Wichtig
Diese Seite wurde mithilfe künstlicher Intelligenz übersetzt. Der Inhalt kann Ungenauigkeiten oder Fehlinterpretationen enthalten. Für kritische oder offizielle Zwecke verwenden Sie bitte die EN-Version.
17. März 2025
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Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“) sorgfältig durch, bevor Sie auf die Services zugreifen und diese nutzen. Um Ihnen das Verständnis dieser Vereinbarung zu erleichtern, haben wir in Anhang 1 nachstehend Wörter definiert, denen eine besondere Bedeutung zukommt. Die Wörter in Anhang 1 haben, sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, in der gesamten Vereinbarung dieselbe Bedeutung.
Indem Sie am Ende dieser Vereinbarung auf das Wort „<AGREE>“ oder auf einen ähnlichen Zustimmungstext auf der Snyk-Website klicken oder ein Bestellformular unterzeichnen, das auf diese Vereinbarung verweist, stimmen Sie dieser Vereinbarung in ihrer Gesamtheit zu. Mit Ihrer Zustimmung zu dieser Vereinbarung beantragen Sie, dass Snyk Ihnen Zugang zu den Services gewährt. Nach Annahme Ihres Antrags durch Snyk („Beginn“) gestattet Snyk Ihnen den Zugang zu den Services und deren Nutzung gemäß den in dieser Vereinbarung festgehaltenen Bedingungen. Wenn Sie dieser Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person zustimmen: (i) sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie ordnungsgemäß bevollmächtigt sind, im Namen dieses Unternehmens oder dieser anderen juristischen Person zu handeln und dieser Vereinbarung zuzustimmen; und (ii) erkennen Sie an, dass dieses Unternehmen oder diese andere juristische Person rechtlich an diese Vereinbarung gebunden ist. Wenn Sie nicht befugt oder geschäftsfähig sind, diese Vereinbarung abzuschließen, jünger als 18 Jahre sind oder einer der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen und nicht auf die Services zugreifen.
Zur Klarstellung: Diese Vereinbarung gilt für Ihre Nutzung der Services und Ihren Zugang zu ihnen, unabhängig davon, ob Sie Folgendes abonnieren: (i) eine kostenpflichtige Version der Services, entweder direkt von Snyk oder von einem von Snyk zugelassenen Dritten („Channel-Partner“); oder (ii) eine kostenlose Testversion oder Evaluierung der Services („Evaluierung“) oder eine kostenlose Version der Services, einschließlich Ihres Anspruchs auf die Nutzung einer kostenpflichtigen Version im Rahmen des Secure Developer Project, das hier verfügbar ist, oder im Rahmen anderer Open-Source- oder damit verbundener Projekte, die Snyk von Zeit zu Zeit anbietet und die die kostenlose Nutzung einer kostenpflichtigen Version der Services ermöglichen („Open-Source-Projekte“). Davon ausgenommen sind die Abschnitte 1(b), 3.2, 6, 8.2 und 11.6(a), die nicht für die in diesem Punkt (ii) beschriebenen Services gelten. Im Zusammenhang mit den Open-Source-Projekten kann Snyk Ihnen die Services kostenlos zur Verfügung stellen, sofern Sie die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen, die Snyk von Zeit zu Zeit auf seiner Website festlegt oder Ihnen anderweitig mitteilt.
Wenn Sie die Services über einen Channel-Partner oder einen autorisierten Wiederverkäufer dieses Channel-Partners erwerben, richten sich Ihre Zahlungen für die Services nach den zwischen Ihnen und diesem Channel-Partner oder autorisierten Wiederverkäufer vereinbarten Bedingungen. Daher gelten die Abschnitte 6.3 bis 6.6 dieser Vereinbarung nicht für Ihre Zahlungspflichten im Rahmen solcher Transaktionen, und diese Vereinbarung verlängert sich nicht automatisch gemäß dem nachstehenden Abschnitt 10.1(c). Alle übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben jedoch in Kraft und regeln weiterhin Ihre Nutzung der Services.
1. Nutzungsrecht
Vorbehaltlich der Abonnementzuteilung für die jeweilige(n) Anwendung(en) gewährt Snyk Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares (vorbehaltlich Abschnitt 11.9) und nicht unterlizenzierbares Recht: (a) während der Laufzeit ausschließlich für den zulässigen Zweck auf die Services, den Support und die Dokumentation zuzugreifen und diese zu nutzen (und Ihren Nutzern den Zugriff und die Nutzung zu gestatten); und (b) die Servicedaten für Zwecke der Softwareentwicklung und -wartung in Verbindung mit dem geschützten Asset zu nutzen, vorbehaltlich Abschnitt 10.3(a) (Auswirkungen der Kündigung).
2. Nutzungsbeschränkungen
Sie dürfen nicht: (a) die Services in Verbindung mit einem geschützten Asset nutzen, das weder Ihnen noch Ihren verbundenen Unternehmen gehört oder auf das Sie kein Zugriffs- oder Nutzungsrecht haben; (b) Folgendes in die Services hochladen oder eingeben: (i) Viren oder (ii) Material, das rechtswidrig ist oder Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt; (c) sensible oder regulierte Daten, etwa Gesundheits- oder Finanzdaten, in die Services hochladen oder Snyk anderweitig zugänglich machen (ausgenommen nicht sensible personenbezogene Daten gemäß der DPA); (d) die Services lizenzieren, verkaufen, vermieten, verleasen, verbreiten, anzeigen, kommerziell verwerten oder Dritten anderweitig verfügbar machen; (e) die Services ganz oder teilweise kopieren, ändern, vervielfältigen, davon abgeleitete Werke erstellen, einrahmen, spiegeln, erneut veröffentlichen, herunterladen, anzeigen, übertragen oder verbreiten; (f) die Services ganz oder teilweise dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig in eine für Menschen wahrnehmbare Form umwandeln; (g) Sicherheits- oder andere technologische Funktionen der Services umgehen oder deaktivieren; (h) Handlungen vornehmen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Services beeinträchtigen oder andere Kunden von Snyk am Zugriff auf die Services oder deren Nutzung hindern würden; (i) die Services für Benchmarking-Aktivitäten zu den Anwendungen oder Anwendungen Dritter verwenden; (j) die Services nutzen, um Dritten Business-Process-Outsourcing-Dienstleistungen bereitzustellen (z. B. als Servicebüro); (k) Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen von den Services entfernen; (l) die Services und/oder die Dokumentation nicht gemäß dieser Vereinbarung nutzen; (m) Daten unter Verstoß gegen (i) geltendes Recht oder (ii) Lizenzbedingungen oder sonstige vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten in die Services eingeben oder diese anderweitig nutzen; (n) auf die Services zugreifen oder diese nutzen, wenn Sie ein Wettbewerber von Snyk sind, oder um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder zu verkaufen, oder zu Zwecken, die im Wettbewerb mit Snyk stehen; oder (o) aus einem Land oder einer Region auf die Services zugreifen oder diese nutzen, das bzw. die einem umfassenden US-Embargo unterliegt. Ein Verstoß gegen eine der vorstehenden Beschränkungen gilt als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung.
3. Pflichten, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse
3.1 Allgemeines. Snyk wird vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung: (a) Ihnen Zugang zu den Services gewähren und (b) den im jeweiligen Bestellformular oder Serviceplan angegebenen Supportumfang bereitstellen.
