Gesetzliche Bestimmungen
15. Februar 2024
Whistleblowing-Richtlinie
Unser Versprechen
Wir bei Snyk haben uns verpflichtet, unsere Geschäfte mit Ehrlichkeit und Integrität zu führen. Indem wir alle, die mit uns arbeiten und Geschäfte machen, zu einer offenen Kommunikation ermutigen, möchten wir erreichen, dass sich jeder sicher fühlt, wenn er Bedenken äußert. Bei Snyk wissen wir, dass es wichtiger denn je ist, dafür zu sorgen, dass jeder einen Ort hat, an dem er seine Meinung sagen kann und seine Stimme gehört wird. Wir sind davon überzeugt, dass das Ansprechen von Bedenken zum Aufbau einer starken Unternehmenskultur beiträgt.
Bedenken melden
Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass Snyk oder Mitarbeiter von Snyk gegen das Gesetz, den Verhaltenskodex von Snyk oder andere Richtlinien verstoßen haben oder in Betrug, Fehlverhalten oder anderes unethisches Verhalten verwickelt sind, ermutigt Snyk Sie, dies zu melden. Die Mitarbeiter von Snyk können ihre Bedenken ihrem Vorgesetzten und/oder einem Mitglied des Rechtsteams von Snyk melden. Bedenken können auch von jeder Person (einschließlich Snyk-Mitarbeitern) über unsere Speak Up-Plattform AllVoices gemeldet werden:
Speak Up-Website: AllVoices
Speak Up-Callcenter: Tel. +1-888-625-5196
Mitarbeiter werden ermutigt, die AllVoices-Plattform jederzeit zu nutzen, insbesondere wenn es ihnen unangenehm ist, Bedenken über andere Kanäle zu melden, oder wenn sie befürchten, dass Bedenken, die über andere Kanäle gemeldet werden, nicht behandelt werden.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Meldungen auch anonym abgeben. Sobald eine Meldung über AllVoices eingeht, wird Snyk entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Schutz vor Vergeltung
Wir ermutigen alle, die für und mit uns arbeiten, zu einer offenen Kommunikation, und wir möchten, dass sich jeder sicher fühlt, wenn er Bedenken äußert oder an einer Untersuchung eines möglichen Verstoßes gegen unseren Verhaltenskodex, unsere Richtlinien oder das Gesetz oder von Betrug, Fehlverhalten oder anderem unethischen Verhalten teilnimmt. Snyk setzt sich dafür ein, dass eine Person, die in gutem Glauben Bedenken meldet, in keiner Weise dafür bestraft wird, dass sie berechtigte Bedenken über ein vermutetes meldepflichtiges Verhalten äußert. Insbesondere wird eine solche Person nicht durch Entlassung, Degradierung, Verlust von Vergünstigungen, Drohungen, Belästigung, Diskriminierung oder Voreingenommenheit bestraft oder benachteiligt.