Wichtig
Diese Seite wurde mithilfe künstlicher Intelligenz übersetzt. Der Inhalt kann Ungenauigkeiten oder Fehlinterpretationen enthalten. Für kritische oder offizielle Zwecke verwenden Sie bitte die EN-Version.
4. Dezember 2024
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Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“) sorgfältig durch, bevor Sie auf die Services zugreifen und diese nutzen. Um Ihnen das Verständnis dieser Vereinbarung zu erleichtern, haben wir in Anhang 1 die Begriffe definiert, denen eine besondere Bedeutung zukommt. Die Begriffe in Anhang 1 haben, sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, in dieser Vereinbarung dieselbe Bedeutung.
Indem Sie am Ende dieser Vereinbarung oder auf der Snyk-Website auf das Wort „<AGREE>“ oder einen ähnlichen Zustimmungstext klicken oder ein Bestellformular unterzeichnen, das auf diese Vereinbarung verweist, stimmen Sie dieser Vereinbarung in ihrer Gesamtheit zu. Mit Ihrer Zustimmung zu dieser Vereinbarung beantragen Sie, dass Snyk Ihnen Zugriff auf die Services gewährt. Nach Annahme Ihres Antrags durch Snyk („Beginn“) gestattet Snyk Ihnen den Zugriff auf die Services und deren Nutzung gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen. Stimmen Sie dieser Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer sonstigen juristischen Person zu: (i) sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie ordnungsgemäß bevollmächtigt sind, im Namen dieses Unternehmens oder dieser sonstigen juristischen Person zu handeln und dieser Vereinbarung zuzustimmen; und (ii) erkennen Sie an, dass dieses Unternehmen oder diese sonstige juristische Person rechtlich an diese Vereinbarung gebunden ist. Sind Sie nicht befugt oder geschäftsfähig, diese Vereinbarung abzuschließen, sind Sie noch nicht 18 Jahre alt oder stimmen Sie einer der in dieser Vereinbarung aufgeführten Bedingungen nicht zu, dürfen Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen und nicht auf die Services zugreifen.
Zur Klarstellung: Diese Vereinbarung gilt für Ihre Nutzung der Services und Ihren Zugriff darauf, unabhängig davon, ob Sie (i) eine kostenpflichtige Version der Services abonnieren, entweder direkt bei Snyk oder bei einem von Snyk zugelassenen Dritten („Vertriebspartner“); oder (ii) eine kostenlose Testversion oder Evaluierung der Services („Evaluierung“) oder eine kostenlose Version der Services nutzen, einschließlich Ihres Anspruchs auf Nutzung einer kostenpflichtigen Version über die hier verfügbaren Open-Source-Projekte: https://snyk.io/open-source (das „Open-Source-Projekt“). Hiervon ausgenommen sind die Abschnitte 1(b), 3.2, 6, 8.2 und 11.6(a), die nicht für die unter (ii) beschriebenen Services gelten. Für Open-Source-Projekte stellt Snyk Ihnen die Services kostenlos zur Verfügung, sofern Sie die Anforderungen für Open-Source-Projekte erfüllen, die unter dem oben genannten Link aufgeführt sind.
Wenn Sie die Services über einen Vertriebspartner oder einen von diesem Vertriebspartner autorisierten Wiederverkäufer erwerben, richten sich Ihre Zahlungen für die Services nach den zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vertriebspartner oder autorisierten Wiederverkäufer vereinbarten Bedingungen. Daher gelten die Abschnitte 6.2 bis 6.5 dieser Vereinbarung nicht für Ihre Zahlungsverpflichtungen im Rahmen dieser Transaktionen. Alle übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben jedoch in Kraft und gelten weiterhin für Ihre Nutzung der Services.
1. Nutzungsrecht
Vorbehaltlich der Abonnementzuteilung für die jeweilige(n) Anwendung(en) gewährt Snyk Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares (vorbehaltlich Abschnitt 11.9) und nicht unterlizenzierbares Recht: (a) während der Laufzeit ausschließlich für den zulässigen Zweck auf die Services, den Support und die Dokumentation zuzugreifen und diese zu nutzen (und Ihren Nutzern den Zugriff darauf und deren Nutzung zu gestatten); und (b) die Servicedaten für die Softwareentwicklung und -wartung in Verbindung mit dem geschützten Asset zu verwenden, vorbehaltlich Abschnitt 10.3(a) (Folgen der Kündigung).