3.2 Leistungsgewährleistung. Snyk wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Services im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktionieren und der gesamte Support mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbracht wird („Leistungsgewährleistung“). Entsprechen die Services und der Support nicht der vorstehenden Leistungsgewährleistung, wird Snyk auf eigene Kosten angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Abweichung unverzüglich zu beheben. Diese Behebung stellt Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei einer Verletzung der Leistungsgewährleistung dar. Sollte Snyk die Abweichung jedoch nicht beheben, dürfen Sie die betreffenden Services oder den Support gemäß Abschnitt 10.2(a) (Kündigung) kündigen und eine Erstattung der im Voraus gezahlten Abonnementgebühren für die zum Kündigungszeitpunkt noch nicht erbrachten Services erhalten. Ungeachtet des Vorstehenden gilt die Leistungsgewährleistung nicht, wenn Sie eine kostenlose Version der Services, eine Evaluierung oder eine kostenpflichtige Version der Services über die Open-Source-Projekte abonnieren. Snyk kann diese Services jederzeit aus betrieblichen Gründen aussetzen, einschränken oder drosseln.
3.3 Haftungsausschlüsse. Sie erkennen an und stimmen zu, dass: (a) die Leistungsgewährleistung insoweit nicht gilt, als eine Abweichung darauf zurückzuführen ist, dass Sie die Services nicht gemäß der Dokumentation nutzen; (b) sich die Services im Laufe der Zeit weiterentwickeln und Funktionen nach alleinigem Ermessen von Snyk von Zeit zu Zeit hinzugefügt oder entfernt werden können; und (c) Ihre Nutzung der Services möglicherweise nicht ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt. Snyk sichert insbesondere nicht zu und gewährleistet nicht, dass: (a) die Services (einschließlich vorgeschlagener Behebungen) Ihren Anforderungen entsprechen oder für Ihren bestimmten Zweck geeignet sind; (b) die Services alle Probleme in sämtlichem Code, allen Konfigurationen oder Abhängigkeiten finden und überwachen können, die im geschützten Asset enthalten, darauf anwendbar oder dafür verwendet werden; oder (c) Snyk für alle Probleme eine Behebung bereitstellen kann. Snyk haftet Ihnen gegenüber weder für durch die Services fälschlich identifizierte „False-Positive“- oder „False-Negative“-Probleme noch für Schäden oder Verluste, die durch eine von Ihnen bereitgestellte Behebung entstehen.
3.4 Pflichten des Kunden. Sie sind allein verantwortlich für: (a) die Vertraulichkeit Ihrer Konto-Anmeldedaten und sämtliche Verletzungen dieser Vereinbarung durch Personen, die unter Verwendung Ihrer Konto-Anmeldedaten auf die Services zugreifen und diese nutzen; (b) die Verwaltung der Zugriffsrechte Ihrer Nutzer (sofern zutreffend) und den Entzug dieser Rechte für Nutzer, die nicht länger auf die Services zugreifen dürfen; (c) den Zugriff Ihrer Nutzer auf die Services und deren Nutzung, soweit diese nicht gemäß dieser Vereinbarung erfolgen; (d) die Einhaltung der einschlägigen Spezifikationen in der Dokumentation durch Ihr Netzwerk, Ihre Umgebung und Ihre Systeme sowie deren Sicherheit; (e) die Rechtmäßigkeit, Integrität und Richtigkeit der Snyk bereitgestellten Kundendaten; (f) die Bewertung jedes Problems anhand Ihrer eigenen Umstände, Umgebung und Risikobewertungen sowie die entsprechende Annahme oder Ablehnung von Behebungen; (g) die Festlegung Ihrer eigenen Kontrollen, Schweregrade, Prioritäten oder Berechtigungen innerhalb der Services; und (h) sofern Sie die Services zu Evaluierungszwecken abonnieren: (i) die Folgen Ihrer Nutzung der Services (oder Ihrer Unfähigkeit, diese zu nutzen) sowie jegliche Haftung, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Services (oder Ihrer Unfähigkeit, diese zu nutzen) ergibt; und (ii) die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Sicherung und Erstellung erforderlicher Kopien der Kundendaten sowie zur Einhaltung von Abschnitt 10 (Kündigung). Snyk ist nicht verpflichtet, Sie bei der Extraktion, Übertragung oder Wiederherstellung von Daten während oder nach dem Evaluierungszeitraum zu unterstützen. Sie stimmen außerdem zu, alle für Ihr Unternehmen und Ihre Leistung gemäß dieser Vereinbarung geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten, einschließlich, soweit anwendbar, des britischen Modern Slavery Act 2015 sowie anderer Gesetze zu Menschenrechten und Sanktionen.
3.5 Funktionen von Drittanbietern. Die Services können Funktionen enthalten, die für die Interoperabilität mit Anwendungen oder Services ausgelegt sind, die Ihnen separat von Dritten bereitgestellt werden, etwa Quellcodeverwaltungsdienste oder andere Plattformen und Anwendungen für Sicherheitsscans. Jeder Vorgang oder jede Transaktion, die über eine Website, ein System, eine Plattform oder eine Anwendung eines Drittanbieters abgeschlossen wird, erfolgt zwischen Ihnen und dem betreffenden Drittanbieter und auf Ihr eigenes Risiko. Snyk kann die dauerhafte Verfügbarkeit solcher Funktionen nicht garantieren und kann daher die Interoperabilität mit ihnen jederzeit einstellen. Dies gilt auch, wenn der betreffende Drittanbieter seine Anwendung oder seinen Service nicht mehr für die Interoperabilität mit den Services verfügbar macht oder die Art und Weise dieser Interoperabilität auf eine für Snyk nicht zumutbare Weise ändert.
3.6 Beta-Services. Snyk kann Ihnen von Zeit zu Zeit Beta-Services kostenlos zur Verfügung stellen. Beta-Services werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt. Snyk gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, in Bezug auf Beta-Services und haftet in keiner Weise, die sich aus oder im Zusammenhang mit Beta-Services ergibt. Sie können nach eigenem Ermessen entscheiden, solche Beta-Services auszuprobieren. Snyk kann Beta-Services jederzeit nach eigenem Ermessen einstellen und ist nicht verpflichtet, sie allgemein verfügbar zu machen.
3.7 Besondere Bedingungen. Für bestimmte Anwendungen und Tools gelten bei deren Nutzung die folgenden besonderen Bedingungen:
(a) Snyk Tools. Die Tools sind als Schnittstelle zwischen den Services und einer externen Anwendung oder einem Repository vorgesehen, die bzw. das von Ihnen betrieben und kontrolliert wird. Sie dürfen auf die Tools zugreifen und diese ausschließlich nutzen, um die Anwendungen gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden. Snyk kann die Nutzung der Tools begrenzen, drosseln oder anderweitig einschränken, um einen aus seiner alleinigen Ermessensentscheidung heraus festgestellten Missbrauch, Sicherheitsprobleme oder eine übermäßige Nutzung zu verhindern. Snyk wird sich bei der Anwendung solcher Einschränkungen in angemessenem Umfang bemühen, eine aussagekräftige Fehlermeldung bereitzustellen. Es wird keine Gewährleistung oder Zusicherung hinsichtlich der Kompatibilität mit Software oder technischen Protokollen oder Standards übernommen.
(b) Snyk AppRisk. Mit Snyk AppRisk können Kunden Verbindungen zu Drittanbieterquellen aktivieren. Sie sichern zu und gewährleisten, dass: (i) Sie vor der Nutzung von Snyk AppRisk in Verbindung mit solchen Drittanbieterquellen gültige schriftliche Lizenzvereinbarungen mit allen jeweils zutreffenden Drittanbietern abgeschlossen haben, die eine solche Nutzung gestatten; und (ii) Sie über die erforderlichen Rechte verfügen, um Snyk Zugriff auf Ihre Konten bei solchen Drittanbieterquellen zu gewähren und so die Interoperabilität mit den Services sowie den Zugriff auf und den Import von Drittanbieterdaten zu ermöglichen. Sie sind allein verantwortlich für jegliche Software, zu der Sie Drittanbieterquellen verbinden oder mit der Sie sie mit den Services interagieren lassen.
