verlusten frei, die aus Ansprüchen Dritter aufgrund von Folgendem entstehen: (a) Betrug, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten Ihrerseits; oder (b) einem Verstoß gegen Abschnitt 2 (Nutzungsbeschränkungen).
8.2 Freistellung durch Snyk. Snyk verteidigt Sie, Ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter, Berater, Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger und stellt diese von sämtlichen Verlusten frei, die aus einem Anspruch Dritter entstehen, wonach die Services die Rechte des geistigen Eigentums dieses Dritten verletzen.
8.3 Freistellungsverfahren. Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch, für den sie nach ihrer Auffassung gemäß diesem Abschnitt 8 freigestellt werden muss. Die Partei, die Freistellung verlangt (der „Freistellungsberechtigte“), kooperiert auf alleinige Kosten des Freistellungsverpflichteten mit der anderen Partei (dem „Freistellungsverpflichteten“). Der Freistellungsverpflichtete übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und beauftragt auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand mit der Bearbeitung und Verteidigung des Anspruchs. Der Freistellungsberechtigte darf zu keinem Zeitpunkt eine Haftung anerkennen oder den Anspruch bzw. das Verfahren anderweitig beilegen, vergleichen oder dies versuchen, es sei denn, der Freistellungsverpflichtete weist ihn ausdrücklich dazu an. Der Freistellungsberechtigte darf auf eigene Kosten mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl an den Verfahren teilnehmen und diese beobachten. Keine Partei darf einen Anspruch beilegen, der zu einer Haftung oder einem Haftungsanerkenntnis des Freistellungsberechtigten führt, ohne dessen schriftliche Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 8.3 durch den Freistellungsberechtigten entbindet den Freistellungsverpflichteten nicht von seinen Freistellungsverpflichtungen, es sei denn, der Freistellungsverpflichtete kann nachweisen, dass ihm dadurch ein wesentlicher Nachteil entstanden ist.
8.4 Schadensminderung. Wenn behauptet wird oder nach vernünftigem Ermessen von Snyk wahrscheinlich ist, dass Services Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen, widerrechtlich aneignen oder anderweitig beeinträchtigen, oder wenn Ihre Nutzung der Services untersagt oder deren Untersagung angedroht wird, kann Snyk nach eigener Wahl und auf eigene Kosten: (a) Ihnen das Recht verschaffen, die Services im Wesentlichen wie in dieser Vereinbarung vorgesehen weiter zu nutzen; (b) die Services ganz oder teilweise ändern oder ersetzen, um eine Verletzung zu vermeiden, wobei die so geänderten oder ersetzten Services im Wesentlichen gleichwertige Funktionen und Leistungsmerkmale bieten. In diesem Fall gelten diese Änderungen oder Ersatzleistungen als Services im Sinne dieser Vereinbarung; oder (c) diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an Sie kündigen und verlangen, dass Sie die Nutzung der Services unverzüglich einstellen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Erstattung etwaiger im Voraus gezahlter Abonnementgebühren für Services, die bis zum Kündigungsdatum nicht erbracht wurden.
8.5 Ausnahmen. Snyk, seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer haften im Rahmen von Abschnitt 8.2 in keinem Fall, soweit der Anspruch auf Folgendem beruht oder damit zusammenhängt: (a) einer Änderung der Services durch Sie; (b) einem Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder einer Nutzung der Services entgegen der Dokumentation; (c) Ihrer Nutzung der Services in Verbindung mit anderen Produkten, Services, Daten oder Prozessen, die Snyk weder empfiehlt noch bereitstellt, sofern die behauptete Verletzung ohne diese Nutzung nicht eingetreten wäre; (d) Ihrer Nutzung der Services, nachdem Sie von Snyk oder einer zuständigen Behörde über die behauptete oder tatsächliche Verletzung informiert wurden; oder (e) Kundendaten oder Ihrer Implementierung von Snyk Fixes.
8.6 Ausschließlicher Rechtsbehelf. DIESER ABSCHNITT 8 LEGT IHRE EINZIGEN RECHTSBEHELFE SOWIE DIE EINZIGE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG VON SNYK IN BEZUG AUF TATSÄCHLICHE, ANGEDROHTE ODER BEHAUPTETE ANSPRÜCHE FEST, WONACH DIE SERVICES RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS DRITTER VERLETZEN, WIDERRECHTLICH ANEIGNEN ODER ANDERWEITIG BEEINTRÄCHTIGEN.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES BESTIMMT IST: (A) HAFTET SNYK NICHT FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DURCH FEHLER ODER AUSLASSUNGEN IN INFORMATIONEN, ANWEISUNGEN ODER SCRIPTS VERURSACHT WERDEN, DIE SIE SNYK IM ZUSAMMENHANG MIT DEN SERVICES BEREITSTELLEN, ODER DURCH HANDLUNGEN, DIE SNYK AUF IHRE ANWEISUNG VORNIMMT; (B) SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN, BEDINGUNGEN UND SONSTIGEN BESTIMMUNGEN JEGLICHER ART, DIE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GESETZLICH ODER NACH COMMON LAW GELTEN, SIND IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG VON DIESER VEREINBARUNG AUSGESCHLOSSEN; UND (C) DIE SERVICES WERDEN IHNEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT.