2. Nutzungsbeschränkungen
Sie dürfen nicht: (a) die Services im Zusammenhang mit geschützten Assets nutzen, die weder Ihnen noch Ihren verbundenen Unternehmen gehören und auf die Sie weder zugreifen noch die Sie nutzen dürfen; (b) Folgendes in die Services hochladen oder eingeben: (i) Viren oder (ii) rechtswidrige Materialien oder Materialien, die geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen; (c) sensible oder regulierte Daten, wie Gesundheits- oder Finanzinformationen, in die Services hochladen oder Snyk anderweitig zugänglich machen (ausgenommen nicht sensible personenbezogene Daten gemäß dem DPA); (d) die Services an Dritte lizenzieren, verkaufen, vermieten, verleasen, verbreiten, anzeigen, kommerziell verwerten oder ihnen anderweitig zur Verfügung stellen; (e) die Services oder Teile davon kopieren, ändern, vervielfältigen, davon abgeleitete Werke erstellen, einbetten, spiegeln, erneut veröffentlichen, herunterladen, anzeigen, übertragen oder verbreiten; (f) die Services oder Teile davon dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig in eine für Menschen wahrnehmbare Form umwandeln; (g) Sicherheitsfunktionen oder andere technische Funktionen der Services umgehen oder deaktivieren; (h) Maßnahmen ergreifen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Services beeinträchtigen oder andere Snyk-Kunden am Zugriff auf die Services oder deren Nutzung hindern; (i) die Services für Benchmarking-Aktivitäten an den Anwendungen oder Anwendungen Dritter verwenden; (j) die Services nutzen, um Dritten Business-Process-Outsourcing-Dienstleistungen bereitzustellen (z. B. als Servicebüro); (k) Hinweise auf Eigentumsrechte oder Kennzeichnungen aus den Services entfernen; (l) die Services und/oder die Dokumentation nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung nutzen; (m) Daten unter Verstoß gegen (i) geltendes Recht oder (ii) Lizenzbedingungen oder sonstige vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten nutzen oder in die Services eingeben; (n) auf die Services zugreifen oder diese nutzen, wenn Sie Wettbewerber von Snyk sind, oder um ein Konkurrenzprodukt oder einen Konkurrenzdienst zu entwickeln oder zu verkaufen oder zu Wettbewerbszwecken gegenüber Snyk; oder (o) aus einem Land oder einer Region auf die Services zugreifen oder diese nutzen, das bzw. die einem umfassenden US-Embargo unterliegt. Ein Verstoß gegen eine der vorstehenden Beschränkungen gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung.
3. Pflichten, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse
3.1 Allgemeines. Snyk wird vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung: (a) Ihnen Zugriff auf die Services gewähren und (b) den im jeweiligen Bestellformular oder Serviceplan festgelegten Supportumfang bereitstellen.
3.2 Leistungsgewährleistung. Snyk wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Services im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktionieren und der gesamte Support mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbracht wird („Leistungsgewährleistung“). Entsprechen die Services und der Support dieser Leistungsgewährleistung nicht, wird Snyk auf eigene Kosten angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Abweichung unverzüglich zu beheben. Diese Behebung ist Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei einer Verletzung der Leistungsgewährleistung. Sollte Snyk die Abweichung jedoch nicht beheben, dürfen Sie die betreffenden Services oder den Support gemäß Abschnitt 10.2(a) (Kündigung) kündigen und erhalten eine Erstattung aller im Voraus bezahlten Abonnementgebühren für diese Services, die zum Kündigungsdatum noch nicht erbracht wurden. Ungeachtet des Vorstehenden gilt die Leistungsgewährleistung nicht, wenn Sie eine kostenlose Version der Services, eine Evaluierung oder eine kostenpflichtige Version der Services über das Open-Source-Projekt abonnieren. Snyk kann solche Services jederzeit aus geschäftlichen Gründen aussetzen, einschränken oder drosseln.