(c) Snyk Code Local Engine (CLE). Die CLE ist eine vollständig eigenständige Version der Snyk-Code-Analyse-Engine, mit der das geschützte Asset lokal in Ihrer eigenen Umgebung mit Snyk Code gescannt werden kann. Wenn Sie die CLE gemäß einem entsprechenden Bestellformular erwerben, gewährt Snyk Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares (vorbehaltlich Abschnitt 11.9) und nicht unterlizenzierbares Recht, Nutzern den Zugriff auf die CLE sowie deren Nutzung, Installation und Ausführung zu gestatten, (i) ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke zur Unterstützung der Entwicklung, Wartung und Funktionalität des geschützten Assets und (ii) vorbehaltlich etwaiger im Bestellformular festgelegter Beschränkungen. Sie sind dafür verantwortlich, die Bereitstellung der CLE in Ihrer Umgebung gemäß der Dokumentation vorzubereiten sowie die entsprechenden Einstellungen und Konfigurationen vorzunehmen (einschließlich der Anforderungen etwaiger Drittsysteme und Netzwerkoptionen). Snyk kann Ihnen nach eigenem Ermessen gestatten, Nicht-Produktionsinstanzen bereitzustellen, etwa für Tests, Staging oder Qualitätssicherung. Es wird keine Gewährleistung oder Zusicherung hinsichtlich der Kompatibilität mit einer von Ihnen betriebenen und kontrollierten Computerumgebung übernommen.
(d) Snyk API & Web. Snyk API & Web wird vorbehaltlich der Bedingungen des Snyk API & Web Addendum unter https://snyk.io/policies/snyk-api-and-web-master-services-addendum/ bereitgestellt.
3.8 Beratungsleistungen. Sie können Beratungsleistungen nach Bedarf auf Zeit- und Materialbasis erwerben, wie von beiden Parteien in einer von ihnen unterzeichneten Leistungsbeschreibung vereinbart („Beratungsleistungen“). In der Leistungsbeschreibung werden der Umfang der Beratungsleistungen sowie die zu zahlenden Gebühren beschrieben. Die Leistungsbeschreibung kann Bedingungen enthalten, die die Bedingungen dieser Vereinbarung ändern oder ergänzen, soweit diese Bedingungen speziell für die Erbringung der Beratungsleistungen durch Snyk oder gegebenenfalls durch dessen Drittanbieterpartner gelten.
4. Auftragsverarbeitungszusatz, Sicherheitszusatz und Sicherheitshinweise
4.1 Datenschutzhinweis. Soweit Snyk bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, die sich auf Sie beziehen (als Verantwortlicher im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze), erfolgt dies im Wesentlichen gemäß dem Datenschutzhinweis unter https://snyk.io/policies/privacy/. Der Datenschutzhinweis ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und kann von Snyk von Zeit zu Zeit geändert werden.
4.2 Auftragsverarbeitungszusatz. Soweit Snyk bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet (als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze), gilt der unter https://snyk.io/policies/dpa/ veröffentlichte Auftragsverarbeitungszusatz („DPA“) und wird Bestandteil dieser Vereinbarung.
4.3 Zusatz zur Informationssicherheit. Snyk setzt Sicherheitsmaßnahmen ein, die dazu dienen, Kundendaten gemäß dem unter https://snyk.io/policies/snyk-security-addendum/ veröffentlichten Zusatz zur Informationssicherheit von Snyk zu schützen.
4.4 Nutzungsdaten. Snyk darf (i) Nutzungsdaten intern für eigene Geschäftszwecke erheben, analysieren und anderweitig verarbeiten, unter anderem für Sicherheits- und Analysezwecke, zur Verbesserung und Erweiterung der Services sowie für sonstige Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke im Zusammenhang mit den Services oder anderen Produkten oder Services von Snyk, und (ii) Nutzungsdaten im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit nur in aggregierter und/oder anonymisierter Form öffentlich offenlegen, sodass Sie oder Ihre Nutzer nicht identifiziert werden können.
4.5 Sicherheitsvorfälle und Benachrichtigungspflichten. Im Falle einer Sicherheitsverletzung, die zur unbefugten oder rechtswidrigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder Offenlegung von Kundendaten oder zum unbefugten oder rechtswidrigen Zugriff darauf führt (einschließlich personenbezogener Daten im Sinne des DPA) („Sicherheitsvorfall“), wird Snyk nach Kenntnisnahme des Sicherheitsvorfalls: (i) unverzüglich angemessene Maßnahmen zu dessen Eindämmung ergreifen und (ii) Sie unverzüglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von 72 Stunden, über den Sicherheitsvorfall informieren.
5. Rechte an geistigem Eigentum
5.1 Rechte von Snyk an geistigem Eigentum. Zwischen den Parteien liegen alle Rechte, Eigentums- und sonstigen Ansprüche an den Services, der Dokumentation und den Nutzungsdaten, einschließlich aller daran bestehenden Rechte an geistigem Eigentum, bei Snyk und/oder seinen Lizenzgebern und verbleiben dort. Sie haben an den Services keinerlei Rechte, Lizenzen oder Genehmigungen, außer soweit dies ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt ist.
5.2 Ihre Rechte an geistigem Eigentum. Zwischen den Parteien sind Sie alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte, Eigentums- und sonstigen Ansprüche an allen Kundendaten und geschützten Assets, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, vorbehaltlich der in Abschnitt 5.3 (Rechteeinräumung an Snyk) gewährten Rechte und Genehmigungen.
5.3 Rechteeinräumung an Snyk. Sie räumen hiermit alle Rechte und Genehmigungen an oder im Zusammenhang mit Kundendaten und dem geschützten Asset ein, die erforderlich sind, damit Snyk die Services erbringen und seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung anderweitig ausüben kann. Alle schriftlichen oder mündlichen Kommentare, Ideen und Vorschläge, die Sie (oder Ihre Nutzer) Snyk zu den Services, dem Support oder den Beta-Services unterbreiten (einschließlich zum Produkterlebnis, zur Funktionalität, Leistung, Genauigkeit, Konsistenz und Benutzerfreundlichkeit) („Feedback“), darf Snyk ohne Namensnennung oder jegliche Vergütung frei nutzen. Sie übertragen und übereignen Snyk hiermit unwiderruflich alle Rechte an geistigem Eigentum, die in diesem Feedback verkörpert sind oder daraus entstehen.
6. Abonnementgebühren
6.1 Abonnementgebühren und Prüfung. Sie verpflichten sich, die während der Laufzeit fälligen Abonnementgebühren (falls zutreffend) zu zahlen. Snyk überprüft die Nutzung der Services durch seine Kunden vierteljährlich, um die Einhaltung des Abonnementkontingents sicherzustellen. Ergibt diese Überprüfung, dass Ihre Nutzung der Services das Abonnementkontingent überschreitet, müssen Sie Ihre Nutzung innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Überschreitung auf die im Abonnementkontingent festgelegten Mengen reduzieren. Andernfalls kann Snyk (oder gegebenenfalls sein Vertriebspartner) Ihnen für die verbleibende Dauer der laufenden Laufzeit die damit verbundenen zusätzlichen Abonnementgebühren zu den dann geltenden Preisen in Rechnung stellen. Wenn Sie während der Laufzeit zusätzliche Abonnementkontingente erwerben oder zu einem höheren Serviceplan wechseln, werden die Abonnementgebühren für den Rest der laufenden Laufzeit anteilig berechnet. Sie dürfen Ihr Abonnementkontingent während der Laufzeit dieser Vereinbarung nicht herabsetzen und nicht zu einer niedrigeren Stufe eines Serviceplans wechseln.
6.2 Guthaben. Wenn Sie Services auf Guthabenbasis erwerben, etwa Snyk Platform Credits („Guthaben“), sind diese Guthaben Teil Ihres Abonnementkontingents. Guthaben können für verschiedene Services eingesetzt werden. Bei der Nutzung von Guthaben wird die für den jeweiligen Service erforderliche Anzahl von Ihrem Guthabenstand abgezogen. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, müssen sämtliche Guthaben innerhalb der Laufzeit des Bestellformulars genutzt werden. Nicht genutzte Guthaben verfallen danach und können weder eingelöst noch erstattet oder gutgeschrieben werden. Guthaben können nicht gegen Bargeld eingelöst werden und sind nicht übertragbar. Sobald Ihr Guthaben aufgebraucht ist, verpflichten Sie sich, in gutem Glauben mit Snyk über den Erwerb zusätzlicher Guthaben zu verhandeln und Ihren Verbrauch anderweitig innerhalb von 30 Tagen auszugleichen.