9.2 AUSSCHLUSS VON SCHÄDEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET KEINE DER PARTEIEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER SONSTIGER RECHTSGRUNDLAGEN, FÜR FOLGE-, NEBEN-, MITTELBARE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE, ERHÖHTE ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND OB EINE DER PARTEIEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
9.3 BESCHRÄNKUNG DER GELDHAFTUNG. SOFERN IN ABSCHNITT 9.4 NICHTS ANDERES FESTGELEGT IST, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN GRUNDLAGE BERUHT, IN KEINEM FALL DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE: (A) 100 USD ODER (B) DIE GESAMTEN ABONNEMENTGEBÜHREN, DIE SIE IM ZEITRAUM VON 12 MONATEN VOR DEM ANSPRUCHSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLT HABEN ODER SCHULDEN. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN EIN RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
9.4 AUSNAHMEN. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG DER GELDHAFTUNG GILT NICHT FÜR: (A) FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 8; (B) BETRUG, GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN EINER PARTEI; (C) VERLUSTE AUFGRUND VON TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG; ODER (D) HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN. JEDE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG, DIE EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, EINEN GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS ODER EINEN AUSSCHLUSS VON SCHÄDEN VORSIEHT, DIENT DER VERTEILUNG DER RISIKEN AUS DIESER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN. DIESE RISIKOVERTEILUNG SPIEGELT SICH IN DEN PREISEN WIDER, DIE SNYK IHNEN ANBIETET, UND IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DER VERTRAGSGRUNDLAGE ZWISCHEN DEN PARTEIEN. DIE BESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 9 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG) GELTEN UNGEACHTET DESSEN, DASS EIN BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Laufzeit. Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich danach, ob Sie eine kostenlose Version der Services, eine Evaluierungsversion oder eine kostenpflichtige Version der Services abonnieren. In jedem Fall beginnt diese Vereinbarung am Startdatum und gilt für den in (a), (b) oder (c) unten festgelegten Zeitraum:
(a) Kostenlose Version der Services (einschließlich Open-Source-Projekten): Diese Vereinbarung gilt, bis sie von einer der Parteien wie folgt gekündigt wird: (i) durch Snyk jederzeit und aus beliebigem Grund, auch ohne Sie darüber zu informieren; oder (ii) durch Sie jederzeit durch Löschen Ihrer Organisation und Projekte gemäß Abschnitt 10.3(b). Darüber hinaus behält sich Snyk das Recht vor, diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 10.1(a)(i) zu kündigen und/oder Ihre Daten nach eigenem Ermessen ohne vorherige Mitteilung zu löschen. Beispiele für solche Fälle sind eine längere Inaktivität des Kontos, ein Verstoß gegen unsere Bedingungen oder erforderliche Systemwartungsarbeiten.
(b) Evaluierungen: Diese Vereinbarung gilt, sofern sie nicht wie hierin vorgesehen vorzeitig gekündigt wird, bis zu dem früheren der folgenden Zeitpunkte: (i) Ablauf des Evaluierungszeitraums oder (ii) Kündigung dieser Vereinbarung durch Snyk mit einer Frist von 3 Kalendertagen gegenüber Ihnen, wenn Snyk nach angemessener Einschätzung davon ausgeht, dass die Services oder die Dokumentation nicht im Einklang mit dieser Vereinbarung genutzt werden oder der Zugriff darauf in einer Weise erfolgt, die den normalen Betrieb des Services beeinträchtigt; oder
(c) Kostenpflichtige Version der Services: Diese Vereinbarung gilt, sofern sie nicht wie hierin vorgesehen vorzeitig gekündigt wird, für die im Bestellformular oder Serviceplan (je nachdem, was zutrifft) angegebene Laufzeit. Sofern die Laufzeit nicht gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung anderweitig beendet wird, beträgt die Laufzeit eines ersten Bestellformulars oder Serviceplans (sofern im Bestellformular oder Serviceplan nicht anders angegeben) 1 Jahr ab dem im Bestellformular oder Serviceplan als Beginn Ihres Abonnements der Services angegebenen Datum (die „Erstlaufzeit“). Danach verlängert sie sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils 1 Jahr (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), sofern keine der Parteien der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich mitteilt, dass sie keine Verlängerung wünscht. Die Erstlaufzeit zusammen mit etwaigen Verlängerungslaufzeiten bildet die Laufzeit des Bestellformulars oder Serviceplans. Zur Klarstellung: Eine von einer Partei der anderen Partei gemäß diesem Abschnitt 10.1(c) mitgeteilte wirksame Nichtverlängerung führt dazu, dass das Bestellformular oder der Serviceplan (je nachdem, was zutrifft) am Ende seiner jeweils aktuellen Laufzeit endet; bereits gezahlte Abonnementgebühren werden Ihnen nicht erstattet.