3.3 Haftungsausschlüsse. Sie erkennen an und stimmen zu, dass: (a) die Leistungsgewährleistung nicht für Abweichungen gilt, die dadurch verursacht werden, dass Sie die Services nicht gemäß der Dokumentation nutzen; (b) sich die Services im Laufe der Zeit weiterentwickeln und Snyk nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Funktionen hinzufügen oder entfernen kann; und (c) Ihre Nutzung der Services möglicherweise nicht unterbrechungs- oder fehlerfrei ist. Snyk sichert insbesondere nicht zu und gewährleistet nicht, dass: (a) die Services (einschließlich vorgeschlagener Behebungen) Ihren Anforderungen entsprechen oder für Ihren bestimmten Zweck geeignet sind; (b) die Services alle Probleme in sämtlichem Code, allen Konfigurationen oder Abhängigkeiten finden und überwachen können, die im geschützten Asset enthalten, darauf anwendbar oder dafür verwendet werden; oder (c) Snyk für alle Probleme eine Behebung bereitstellen kann. Snyk haftet Ihnen gegenüber nicht für durch die Services falsch identifizierte „False Positives“ oder „False Negatives“ noch für Schäden oder Verluste, die sich aus einer von Ihnen eingesetzten Behebung ergeben.
3.4 Pflichten des Kunden. Sie sind allein verantwortlich für: (a) die Geheimhaltung Ihrer Kontozugangsdaten und jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung durch Personen, die mithilfe Ihrer Kontozugangsdaten auf die Services zugreifen und diese nutzen; (b) die Verwaltung der Zugriffsrechte Ihrer Nutzer (sofern zutreffend) und den Entzug dieser Rechte bei Nutzern, die keinen Zugriff mehr auf die Services haben sollten; (c) jeden nicht vertragsgemäßen Zugriff Ihrer Nutzer auf die Services und deren nicht vertragsgemäße Nutzung; (d) die Sicherstellung, dass Ihr Netzwerk, Ihre Umgebung und Ihre Systeme den einschlägigen Spezifikationen der Dokumentation entsprechen und sicher sind; (e) die Rechtmäßigkeit, Integrität und Richtigkeit der Snyk bereitgestellten Kundendaten; (f) die Bewertung jedes Problems anhand Ihrer eigenen Umstände, Umgebung und Risikobewertungen sowie die entsprechende Annahme oder Ablehnung von Behebungen; (g) die Festlegung Ihrer eigenen Kontrollen, Schweregrade, Prioritäten oder Berechtigungen innerhalb der Services; und (h) wenn Sie die Services für eine Evaluierung abonnieren: (i) die Folgen Ihrer Nutzung der Services (oder Ihrer Unfähigkeit, diese zu nutzen) sowie jegliche Haftung, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Services (oder Ihrer Unfähigkeit, diese zu nutzen) ergibt; und (ii) das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Sicherung und Erstellung erforderlicher Kopien von Kundendaten sowie zur Einhaltung von Abschnitt 10 (Kündigung). Snyk ist nicht verpflichtet, Sie während oder nach dem Evaluierungszeitraum beim Extrahieren, Übertragen oder Wiederherstellen von Daten zu unterstützen. Sie verpflichten sich außerdem, alle für Ihr Unternehmen und die Erfüllung dieser Vereinbarung geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten, einschließlich, soweit anwendbar, des UK Modern Slavery Act 2015 sowie sonstiger Menschenrechts- und Sanktionsgesetze.
3.5 Funktionen von Drittanbietern. Die Services können Funktionen enthalten, die für die Zusammenarbeit mit Anwendungen oder Services ausgelegt sind, die Ihnen separat von Dritten bereitgestellt werden, beispielsweise Source-Code-Management-Services oder andere Sicherheitsscanning-Plattformen oder -Anwendungen. Jeder über eine Website, ein System, eine Plattform oder eine Anwendung eines Drittanbieters abgeschlossene Vorgang oder jede dort abgeschlossene Transaktion erfolgt zwischen Ihnen und dem jeweiligen Drittanbieter und auf Ihr eigenes Risiko. Snyk kann die dauerhafte Verfügbarkeit dieser Funktionen nicht garantieren. Snyk kann die Interoperabilität mit ihnen daher jederzeit einstellen, auch wenn der betreffende Drittanbieter seine Anwendung oder seinen Service nicht mehr für die Interoperabilität mit den Services zur Verfügung stellt oder die Art und Weise so ändert, dass sie für Snyk nicht mehr zumutbar ist.