6.3 Abrechnung. Die für Sie geltende Abrechnungshäufigkeit und die Zahlungsbedingungen richten sich danach, ob Sie die Services über ein Bestellformular oder einen Serviceplan abonnieren:
(a) Bestellformular: Wenn Sie die Services über ein Bestellformular abonnieren, stellt Snyk Ihnen die Gebühren gemäß der dort festgelegten Abrechnungshäufigkeit und den Zahlungsbedingungen in Rechnung, und Sie begleichen jede Rechnung gemäß diesen Bedingungen. Sind im Bestellformular keine Abrechnungshäufigkeit und Zahlungsbedingungen angegeben, gilt als Standard eine jährliche Abrechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum; oder
(b) Serviceplan: Wenn Sie die Services über einen Serviceplan abonnieren, belasten Snyk und/oder sein Drittanbieter-Zahlungsdienstleister (zu dessen Belastung Sie hiermit Ihre Zustimmung erteilen) Ihre Zahlungskarte mit der geltenden Abonnementgebühr. Die geltende Abonnementgebühr wird im Voraus am oder kurz nach dem Tag abgerechnet, an dem Sie den Serviceplan auswählen, und danach monatlich oder jährlich jeweils zum Jahrestag, bis diese Vereinbarung und/oder die Services von Ihnen oder Snyk gemäß dieser Vereinbarung gekündigt werden. Snyk behält sich das Recht vor, die für seine Servicepläne geltenden Abonnementgebühren jederzeit zu ändern. Wenn Sie einer solchen Änderung nicht zustimmen, müssen Sie Ihr Konto über den Service oder durch Kontaktaufnahme mit dem Support-Team von Snyk löschen lassen und die Nutzung der Services einstellen. In diesem Fall gilt diese Vereinbarung als von Ihnen zum Ende des dann laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt. Snyk berechnet Ihnen für den Zeitraum vor der Kündigung nur die zuvor vereinbarte Abonnementgebühr und ist nicht verpflichtet, Ihnen Abonnementgebühren zu erstatten. Stimmen Sie einer solchen Änderung zu (was durch Ihre fortgesetzte Nutzung der Services nach Inkrafttreten der neuen Abonnementgebühr als gegeben gilt), enthält Ihre nächste Rechnung die neuen Abonnementgebühren anteilig.
6.4 Verspätete Zahlungen. Wenn Snyk Rechnungen oder andere fällige Beträge nicht fristgerecht erhalten hat (einschließlich gegebenenfalls einer übermäßigen Nutzung von Guthaben nach Ablauf der 30-tägigen Verhandlungsfrist nach Treu und Glauben), kann Snyk Sie über den Zahlungsverzug informieren. Unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsmittel von Snyk kann Snyk Ihren Zugriff auf alle oder einen Teil der Services sperren, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Werktagen ab dem Datum der Verzugsmitteilung durch Sie oder gegebenenfalls den Vertriebspartner erfolgt.
6.5 Verbindliche Abonnementgebühren und Steuern. Alle Abonnementgebühren sind: (a) nicht kündbar und nicht erstattungsfähig; (b) in US-Dollar zu zahlen; und (c) ohne gegebenenfalls anfallende Steuern. Sie sind verpflichtet, alle Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Quellen- oder ähnlichen Steuern oder Abgaben im In- oder Ausland zu zahlen und zu tragen, die im Zusammenhang mit den Transaktionen gemäß dieser Vereinbarung anfallen, mit Ausnahme von Steuern auf das Einkommen von Snyk. Sie zahlen alle gemäß dieser Vereinbarung fälligen Beträge vollständig und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt. Ist ein Steuerabzug nach den Gesetzen einer einschlägigen Steuerjurisdiktion erforderlich, erfolgt dieser zum niedrigsten anwendbaren Satz, einschließlich des ermäßigten Quellensteuersatzes nach einem etwaigen Steuerabkommen. Außerdem stellen Sie Snyk eine Kopie der Quellensteuerbescheinigung oder sonstige geeignete Unterlagen als Zahlungsnachweis zur Verfügung.
6.6 Erhöhungen der Abonnementgebühren bei Verlängerung. Sofern im Serviceplan oder Bestellformular (je nachdem, was zutrifft) nichts anderes festgelegt ist, darf Snyk die Abonnementgebühren für jeden Verlängerungszeitraum um höchstens 5 % gegenüber dem Gebührensatz des Vorjahres für die betreffenden Services erhöhen, wenn Ihr Abonnement der Services gemäß Abschnitt 10.1 weiter unten automatisch verlängert wird.
7. Vertraulichkeit
7.1 Jede Partei („Empfänger“) erhält Zugriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei („offenlegenden Partei“), um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Als vertrauliche Informationen einer Partei gelten keine Informationen, die: (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers zurückzuführen ist; (b) sich vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden; (c) dem Empfänger rechtmäßig von einem Dritten ohne Offenlegungsbeschränkung offengelegt werden; oder (d) vom Empfänger unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Rückgriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden, wobei diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Nachweise belegt werden kann. Zu Ihren vertraulichen Informationen gehören Kundendaten. Zu den vertraulichen Informationen von Snyk gehören die Services, Servicedaten, Produkt-Roadmaps, Preise sowie die Ergebnisse etwaiger Leistungstests der Services. Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind für beide Parteien vertraulich.
7.2 Jeder Empfänger darf vertrauliche Informationen in dem Umfang offenlegen, der zur Einhaltung geltender Gesetze oder einer gerichtlichen Anordnung erforderlich ist, sofern der Empfänger die offenlegende Partei vor einer solchen Offenlegung, soweit gesetzlich zulässig, über die entsprechende Aufforderung informiert und angemessene Anstrengungen unternimmt, um sicherzustellen, dass alle auf diese Weise offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.
7.3 Jeder Empfänger behandelt die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich und macht diese, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und gemäß Abschnitt 7.2 erfolgt, keinem Dritten zugänglich und verwendet sie ausschließlich zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecken. Dies gilt nicht für vertrauliche Informationen ab drei (3) Jahren nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung (bei Geschäftsgeheimnissen ab dem Zeitpunkt, zu dem die betreffenden vertraulichen Informationen nach geltendem Recht nicht mehr als Geschäftsgeheimnis gelten).
7.4 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieser Vereinbarung darf der Empfänger vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei ganz oder teilweise offenlegen: (i) gegenüber seinen Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Geschäftsführern, Beratern und professionellen Beratern (z. B. Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Finanzberatern, Buchhaltern und sonstigen professionellen Vertretern, die zusammen mit den Vorgenannten als „Personal“ bezeichnet werden), sofern diese die Informationen kennen müssen und rechtlich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder im Fall professioneller Berater einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, die mit den Bedingungen dieser Vereinbarung vereinbar ist. Der Empfänger ist für die Einhaltung dieses Abschnitts 7 durch sein Personal verantwortlich und haftbar, als wären dessen Handlungen oder Unterlassungen Handlungen oder Unterlassungen des Empfängers.
8. Freistellung
8.1 Ihre Freistellungspflicht. Sie verteidigen und stellen Snyk, seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige leitende Angestellte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Berater, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von sämtlichen Verlusten frei, die aus Ansprüchen Dritter aufgrund folgender Handlungen Ihrerseits entstehen: (a) Betrug, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten; oder (b) Verstoß gegen Abschnitt 2 (Nutzungsbeschränkungen).