10.2 Kündigung. Unbeschadet sonstiger ihr zustehender Rechte oder Rechtsmittel, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) der Rechte gemäß Abschnitt 10.1, kann jede Partei diese Vereinbarung, ein Bestellformular und/oder den Serviceplan mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn: (a) die andere Partei eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt und dieser Verstoß nicht behoben werden kann oder, falls er behoben werden kann, die vertragsverletzende Partei es versäumt, den Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung hierzu zu beheben; (b) die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder ihre Geschäftstätigkeit nicht mehr im normalen Geschäftsgang ausübt; oder (c) ein Antrag nach Insolvenz- oder Konkursrecht von oder gegen die andere Partei gestellt wird, der nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Einreichung abgewiesen oder aufgehoben wurde. Snyk kann diese Vereinbarung außerdem durch schriftliche Mitteilung an Sie kündigen, wenn: (i) Sie einen gemäß dieser Vereinbarung fälligen Betrag zum Fälligkeitstermin nicht zahlen und mindestens 10 Tage nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung weiterhin mit der Zahlung in Verzug sind (wobei die Kündigung Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht entbindet); oder (ii) der Channel Partner (sofern vorhanden) Beträge, die Snyk im Zusammenhang mit Ihrem Abonnement der Services geschuldet werden, nicht zahlt. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Snyk im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung keinerlei Haftung übernimmt und Ihnen in diesem Fall ausschließlich Ansprüche gegen den Channel Partner zustehen.
10.3 Folgen der Kündigung. Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung und/oder eines anwendbaren Bestellformulars/Serviceplans, gleich aus welchem Grund:
(a) enden die Ihnen gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte, einschließlich der Rechte gemäß Abschnitt 1 (Nutzungsrecht), unverzüglich. Sie dürfen jedoch weiterhin (unter Beachtung der in dieser Vereinbarung festgelegten Nutzungsbeschränkungen) Servicedaten und darin enthaltenes geistiges Eigentum von Snyk nutzen, soweit diese in Ausgaben enthalten sind, die Ihnen vor der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung bereitgestellt wurden. Sie übernehmen die alleinige Verantwortung; Snyk haftet nicht für Risiken, die sich aus einer fortgesetzten Nutzung der Servicedaten nach der Kündigung oder dem Ablauf ergeben;
(b) müssen Sie Ihre Organisation und Projekte unverzüglich aus den Services löschen, indem Sie entweder in den Services die Schaltfläche zum Löschen betätigen oder den Snyk-Support kontaktieren und um Unterstützung bei der Löschung bitten;
(c) müssen Sie sämtliche Tools unverzüglich von allen Computergeräten deinstallieren, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, und Snyk auf schriftliche Anfrage einen zufriedenstellenden Nachweis darüber vorlegen; und
(d) bleiben Rechte, Rechtsmittel, Pflichten oder Haftungen der Parteien, die bis zum Datum der Kündigung oder des Ablaufs entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung geltend zu machen, der zum oder vor dem Datum der Kündigung bestand, unberührt.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Auslegung. Überschriften dienen lediglich der Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung. Begriffe, die in dieser Vereinbarung großgeschrieben sind, haben die hier angegebenen Bedeutungen, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt; diese Bedeutungen gelten gleichermaßen für die Singular- und Pluralform der jeweiligen Begriffe. Den Wörtern „einschließen“, „schließt ein“ und „einschließlich“ folgen sinngemäß die Wörter „ohne Einschränkung“.
11.2 Höhere Gewalt. Snyk haftet Ihnen gegenüber aus dieser Vereinbarung nicht, wenn Snyk an der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung oder der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle gehindert oder dabei verzögert wird, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen. Dazu zählen unter anderem Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft von Snyk oder einer anderen Partei betreffen), Epidemien, Pandemien, der Ausfall von Versorgungsleistungen oder Transport- oder Telekommunikationsnetzen, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, vorsätzliche Sachbeschädigung, die Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Vorschriften, Regelungen oder Weisungen, Handlungen oder Beschränkungen durch eine Regierung, Aufsichtsbehörde oder ähnliche Stelle, Unfälle, Ausfälle von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Sturm oder Versäumnisse von Lieferanten oder Subunternehmern, sofern Sie über ein solches Ereignis und seine voraussichtliche Dauer informiert werden.
11.3 Fortgeltung. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend nach der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft treten oder fortgelten soll, bleibt in vollem Umfang in Kraft.
11.4 Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Wäre eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung gültig, durchsetzbar oder rechtmäßig, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit den erforderlichen Änderungen, um der wirtschaftlichen Absicht der Parteien Wirkung zu verleihen.
11.5 Verzicht. Das Unterlassen oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels aus dieser Vereinbarung oder nach dem Gesetz stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht dessen weitere Ausübung. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder beschränkt nicht dessen weitere Ausübung.
11.6 Änderungen. Snyk kann die Bedingungen dieser Vereinbarung regelmäßig aktualisieren. Wenn Sie über ein aktives Snyk-Konto verfügen, informiert Snyk Sie über Aktualisierungen per E-Mail oder durch eine Mitteilung in den Services. Sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist, werden die aktualisierten Bedingungen dieser Vereinbarung 30 Kalendertage nach ihrer Veröffentlichung wirksam und verbindlich. Archivierte aktuelle Versionen der Bedingungen finden Sie hier. Wenn Sie: (a) eine kostenpflichtige Version der Services abonniert haben und einer Aktualisierung der Bedingungen dieser Vereinbarung aus berechtigten Gründen widersprechen, können die Parteien nach Treu und Glauben Gespräche aufnehmen, um eine wirtschaftlich angemessene Lösung zu erzielen. Kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang Ihres Widerspruchs bei Snyk keine solche Lösung erzielt werden, wird Snyk die Aktualisierung (oder den von Ihrem Widerspruch betroffenen Teil der Aktualisierung) entweder nicht auf Ihre Nutzung der Services anwenden oder Ihnen gestatten, diese Vereinbarung (und jedes anwendbare Bestellformular oder jeden anwendbaren Serviceplan) ohne Haftung einer der Parteien zu kündigen; oder (b) eine kostenlose Version der Services abonniert haben und einer Aktualisierung der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, müssen Sie Ihre Organisation und Projekte wie in Abschnitt 10.3(b) beschrieben aus den Services löschen und die Nutzung der Services unverzüglich einstellen. In diesem Fall gilt diese Vereinbarung als von Ihnen gekündigt. Wird diese Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt 11.6 gekündigt, erstattet Snyk (oder veranlasst gegebenenfalls seinen Channel Partner, zu erstatten) etwaige im Voraus gezahlte Abonnementgebühren für Services, die bis zum Kündigungsdatum noch nicht erbracht wurden. Wenn Sie die Services nach Inkrafttreten der Aktualisierung weiter nutzen, erkennen Sie an, dass davon ausgegangen wird, dass Sie den aktualisierten Bedingungen zugestimmt haben, und dass Sie an diese gebunden sind. Andere Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich solcher durch Sie oder gegebenenfalls durch einen Channel Partner, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von einer bevollmächtigten Vertretung jeder Partei unterzeichnet werden.
11.7 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung sowie alle darin genannten Bestellformulare, Servicepläne, Anlagen, Verzeichnisse, Beilagen und Anhänge bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen Absprachen, Verständigungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass sie beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Zusicherungen, Versprechen, Garantien, Erklärungen, Darstellungen oder Verständigungen einer Person (unabhängig davon, ob diese Partei dieser Vereinbarung ist oder nicht) in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung vertraut, sofern diese nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Bedingungen in Bestellungen oder sonstigen Bestelldokumenten sowie auf Abrechnungsdiensten oder ähnlichen Plattformen oder Portalen für Lieferanten, die von Ihnen oder in Ihrem Auftrag betrieben werden, sind nicht verbindlich und entfalten keine Wirkung.
11.8 Widersprüche und Vertretungsbefugnis: Wird Ihr Abonnement der Services über einen Channel Partner erworben, ist der Channel Partner (und nicht Snyk) dafür verantwortlich, dass der Inhalt einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Channel Partner sowie der Inhalt eines vom Channel Partner ausgestellten Bestellformulars korrekt und richtig sind. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung dieser Vereinbarung und einer Bestimmung einer Vereinbarung (oder eines Bestellformulars) zwischen Ihnen und einem Channel Partner hat diese Vereinbarung im Umfang des Widerspruchs Vorrang. Der Channel Partner (sofern vorhanden) ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern, im Namen von Snyk Garantien, Zusicherungen oder Verpflichtungen abzugeben oder Snyk an andere als die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen zu binden. Snyk ist jedoch berechtigt, diese Vereinbarung und jedes Bestellformular unmittelbar Ihnen gegenüber durchzusetzen.