8.2 Freistellung durch Snyk. Snyk verteidigt und stellt Sie, Ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige leitende Angestellte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Berater, Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger von sämtlichen Verlusten frei, die aus einem Anspruch Dritter entstehen, wonach die Services die Rechte an geistigem Eigentum dieses Dritten verletzen.
8.3 Verfahren zur Freistellung. Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch, für den sie nach diesem Abschnitt 8 eine Freistellung beanspruchen zu können glaubt. Die Partei, die Freistellung beansprucht (die „freigestellte Partei“), arbeitet mit der anderen Partei (der „freistellenden Partei“) auf alleinige Kosten der freistellenden Partei zusammen. Die freistellende Partei übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und beauftragt auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand mit der Bearbeitung und Verteidigung des Anspruchs. Die freigestellte Partei darf zu keinem Zeitpunkt eine Haftung anerkennen oder den Anspruch oder die Klage anderweitig beilegen oder vergleichen oder dies versuchen, es sei denn, sie handelt auf ausdrückliche Anweisung der freistellenden Partei. Die freigestellte Partei darf auf eigene Kosten mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl an den Verfahren teilnehmen und diese beobachten. Keine Partei darf einen Anspruch beilegen, der für die freigestellte Partei eine Haftung oder ein Haftungsanerkenntnis zur Folge hat, ohne deren schriftliche Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Versäumt es die freigestellte Partei, Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 8.3 zu erfüllen, entbindet dies die freistellende Partei nicht von ihren Freistellungsverpflichtungen, außer in dem Umfang, in dem die freistellende Partei nachweisen kann, dass ihr dadurch ein wesentlicher Nachteil entstanden ist.
8.4 Abhilfe. Werden Services angeblich oder nach begründeter Einschätzung von Snyk wahrscheinlich wegen der Verletzung, widerrechtlichen Aneignung oder sonstigen Beeinträchtigung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter beanstandet oder wird Ihre Nutzung der Services untersagt oder droht untersagt zu werden, kann Snyk nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (a) Ihnen das Recht verschaffen, die Services im Wesentlichen wie in dieser Vereinbarung vorgesehen weiter zu nutzen; (b) die Services ganz oder teilweise ändern oder ersetzen, um sie in der geänderten oder ersetzten Form nicht rechtsverletzend zu gestalten und dabei im Wesentlichen gleichwertige Funktionen und Merkmale bereitzustellen; solche Änderungen oder Ersetzungen gelten in diesem Fall als Services im Sinne dieser Vereinbarung; oder (c) diese Vereinbarung Ihnen gegenüber schriftlich kündigen und verlangen, dass Sie die Nutzung der Services unverzüglich einstellen, wobei Ihnen bereits im Voraus gezahlte Abonnementgebühren für Services, die zum Kündigungsdatum noch nicht erbracht wurden, erstattet werden.
8.5 Ausnahmen. Snyk, seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer haften oder verpflichten sich im Rahmen von Abschnitt 8.2 in keinem Fall, soweit der Anspruch auf Folgendem beruht oder damit zusammenhängt: (a) einer Änderung der Services durch Sie; (b) einem Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder einer Nutzung der Services entgegen der Dokumentation; (c) Ihrer Nutzung der Services in Verbindung mit anderen Produkten, Services, Daten oder Prozessen, die Snyk weder empfiehlt noch bereitstellt, sofern die behauptete Rechtsverletzung ohne diese Nutzung nicht eingetreten wäre; (d) Ihrer Nutzung der Services nach Mitteilung der behaupteten oder tatsächlichen Rechtsverletzung durch Snyk oder eine zuständige Behörde; oder (e) Kundendaten oder Ihrer Umsetzung von Abhilfemaßnahmen.
8.6 Ausschließlicher Rechtsbehelf. DIESER ABSCHNITT 8 LEGT IHRE EINZIGEN RECHTSBEHELFE SOWIE DIE ALLEINIGE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG VON SNYK IN BEZUG AUF TATSÄCHLICHE, DROHENDE ODER BEHAUPTETE ANSPRÜCHE FEST, WONACH DIE SERVICES RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM DRITTER VERLETZEN, WIDERRECHTLICH ANEIGNEN ODER ANDERWEITIG BEEINTRÄCHTIGEN.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST: (A) HAFTET SNYK NICHT FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DURCH FEHLER ODER AUSLASSUNGEN IN INFORMATIONEN, ANWEISUNGEN ODER SKRIPTEN VERURSACHT WERDEN, DIE SIE SNYK IM ZUSAMMENHANG MIT DEN SERVICES BEREITSTELLEN, ODER DURCH MASSNAHMEN, DIE SNYK AUF IHRE ANWEISUNG ERGREIFT; (B) SIND SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN, BEDINGUNGEN UND SONSTIGEN BESTIMMUNGEN JEGLICHER ART, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND AUFGRUND VON GESETZ ODER COMMON LAW, IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG VON DIESER VEREINBARUNG AUSGESCHLOSSEN; UND (C) WERDEN IHNEN DIE SERVICES „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT.
9.2 AUSSCHLUSS VON SCHÄDEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET KEINE DER PARTEIEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG UNTER EINER VERTRAGLICHEN, DELIKTISCHEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNGSRECHTLICHEN ODER SONSTIGEN RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE FÜR FOLGE-, NEBEN-, MITTELBARE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE, ERWEITERTE ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND OB EINE DER PARTEIEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
9.3 BEGRENZUNG DER GELDHAFTUNG. SOFERN IN ABSCHNITT 9.4 NICHTS ANDERES VORGESEHEN IST, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF EINEM VERTRAGSBRUCH, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER EINER SONSTIGEN RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN GRUNDLAGE BERUHT, IN KEINEM FALL DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE: (A) 100 USD; ODER (B) DIE GESAMTEN ABONNEMENTGEBÜHREN, DIE SIE IM ZEITRAUM VON 12 MONATEN VOR DEM ANSPRUCHSAUSLÖSENDEN EREIGNIS IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLT HABEN ODER SCHULDEN. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN EIN RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
9.4 AUSNAHMEN. DIE VORSTEHEND FESTGELEGTE BEGRENZUNG DER GELDHAFTUNG GILT NICHT FÜR: (A) FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 8; (B) VERLUSTE AUFGRUND VON TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG; ODER (C) HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN. JEDE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG, DIE EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, EINEN GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS ODER EINEN AUSSCHLUSS VON SCHÄDEN VORSIEHT, DIENT DER VERTEILUNG DER RISIKEN AUS DIESER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN. DIESE RISIKOVERTEILUNG SPIEGELT SICH IN DER VON SNYK IHNEN ANGEBOTENEN PREISGESTALTUNG WIDER UND IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DER VERTRAGSGRUNDLAGE ZWISCHEN DEN PARTEIEN. DIE BESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 9 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG) GELTEN UNGEACHTET DESSEN, DASS EIN BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Laufzeit. Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich danach, ob Sie eine kostenlose Version der Services, eine Evaluierung oder eine kostenpflichtige Version der Services abonnieren. In jedem Fall beginnt diese Vereinbarung am Datum des Inkrafttretens und gilt für die Dauer, die unter (a), (b) oder (c) weiter unten festgelegt ist:
(a) Kostenlose Version der Services (einschließlich Open-Source-Projekten): Diese Vereinbarung gilt, bis sie von einer der Parteien wie folgt gekündigt wird: (i) durch Snyk jederzeit und aus beliebigem Grund, auch ohne Sie darüber zu informieren; oder (ii) durch Sie jederzeit, indem Sie Ihre Organisation und Projekte gemäß Abschnitt 10.3(b) löschen. Darüber hinaus behält sich Snyk das Recht vor, diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 10.1(a)(i) zu kündigen und/oder Ihre Daten nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Dies kann beispielsweise bei längerer Inaktivität des Kontos, einem Verstoß gegen unsere Bedingungen oder aufgrund erforderlicher Systemwartungsarbeiten geschehen.