11.9 Abtretung. Keine Partei darf diese Vereinbarung oder Rechte oder Pflichten aus ihrer Erfüllung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Ungeachtet des Vorstehenden ist keine Zustimmung erforderlich für: (a) die vollständige Abtretung dieser Vereinbarung durch eine Partei an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger, der durch Fusion, Umstrukturierung, Konsolidierung oder Übernahme sämtliche oder im Wesentlichen sämtliche Vermögenswerte dieser Partei erwirbt, sofern die abtretende Partei die andere Partei über die Abtretung informiert; oder (b) die Abtretung Ihres Bestellformulars durch einen Channel Partner (sofern vorhanden) an Snyk; in diesem Fall bleiben Sie weiterhin an diese Vereinbarung gebunden. Eine Abtretung entbindet die abtretende Partei nicht von ihren vor der Abtretung entstandenen Pflichten aus dieser Vereinbarung. Jeder Versuch einer Abtretung, Übertragung oder sonstigen Weitergabe unter Verstoß gegen das Vorstehende ist nichtig und unwirksam. Diese Vereinbarung ist für die Parteien sowie ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare verbindlich und kommt ihnen zugute.
11.10 Keine Partnerschaft oder Vertretung. Dieser Vertrag begründet weder eine Partnerschaft zwischen den Parteien noch ermächtigt er eine Partei, als Vertreter der anderen Partei zu handeln. Keine Partei ist befugt, im Namen oder für Rechnung der anderen Partei zu handeln oder diese anderweitig in irgendeiner Weise zu verpflichten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abgabe von Erklärungen oder Garantien, die Übernahme von Verpflichtungen oder Haftung sowie die Ausübung von Rechten oder Befugnissen).
11.11 Rechte Dritter. Dieser Vertrag dient ausschließlich dem Nutzen der Vertragsparteien sowie ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger. Keine ausdrückliche oder stillschweigende Bestimmung dieses Vertrags soll einer anderen Person irgendwelche gesetzlichen oder Billigkeitsrechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe gleich welcher Art aus oder aufgrund dieses Vertrags gewähren.
11.12 Mitteilungen. Alle nach diesem Vertrag erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse der anderen Partei gesendet werden, die in diesem Vertrag angegeben ist (oder an eine andere E-Mail-Adresse, die die andere Partei gemäß diesem Abschnitt 11.12 mitgeteilt hat). Die E-Mail-Adresse von Snyk für Mitteilungen lautet: legal@snyk.io. Mitteilungen über eine Nichtverlängerung gemäß Abschnitt 10.1(c) dieses Vertrags müssen jedoch an folgende Adresse gesendet werden: renewals@snyk.io. Eine per E-Mail gesendete Mitteilung gilt zum Zeitpunkt der Übermittlung als empfangen.
11.13 EU-Datengesetz. Wenn Sie sich in der Europäischen Union befinden oder anderweitig dem EU-Datengesetz unterliegen, gilt der unter https://snyk.io/policies/eu-data-act-addendum/ angezeigte Nachtrag zum EU-Datengesetz und wird Bestandteil dieses Vertrags.
11.14 Anwendbares Recht. Wenn Sie einen Vertrag mit Snyk, Inc. schließen, unterliegt dieser Vertrag dem Recht des US-Bundesstaates Delaware und ist nach diesem auszulegen, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte in Dover, Delaware, ausschließlich für die Beilegung aller Streitigkeiten oder Ansprüche zuständig sind, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen. Wenn Sie einen Vertrag mit Snyk Limited schließen, unterliegt dieser Vertrag dem Recht von England und Wales und ist nach diesem auszulegen, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales ausschließlich für die Beilegung aller Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) zuständig sind, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen.
„verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen, das eine Partei beherrscht, von einer Partei beherrscht wird oder mit einer Partei unter gemeinsamer Beherrschung steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Beherrschung“, dass mindestens 50 % des Kapitals, der Vermögenswerte, der stimmberechtigten Anteile, der Gewinne, der Beteiligungen oder ähnlicher Beteiligungsrechte direkt oder indirekt von einem Unternehmen im Sinne dieser Definition gehalten oder kontrolliert werden;
„KI-Modell“ bezeichnet alle in die Services integrierten generativen Large Language Models, die anhand großer Datensätze trainiert wurden, um autonom neue Ausgaben in Form von Text, Quellcode und/oder anderen Inhalten als Reaktion auf eine Eingabeaufforderung oder sonstige Eingabe zu erstellen;
„Anwendung“ bezeichnet die proprietären Softwareanwendungen, die Snyk bereitstellt, einschließlich Snyk Code, Snyk Open Source, Snyk Container, Snyk Infrastructure as Code und Snyk API and Web, auf die Sie gemäß einem Bestellformular oder dem Serviceplan (je nach Kontext) zugreifen dürfen und die in der Dokumentation näher beschrieben sind;
„Beta-Services“ bezeichnet ein Produkt, einen Service oder eine Funktionalität, die Ihnen zum Ausprobieren bereitgestellt werden kann und als Beta, Pilot, experimentelle Vorschau, Early Access oder ähnlich gekennzeichnet ist;
„Geschäftstag“ bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder bundesweiter oder nationaler Feiertag in der jeweiligen Gerichtsbarkeit ist;
„Vertriebspartner“ bezeichnet einen von Snyk zum Weiterverkauf der Services autorisierten Dritten;
„Code-Asset“ bezeichnet ein Quellcode-Repository, eine Codedatei, eine Konfigurationsdatei, eine Webanwendung, eine API, ein Container-Image, ein Cloud-Asset oder ein ähnliches Software-Asset, das sich auf Ihre Softwareprojekte bezieht, in Ihrem Quellcodeverwaltungssystem gespeichert ist und in Verbindung mit den Services verwendet wird;
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen (unabhängig davon, wie sie aufgezeichnet oder gespeichert sind), die eine Partei der anderen Partei offenlegt und die eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind oder von einer vernünftigen Partei unter den gegebenen Umständen üblicherweise als vertraulich angesehen würden;
„Mitwirkender Entwickler“ bezeichnet einen Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer oder eine andere Person, die für Sie oder in Ihrem Namen handelt und innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 90 Tagen durch Änderung, Programmierung oder Testen zum Code-Asset beigetragen hat;
„Credits“ bezeichnet, wenn Sie Services im Rahmen eines Snyk-Credit-Modells erwerben, die verbrauchsabhängigen Einheiten, die Teil Ihres Abonnementkontingents sind und gemäß diesem Vertrag auf verschiedene Funktionen und Leistungsmerkmale der Services angerechnet werden können;
„Kundendaten“ bezeichnet alle Inhalte, die Nutzer zum Zweck der Nutzung der Services in die Services eingeben, einschließlich des Code-Assets;
„Dokumentation“ bezeichnet die Informationen, die Snyk-Kunden unter https://snyk.io/docs oder auf den entsprechenden Nachfolge-Websites zur Verfügung gestellt werden und die eine Beschreibung der Services sowie Anweisungen zu deren Nutzung enthalten und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können;
„Evaluierungszeitraum“ bezeichnet den von Snyk schriftlich festgelegten Evaluierungszeitraum oder, falls Snyk die Dauer des Evaluierungszeitraums nicht schriftlich festgelegt hat, einen Zeitraum von 30 Kalendertagen;
„Eingaben“ bezeichnet alle Kundendaten, die Nutzer zum Zweck der Nutzung der Services in ein Snyk-KI-Modell eingeben;
„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet sämtliche Rechte an Patenten, Erfindungen, Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, Marken, Firmennamen und Domainnamen, Erscheinungsbildern, Geschäftswert, Designs, Computersoftware und Datenbanken, einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen, sowie alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum;
„Verluste“ bezeichnet alle Verluste, Schäden, Fehlbeträge, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinsen, Entschädigungen, Vertragsstrafen, Bußgelder, Kosten oder Aufwendungen jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltskosten sowie der Kosten für die Durchsetzung eines Entschädigungsanspruchs gemäß diesem Vertrag und der Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherern;
„Bestellformular“ bezeichnet das Bestelldokument von Snyk oder gegebenenfalls des Vertriebspartners, das durch Ihre Unterzeichnung durch Verweis Bestandteil dieses Vertrags wird und die gemäß diesem Vertrag von Snyk bereitzustellenden Services und den Support aufführt;