(b) Evaluierungen: Sofern diese Vereinbarung nicht, wie hierin vorgesehen, vorzeitig gekündigt wird, gilt sie bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte: (i) Ablauf des Evaluierungszeitraums oder (ii) Kündigung dieser Vereinbarung durch Snyk mit einer Frist von 3 Kalendertagen, wenn Snyk begründet davon ausgeht, dass die Services oder die Dokumentation nicht gemäß dieser Vereinbarung genutzt oder so aufgerufen werden, dass der normale Betrieb des Service beeinträchtigt wird; oder
(c) Kostenpflichtige Version der Services: Sofern diese Vereinbarung nicht, wie hierin vorgesehen, vorzeitig gekündigt wird, gilt sie für die im Bestellformular oder Serviceplan (je nachdem, was zutrifft) angegebene Laufzeit. Sofern sie nicht gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung anderweitig beendet wird, beträgt die Laufzeit eines ersten Bestellformulars oder Serviceplans (sofern im Bestellformular oder Serviceplan nicht anderweitig angegeben) 1 Jahr ab dem im Bestellformular oder Serviceplan als Beginn Ihres Abonnements der Services angegebenen Datum (die „Anfangslaufzeit“) und verlängert sich danach automatisch um jeweils weitere 1 Jahr (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), sofern keine Partei der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich mitteilt, dass sie nicht verlängern möchte. Die Anfangslaufzeit zusammen mit allen Verlängerungslaufzeiten bildet die Laufzeit des Bestellformulars oder Serviceplans. Zur Klarstellung: Eine gemäß diesem Abschnitt 10.1(c) von einer Partei der anderen Partei wirksam mitgeteilte Nichtverlängerung führt dazu, dass das Bestellformular oder der Serviceplan (je nachdem, was zutrifft) am Ende der jeweils aktuellen Laufzeit endet; Abonnementgebühren werden Ihnen nicht erstattet.
10.2 Kündigung. Unbeschadet sonstiger verfügbarer Rechte oder Rechtsmittel, einschließlich (jedoch nicht beschränkt auf) der Rechte gemäß Abschnitt 10.1, kann jede Partei diese Vereinbarung, ein Bestellformular und/oder den Serviceplan mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn: (a) die andere Partei eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt und diese Verletzung nicht behoben werden kann oder, falls sie behoben werden kann, die vertragsverletzende Partei die Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung dazu behebt; (b) die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder ihre Geschäftstätigkeit nicht mehr im normalen Geschäftsverlauf ausübt; oder (c) gegen die andere Partei ein Antrag nach Insolvenz- oder Konkursrecht gestellt wird, der nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Einreichung abgewiesen oder aufgehoben wird. Snyk kann diese Vereinbarung außerdem durch schriftliche Mitteilung an Sie kündigen, wenn: (i) Sie einen gemäß dieser Vereinbarung fälligen Betrag am Fälligkeitstag nicht zahlen und mindestens 10 Geschäftstage nach schriftlicher Zahlungsaufforderung weiterhin mit der Zahlung in Verzug sind (wobei die Kündigung Sie nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung entbindet); oder (ii) der Channel Partner (sofern vorhanden) Beträge, die Snyk im Zusammenhang mit Ihrem Abonnement der Services zustehen, nicht zahlt. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Snyk keinerlei Haftung im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung übernimmt und dass Ihnen im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung ausschließlich Ansprüche gegen den Channel Partner zustehen.
10.3 Folgen der Kündigung. Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung und/oder eines anwendbaren Bestellformulars/Serviceplans aus beliebigem Grund:
(a) enden die Ihnen gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte, einschließlich der Rechte gemäß Abschnitt 1 (Nutzungsrecht), unverzüglich. Sie dürfen jedoch Service-Daten, die Ihnen vor der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung bereitgestellt wurden, weiterhin gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Nutzungsbeschränkungen verwenden. Sie übernehmen die alleinige Verantwortung für jede fortgesetzte Nutzung der Service-Daten nach der Kündigung oder dem Ablauf; Snyk trifft diesbezüglich keinerlei Haftungsrisiko;
(b) müssen Sie Ihre Organisation und Projekte unverzüglich aus den Services löschen, indem Sie entweder in den Services die Schaltfläche zum Löschen aktivieren oder den Snyk-Support zur Unterstützung bei der Löschung kontaktieren;
(c) müssen Sie unverzüglich alle Tools (und gegebenenfalls den CLE) von sämtlichen Computergeräten in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle deinstallieren und Snyk auf schriftliche Anfrage einen zufriedenstellenden Nachweis darüber vorlegen; und
(s) bleiben alle Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Datum der Kündigung oder des Ablaufs entstanden sind, unberührt, einschließlich des Rechts, Schadensersatz wegen einer Verletzung dieser Vereinbarung zu verlangen, die am oder vor dem Datum der Kündigung bestand.
11. Allgemeines
11.1 Auslegung. Überschriften dienen lediglich der Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung. Begriffe mit großem Anfangsbuchstaben haben die in dieser Vereinbarung angegebenen Bedeutungen, sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt; diese Bedeutung gilt gleichermaßen für die Singular- und Pluralform der jeweiligen Begriffe. Den Wörtern „include“, „includes“ und „including“ folgen gedanklich die Wörter „ohne Einschränkung“.
11.2 Höhere Gewalt. Snyk haftet Ihnen gemäß dieser Vereinbarung nicht, wenn Snyk durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder der Fortführung seiner Geschäftstätigkeit gehindert oder dabei verzögert wird. Hierzu zählen unter anderem Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob diese die Belegschaft von Snyk oder einer anderen Partei betreffen), Epidemien, Pandemien, der Ausfall von Versorgungsdiensten oder Verkehrs- oder Telekommunikationsnetzen, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, vorsätzliche Sachbeschädigung, die Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Vorschriften, Regelungen oder Weisungen, Unfälle, Ausfälle von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Sturm oder der Ausfall von Lieferanten oder Subunternehmern, vorausgesetzt, Sie werden über ein solches Ereignis und seine voraussichtliche Dauer informiert.
11.3 Fortgeltung. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend mit oder nach der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft tritt oder fortgelten soll, bleibt in vollem Umfang wirksam.
11.4 Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Wäre eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung gültig, durchsetzbar oder rechtmäßig, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit den Änderungen, die erforderlich sind, um die wirtschaftliche Absicht der Parteien umzusetzen.
11.5 Verzicht. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein ihr gemäß dieser Vereinbarung oder gesetzlich zustehendes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel und verhindert oder beschränkt auch nicht dessen weitere Ausübung. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder beschränkt nicht dessen weitere Ausübung.
11.6 Änderungen. Snyk kann die Bedingungen dieser Vereinbarung regelmäßig aktualisieren. Wenn Sie über ein aktives Snyk-Konto verfügen, benachrichtigt Snyk Sie über Aktualisierungen per E-Mail oder durch eine Benachrichtigung in den Services. Sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist, treten die aktualisierten Bedingungen dieser Vereinbarung 30 Kalendertage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und sind verbindlich. Archivierte aktuelle Fassungen der Bedingungen finden Sie hier. Wenn Sie: (a) eine kostenpflichtige Version der Services abonniert haben und begründete Einwände gegen eine Aktualisierung der Bedingungen dieser Vereinbarung erheben, können die Parteien in gutem Glauben Gespräche führen, um eine wirtschaftlich angemessene Lösung zu finden. Können sich die Parteien nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang des Einwands bei Snyk auf eine solche Lösung einigen, wird Snyk die Aktualisierung (oder den beanstandeten Teil der Aktualisierung) entweder für Ihre Nutzung der Services nicht umsetzen oder Ihnen gestatten, diese Vereinbarung (und alle anwendbaren Bestellformulare oder Servicepläne) zu kündigen, ohne dass einer Partei daraus eine Haftung entsteht; oder (b) eine kostenlose Version der Services abonniert haben und einer Aktualisierung der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, müssen Sie Ihre Organisation und Projekte wie in Abschnitt 10.3(b) beschrieben aus den Services löschen und die Nutzung der Services unverzüglich einstellen; damit gilt diese Vereinbarung als von Ihnen gekündigt. Wird diese Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt 11.6 gekündigt, erstattet Snyk (oder veranlasst gegebenenfalls seinen Channel Partner, zu erstatten) im Voraus gezahlte Abonnementgebühren (sofern vorhanden) für Services, die zum Kündigungsdatum noch nicht erbracht wurden. Wenn Sie die Services nach Inkrafttreten der Aktualisierung weiter nutzen, erkennen Sie an, dass Sie den aktualisierten Bedingungen zugestimmt haben und an sie gebunden sind. Sonstige Änderungen oder Modifikationen dieser Vereinbarung, auch durch Sie oder gegebenenfalls durch einen Channel Partner, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet werden.