„Ausgaben“ bezeichnet die von den KI-Modellen von Snyk erstellten Berichte, die (a) sich speziell auf Ihre Eingaben beziehen und das Vorhandensein und/oder den Ort bestimmter Schwachstellen angeben und/oder (b) angeben, ob Sie Snyk Fixes in Ihren Code-Assets implementiert haben;
„Zulässiger Zweck“ bezeichnet: (a) wenn Sie die Services zu Evaluierungszwecken abonniert haben, die Nutzung der Services durch Sie ausschließlich zum internen Testen der Services, um deren Eignung zur Absicherung Ihres Softwareentwicklungslebenszyklus zu bewerten; oder (b) wenn Sie die Services aus einem anderen nach diesem Vertrag zulässigen Grund abonniert haben, die Nutzung der Services, des Supports und der Dokumentation ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke zur Unterstützung der Entwicklung, Wartung und Funktionalität des Code-Assets;
„Servicedaten“ bezeichnet die Informationen und Daten, die Snyk Ihnen im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung stellt, einschließlich Schwachstellen und Snyk Fixes, jedoch mit Ausnahme der Ausgaben;
„Serviceplan“ bezeichnet, wenn Sie kein Bestellformular unterzeichnen, den von Ihnen ausgewählten zutreffenden Serviceplan unter https://snyk.io/plans, in dem die von Snyk gemäß diesem Vertrag bereitzustellenden Services und der Support (sofern vorhanden) aufgeführt sind;
„Services“ bezeichnet die Ihnen gemäß einem Bestellformular oder Serviceplan (je nach Anwendbarkeit) bereitgestellten Anwendungen sowie die zugehörigen Tools und Servicedaten;
„Snyk“ bezeichnet Snyk Inc, ein in Delaware gegründetes Unternehmen mit Geschäftssitz in 100 Summer Street, 7th Floor, Boston, MA 02110, wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten befinden, oder Snyk Limited, ein in England und Wales gegründetes Unternehmen (Nr. 09677925) mit eingetragenem Sitz in Suite 4, 7th Floor, 50 Broadway, London, SW1H 0DB, Vereinigtes Königreich, wenn Sie sich in einem anderen Land befinden;
„Snyk Fix“ bezeichnet eine von den Services für eine bestimmte Schwachstelle vorgeschlagene Korrektur, die einen Patch, ein empfohlenes Versions-Upgrade oder eine Neukonfiguration der Sicherheitseinstellungen umfassen kann;
„Abonnementkontingent“ bezeichnet die Nutzungsbeschränkungen für die Services gemäß einem Bestellformular oder Serviceplan (je nach Anwendbarkeit), einschließlich Testlimits und sonstiger Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Mitwirkenden Entwickler, Credits oder Code-Assets;
„Abonnementgebühren“ bezeichnet gegebenenfalls die für das Abonnementkontingent und alle sonstigen gemäß einem Bestellformular oder Serviceplan anfallenden Gebühren;
„Support“ bezeichnet die Support-Services, einschließlich gegebenenfalls der Pakete für Implementierungsservices mit Festpreis und festem Leistungsumfang (z. B. Jumpstart), die in einem Bestellformular oder Serviceplan (je nach Anwendbarkeit) aufgeführt und näher beschrieben sind unter https://docs.snyk.io/more-info/snyk-terms-of-support-and-services-glossary;
„Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit dieses Vertrags, die am Datum des Inkrafttretens beginnt und für den in Abschnitt 10.1(a), (b) oder (c) festgelegten Zeitraum gilt, je nach Kontext;
„Tools“ bezeichnet die Softwareanwendungen, die den Zugriff auf die Services ermöglichen, einschließlich APIs, CLI, IDE und SCM;
„Nutzungsdaten“ bezeichnet Informationen über Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Services sowie zugehöriger Systeme und Technologien (einschließlich Informationen zur Nutzung der verschiedenen Funktionen und Leistungsmerkmale der Services durch Sie und Ihre Nutzer sowie daraus abgeleitete Analyse- und Statistikdaten);
„Nutzer“ bezeichnet die Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer oder sonstigen Personen, die für Sie oder Ihre verbundenen Unternehmen oder in deren Namen handeln und denen Sie den Zugriff auf die Services gestatten;
„Virus“ bezeichnet jede Software, jeden Code, jede Datei oder jedes Programm, die bzw. der bzw. das dazu bestimmt ist, den Betrieb von Computersoftware, Hardware oder Netzwerken nachteilig zu beeinträchtigen, einschließlich Malware, Würmern und Trojanern;
„Schwachstelle“ bezeichnet eine Schwachstelle, eine Fehlkonfiguration der Sicherheit oder ein anderes Problem, das von den Services anhand der darin festgelegten Sicherheitsregeln und -kontrollen erkannt wird;
„Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet je nach Kontext die Person, die diesem Vertrag zustimmt, sofern sie dies im eigenen Namen tut, oder das Unternehmen bzw. die sonstige juristische Person, die diese Person vertritt, sofern sie diesem Vertrag im Namen dieses Unternehmens oder dieser juristischen Person in der oben beschriebenen Weise zustimmt.
1. Snyk bemüht sich, sicherzustellen, dass die Services 99,9 % der Zeit verfügbar sind. Liegt die Verfügbarkeit der Services in einem Kalendermonat unter 99,9 %, gewährt Snyk Ihnen die nachstehend beschriebene Servicegutschrift.
Monatliche Verfügbarkeitsquote | Servicegutschrift |
Unter 99,9 %, aber über 98,0 % | Zwei Tage Services werden Ihrem Konto gutgeschrieben |
Unter 98,0 %, aber über 95,0 % | Ihrem Konto werden 5 Service-Tage gutgeschrieben. |
Unter 95,0 % | 10 Tage Services werden Ihrem Konto gutgeschrieben |
2. Liegt die monatliche Verfügbarkeitsquote (a) in drei aufeinanderfolgenden Monaten oder (b) in drei beliebigen Monaten innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten unter 95 %, sind Sie zusätzlich zu der oben genannten Servicegutschrift von 10 Tagen berechtigt, diesen Vertrag mit einer schriftlichen Frist von 10 Geschäftstagen gegenüber Snyk zu kündigen.
3. Die Gesamtzahl der Service-Credits, die Sie für Ausfallzeiten innerhalb eines Kalendermonats geltend machen können, darf den Gegenwert von 10 Tagen Services, die Ihrem Konto hinzugefügt werden, nicht überschreiten.
4. Dieses SLA gilt nicht für die Nichtverfügbarkeit der Services aufgrund von: (a) Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits; (b) Ausfällen oder Fehlfunktionen von Geräten, Anwendungen oder Systemen, die nicht Snyk gehören oder von Snyk kontrolliert werden; (c) Verbindungen oder Versorgungsleistungen Dritter oder anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Snyk liegen; (d) Unstimmigkeiten oder Änderungen in Ihrer Quellumgebung, einschließlich absichtlicher oder versehentlicher Verbindungen mit bzw. Trennungen von der Umgebung; (e) Kundendaten; (f) Ereignissen höherer Gewalt; (g) einer Aussetzung der Services gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung; (h) einer Nutzung der Services durch Sie, die nicht der Dokumentation entspricht; (i) geplanten Ausfallzeiten oder (j) Notfall-Ausfallzeiten.
5. Sie müssen die entsprechenden Service-Credits innerhalb von sechzig (60) Tagen nach einem Ereignis, das gemäß der obigen Tabelle Anspruch auf Service-Credits begründet, schriftlich bei Snyk beantragen. Sie verzichten auf alle Ansprüche auf Service-Credits, die nicht innerhalb dieses Zeitraums beantragt werden. Alle Leistungsberechnungen und entsprechenden Service-Credits basieren auf den Aufzeichnungen und Daten von Snyk, es sei denn, Sie können Snyk klare und überzeugende Gegenbeweise vorlegen.
6. Die Gewährung von Service-Credits und das Recht zur Kündigung gemäß Abschnitt 2 dieses SLA sind Ihre einzigen Rechtsbehelfe und die gesamte Haftung von Snyk für die Nichteinhaltung dieses SLA durch Snyk.
7. Definitionen
Für dieses SLA gelten die folgenden Definitionen:
Ausfallzeit: In einem bestimmten Kalendermonat die Anzahl der Minuten, in denen der Anteil fehlgeschlagener Antworten auf Nutzeranfragen an APIs, die Snyk gehören oder von Snyk kontrolliert werden, gemessen an allen API-Antworten auf solche Nutzeranfragen, fünf Prozent übersteigt. Snyk erfasst seine API-Antworten und überwacht deren Erfolgsrate, indem fehlgeschlagene Antworten als Teil der Gesamtzahl der Antworten gezählt werden. Notfall-Ausfallzeiten und geplante Ausfallzeiten gelten nicht als Ausfallzeiten.
Notfall-Ausfallzeit: Zeiträume, in denen Snyk von einer Schwachstelle oder einem anderen Problem Kenntnis erlangt, das Snyk aufgrund einer Risikobewertung als sofort behebungsbedürftig einstuft und während derer die Services vorübergehend nicht verfügbar gemacht werden, damit Snyk die Schwachstelle beheben kann.
Monatliche Verfügbarkeitsquote: Die Gesamtzahl der Minuten im Kalendermonat abzüglich der Anzahl der Minuten mit Ausfallzeit in diesem Kalendermonat, geteilt durch die Gesamtzahl der Minuten im Kalendermonat.
Geplante Ausfallzeit: Zeiträume, über die Snyk Sie mindestens 72 Stunden vor Beginn der Ausfallzeit informiert, wobei Snyk wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um: (a) pro Quartal nicht mehr als 3 Stunden für geplante Ausfallzeiten aufzuwenden und (b) geplante Ausfallzeiten zu Zeiten mit geringem Datenverkehr durchzuführen.