11.7 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung sowie alle darin genannten Bestellformulare, Servicepläne, Ausstellungen, Verzeichnisse, Anlagen und Anhänge bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren Absprachen, Vereinbarungen oder Übereinkünfte zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass sie beim Abschluss dieser Vereinbarung auf keine Zusage, kein Versprechen, keine Zusicherung, Erklärung, Darstellung, Garantie oder Vereinbarung (gleich ob schriftlich oder nicht) einer Person (unabhängig davon, ob diese Partei dieser Vereinbarung ist) in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung vertraut, sofern diese nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung enthalten ist. Bedingungen, die in einer Bestellung oder einem sonstigen Bestelldokument oder in einem von Ihnen oder in Ihrem Namen betriebenen Abrechnungsdienst oder einer ähnlichen Plattform oder einem ähnlichen Portal enthalten sind, sind nicht verbindlich und haben keine Wirkung.
11.8 Widersprüche und Vertretungsbefugnis: Wenn Sie Ihr Abonnement der Services über einen Channel Partner erwerben, ist der Channel Partner (und nicht Snyk) dafür verantwortlich, dass der Inhalt einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Channel Partner sowie der Inhalt eines vom Channel Partner ausgestellten Bestellformulars richtig und korrekt ist. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung dieser Vereinbarung und einer Bestimmung einer Vereinbarung (oder eines Bestellformulars) zwischen Ihnen und einem Channel Partner hat diese Vereinbarung im Umfang des Widerspruchs Vorrang. Ein Channel Partner (sofern vorhanden) ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern, im Namen von Snyk Garantien, Zusicherungen oder Verpflichtungen abzugeben oder Snyk an andere Verpflichtungen als die in dieser Vereinbarung festgelegten zu binden. Snyk ist jedoch berechtigt, diese Vereinbarung und jedes Bestellformular unmittelbar Ihnen gegenüber durchzusetzen.
11.9 Abtretung. Keine Partei darf diese Vereinbarung oder Rechte oder Pflichten aus ihrer Durchführung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Ungeachtet des Vorstehenden ist keine Zustimmung erforderlich für: (a) die vollständige Abtretung dieser Vereinbarung durch eine Partei an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger sämtlicher oder nahezu sämtlicher Vermögenswerte im Wege einer Verschmelzung, Umstrukturierung, Konsolidierung oder Übernahme, sofern die abtretende Partei die andere Partei über die Abtretung informiert; oder (b) die Abtretung Ihres Bestellformulars durch einen Channel Partner (sofern vorhanden) an Snyk; in diesem Fall bleiben Sie an diese Vereinbarung gebunden. Eine Abtretung entbindet die abtretende Partei nicht von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die vor der Abtretung entstanden sind. Jeder Versuch einer Abtretung, Übertragung oder sonstigen Weitergabe entgegen dem Vorstehenden ist nichtig. Diese Vereinbarung ist für die Parteien sowie ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.
11.10 Keine Partnerschaft oder Vertretung. Durch diese Vereinbarung soll weder eine Partnerschaft zwischen den Parteien begründet noch einer Partei gestattet werden, als Vertreter der anderen Partei zu handeln. Keine Partei ist befugt, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln oder diese anderweitig in irgendeiner Weise zu verpflichten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abgabe von Erklärungen oder Garantien, die Übernahme von Verpflichtungen oder Haftung sowie die Ausübung von Rechten oder Befugnissen).
11.11 Rechte Dritter. Diese Vereinbarung dient ausschließlich dem Nutzen der Parteien sowie ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare. Nichts hierin ist ausdrücklich oder stillschweigend so auszulegen, dass einer anderen Person ein rechtlicher oder billigkeitsrechtlicher Anspruch, Vorteil oder Rechtsbehelf jedweder Art aus oder aufgrund dieser Vereinbarung eingeräumt wird.
11.12 Mitteilungen. Jede gemäß dieser Vereinbarung erforderliche Mitteilung muss schriftlich erfolgen und per E-Mail an die in dieser Vereinbarung angegebene E-Mail-Adresse der anderen Partei gesendet werden (oder an eine andere E-Mail-Adresse, die die andere Partei gemäß diesem Abschnitt 11.12 mitgeteilt hat). Die E-Mail-Adresse von Snyk für Mitteilungen lautet: legal@snyk.io. Mitteilungen über eine Nichtverlängerung gemäß Abschnitt 10.1(c) dieser Vereinbarung müssen jedoch an folgende Adresse gesendet werden: renewals@snyk.io. Eine per E-Mail gesendete Mitteilung gilt zum Zeitpunkt der Übermittlung als eingegangen.
11.13 Anwendbares Recht. Wenn Sie einen Vertrag mit Snyk, Inc. schließen, unterliegt diese Vereinbarung dem Recht des US-Bundesstaates Delaware und ist nach diesem auszulegen, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte in Dover, Delaware, ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zuständig sind. Wenn Sie einen Vertrag mit Snyk Limited schließen, unterliegt diese Vereinbarung dem Recht von England und Wales und ist nach diesem auszulegen, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zuständig sind.
Anlage 1: Definitionen
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das eine Partei beherrscht, von einer Partei beherrscht wird oder mit einer Partei unter gemeinsamer Beherrschung steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Beherrschung“, dass mindestens 50 % des Kapitals, der Vermögenswerte, der stimmberechtigten Aktien, der Gewinne, der Beteiligungen oder ähnlicher Beteiligungsrechte direkt oder indirekt von einem Unternehmen im Sinne dieser Definition gehalten oder beherrscht werden;
„Anwendung“ bezeichnet die proprietären Software-Anwendungen, die Snyk zur Verfügung stellt, darunter Snyk Code, Snyk Open Source, Snyk Container, Snyk Infrastructure as Code, Snyk AppRisk (Essentials oder Pro) und Snyk Code Local Engine (CLE), die in einem Bestellformular oder im Serviceplan (je nach Kontext) aufgeführt sind und in der Dokumentation näher beschrieben werden;
„Beta-Services“ bezeichnet ein Produkt, einen Service oder eine Funktionalität, die Ihnen zum Ausprobieren zur Verfügung gestellt werden kann und als Beta, Pilot, Early Access oder ähnlich gekennzeichnet ist;
„Geschäftstag“ bezeichnet einen Tag, der im jeweiligen Rechtsgebiet kein Samstag, Sonntag oder bundesweiter bzw. nationaler Feiertag ist;
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen (unabhängig von ihrer Aufzeichnung oder Speicherung), die eine Partei der anderen Partei offenlegt und die deutlich als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den gegebenen Umständen von einer vernünftigen Partei üblicherweise als vertraulich angesehen würden;
„Mitwirkender Entwickler“ bezeichnet einen Angestellten, unabhängigen Auftragnehmer oder eine andere Person, die für Sie oder in Ihrem Auftrag tätig ist und während eines rollierenden Zeitraums von 90 Tagen durch Änderung, Programmierung oder Testen zum Geschützten Asset beigetragen hat;
„Kundendaten“ bezeichnet alle Daten, die Nutzer zum Zweck der Nutzung der Services in die Services eingeben, einschließlich des Geschützten Assets und Daten Dritter;
„Dokumentation“ bezeichnet die Informationen, die Snyk-Kunden über https://snyk.io/docs oder entsprechende Nachfolge-Websites zur Verfügung gestellt werden und die eine Beschreibung der Services sowie Anweisungen zu deren Nutzung enthalten, jeweils in der von Zeit zu Zeit aktualisierten Fassung;
„Evaluierungszeitraum“ bezeichnet den von Snyk schriftlich festgelegten Evaluierungszeitraum oder, falls Snyk dessen Dauer nicht schriftlich festgelegt hat, einen Zeitraum von 30 Kalendertagen;
„Rechte des geistigen Eigentums“ bezeichnet sämtliche Rechte an Patenten, Erfindungen, Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, Marken, Unternehmensnamen und Domainnamen, Aufmachungen, Geschäftswert, Designs, Computersoftware und Datenbanken, einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen, sowie alle sonstigen Rechte des geistigen Eigentums;
„Problem“ bezeichnet eine Sicherheitslücke, eine fehlerhafte Sicherheitskonfiguration oder ein sonstiges Problem mit dem Geschützten Asset, das von den Services anhand der in den Services festgelegten Sicherheitsregeln und -kontrollen identifiziert wird;
„Verluste“ bezeichnet sämtliche Verluste, Schäden, Fehlbeträge, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinsen, zugesprochenen Beträge, Strafen, Bußgelder, Kosten oder Aufwendungen jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltskosten, der Kosten für die Durchsetzung eines Freistellungsanspruchs aus dieser Vereinbarung sowie der Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherern;
„Verwaltete abrechenbare Assets“ bezeichnet die Ressourcen, Assets und Konfigurationsdateien, auf die über Snyk AppRisk zugegriffen wird oder die damit verwaltet werden, einschließlich Containern und anderen Ressourcen;
„Bestellformular“ bezeichnet das Bestelldokument von Snyk oder gegebenenfalls des Vertriebspartners, das mit Ihrer Unterzeichnung durch Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung wird und die Services und den Support festlegt, die Snyk gemäß dieser Vereinbarung bereitstellt;
„Zulässiger Zweck“ bezeichnet: (a) wenn Sie die Services zu Evaluierungszwecken abonniert haben, die Nutzung der Services durch Sie ausschließlich zu internen Tests, um zu beurteilen, ob sie geeignet sind, Sie bei der Absicherung Ihres Software-Entwicklungslebenszyklus zu unterstützen; oder (b) wenn Sie die Services aus einem anderen, gemäß dieser Vereinbarung zulässigen Grund abonniert haben, die Nutzung der Services, des Supports und der Dokumentation ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke zur Unterstützung der Entwicklung, Wartung und Funktionalität des Geschützten Assets;
„Geschütztes Asset“ bezeichnet jedes Quellcode-Repository, jede Codedatei, Konfigurationsdatei, jedes Container-Image, Cloud-Asset, verwaltete abrechenbare Asset oder sonstige Asset im Zusammenhang mit Ihren Softwareprojekten, das in Ihrem Quellcode-Management-System gespeichert und in Verbindung mit den Services verwendet wird;
„Behebung“ bezeichnet eine von den Services für ein Problem vorgeschlagene Korrektur, die einen Patch, ein empfohlenes Versionsupgrade oder eine Neukonfiguration der Sicherheitseinstellungen umfassen kann;
„Servicedaten“ bezeichnet die Informationen und Daten, die Snyk Ihnen im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung stellt, einschließlich Problemen und Behebungen, jedoch ausschließlich Daten Dritter;
„Serviceplan“ bezeichnet, wenn Sie kein Bestellformular unterzeichnen, den von Ihnen ausgewählten geltenden Serviceplan unter https://snyk.io/plans, der die Services und den Support (sofern zutreffend) festlegt, die Snyk gemäß dieser Vereinbarung bereitstellt;
„Services“ bezeichnet die Anwendungen, die Sie über ein Bestellformular oder einen Serviceplan (je nachdem, was zutrifft) abonniert haben, sowie die zugehörigen Tools und Servicedaten;
„Snyk“ bezeichnet Snyk Inc, ein in Delaware eingetragenes Unternehmen mit Geschäftssitz in 100 Summer Street, 7th Floor, Boston, MA 02110, wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten befinden, oder Snyk Limited, ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen (Nr. 09677925) mit eingetragenem Geschäftssitz in Suite 4, 7th Floor, 50 Broadway, London, SW1H 0DB, Vereinigtes Königreich, wenn Sie sich in einem anderen Land befinden;
„Abonnementkontingent“ bezeichnet die in einem Bestellformular oder Serviceplan (je nachdem, was zutrifft) festgelegten Nutzungsgrenzen für die Services, einschließlich Testlimits und sonstiger Grenzen für die Anzahl der Mitwirkenden Entwickler, verwalteten abrechenbaren Assets oder Geschützten Assets;
„Abonnementgebühren“ bezeichnet gegebenenfalls die für das Abonnementkontingent zu entrichtenden Gebühren sowie alle sonstigen im Bestellformular oder Serviceplan festgelegten Gebühren;
„Support“ bezeichnet die Support-Services, einschließlich gegebenenfalls der in einem Bestellformular oder Serviceplan (je nachdem, was zutrifft) aufgeführten Implementierungspakete mit Festpreis und festgelegtem Leistungsumfang (z. B. Jumpstart), die näher beschrieben sind unter https://docs.snyk.io/more-info/snyk-terms-of-support-and-services-glossary;
„Testlimits“ bezeichnet die Anzahl der Tests, die in Ihrem Abonnementkontingent enthalten sind;
„Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit dieser Vereinbarung, die am Anfangsdatum beginnt und für den in Abschnitt 11 (a), (b) oder (c) festgelegten Zeitraum gilt, je nach Kontext;
„Daten Dritter“ bezeichnet alle Daten, die aus einer Drittanbieterquelle oder mithilfe einer solchen Quelle in die Services eingegeben werden;
„Drittanbieterquelle“ bezeichnet Drittanbieter-Anwendungen, die mit Snyk AppRisk interagieren, um die Anwendungssicherheit zu verwalten, einschließlich des Imports von Sicherheitslücken und anderen Anwendungssicherheitsdaten aus Drittanbieter-Anwendungen;
„Tools“ bezeichnet die Software-Anwendungen, die den Zugriff auf die Services ermöglichen, einschließlich APIs, CLI, IDE und SCM;
„Nutzungsdaten“ bezeichnet Informationen über die Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Services sowie zugehöriger Systeme und Technologien (einschließlich Informationen über Ihre Nutzung und die Nutzung der verschiedenen Funktionen und Funktionalitäten der Services durch Ihre Nutzer sowie daraus abgeleitete Analyse- und Statistikdaten);
„Nutzer“ bezeichnet die Mitwirkenden Entwickler, Angestellten, unabhängigen Auftragnehmer oder sonstigen Personen, die für Sie (oder Ihre verbundenen Unternehmen) oder in Ihrem Auftrag tätig sind und denen Sie den Zugriff auf die Services gestatten;
„Virus“ bezeichnet jede Software, jeden Code, jede Datei oder jedes Programm, die bzw. der darauf ausgelegt ist, den Betrieb von Computersoftware, Hardware oder Netzwerken zu beeinträchtigen, einschließlich Malware, Würmern und Trojanern;
„Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet je nach Kontext die Person, die dieser Vereinbarung zustimmt, wenn sie dies im eigenen Namen tut, oder das Unternehmen bzw. die sonstige Rechtseinheit, die die Person vertritt, wenn sie dieser Vereinbarung wie oben beschrieben im Namen eines Unternehmens oder einer sonstigen Rechtseinheit zustimmt.