3.6 Beta-Services. Snyk kann Ihnen von Zeit zu Zeit Beta-Services kostenlos zur Verfügung stellen. Beta-Services werden „WIE BESEHEN“ bereitgestellt. Snyk gibt keinerlei ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf Beta-Services und haftet in keiner Weise, die sich aus oder im Zusammenhang mit Beta-Services ergibt. Sie können nach eigenem Ermessen entscheiden, diese Beta-Services auszuprobieren. Snyk kann Beta-Services nach eigenem Ermessen jederzeit einstellen und ist nicht verpflichtet, sie allgemein verfügbar zu machen.
3.7 Besondere Bedingungen. Für bestimmte Anwendungen und Tools gelten die folgenden besonderen Nutzungsbedingungen:
(a) Snyk Tools. Die Tools sind als Schnittstelle zwischen den Services und einer externen Anwendung oder einem externen Repository vorgesehen, die bzw. das von Ihnen betrieben und kontrolliert wird. Sie dürfen auf die Tools ausschließlich zugreifen und diese nutzen, um Ihre Nutzung der Anwendungen gemäß dieser Vereinbarung zu ermöglichen. Snyk kann die Nutzung der Tools begrenzen, drosseln oder anderweitig einschränken, um einen nach eigenem Ermessen als Missbrauch, Sicherheitsproblem oder übermäßige Nutzung eingestuften Vorgang zu verhindern. Snyk wird sich bei der Anwendung solcher Einschränkungen in angemessener Weise bemühen, eine beschreibende Fehlermeldung auszugeben. Es werden keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Kompatibilität mit Software oder technischen Protokollen oder Standards abgegeben.
(b) Snyk AppRisk. Snyk AppRisk ermöglicht Kunden, Verbindungen zu Drittquellen herzustellen. Sie sichern zu und gewährleisten, dass: (i) Sie vor der Nutzung von Snyk AppRisk in Verbindung mit solchen Drittquellen gültige, schriftliche Lizenzvereinbarungen mit allen jeweils relevanten Dritten abgeschlossen haben, die eine solche Nutzung gestatten; und (ii) Sie über die gegebenenfalls erforderlichen Rechte verfügen, um Snyk Zugriff auf Ihre Konten bei solchen Drittquellen zu gewähren und so die Interoperabilität mit den Services sowie den Zugriff auf und den Import von Daten Dritter zu ermöglichen. Sie sind allein verantwortlich für jegliche Software, deren Verbindung zu den Services oder Interaktion mit den Services Sie Drittquellen ermöglichen.
(c) Snyk Code Local Engine (CLE). Die CLE ist eine vollständig eigenständige Version der Snyk Code-Analyse-Engine, mit der das geschützte Asset lokal in Ihrer eigenen Umgebung mit Snyk Code gescannt werden kann. Wenn Sie die CLE gemäß einem entsprechenden Bestellformular erwerben, gewährt Snyk Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares (vorbehaltlich Abschnitt 11.9), nicht unterlizenzierbares Recht, Nutzern den Zugriff auf die CLE sowie deren Nutzung, Installation und Ausführung zu gestatten: (i) ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke zur Unterstützung der Entwicklung, Wartung und Funktionalität des geschützten Assets und (ii) vorbehaltlich etwaiger im Bestellformular festgelegter Einschränkungen. Sie sind dafür verantwortlich, die Bereitstellung der CLE in Ihrer Umgebung gemäß der Dokumentation vorzubereiten und die entsprechenden Einstellungen und Konfigurationen vorzunehmen (einschließlich der Anforderungen etwaiger Drittanbietersysteme und Netzwerkoptionen). Snyk kann Ihnen nach eigenem Ermessen die Bereitstellung von Nicht-Produktionsinstanzen gestatten, beispielsweise zu Test-, Staging- oder Qualitätssicherungszwecken. Es wird keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Kompatibilität mit einer von Ihnen betriebenen und kontrollierten Computerumgebung gegeben.
(d) Snyk DAST. Das DAST-Produkt von Snyk (derzeit unter dem Namen Probely Enterprise DAST) wird gemäß den Bedingungen des DAST-Nachtrags bereitgestellt, der unter https://snyk.io/policies/probely-enterprise-master-services-addendum/ abrufbar ist.
3.8 Beratungsleistungen. Sie können Beratungsleistungen einzeln erwerben, die auf Zeit- und Materialbasis erbracht werden und von beiden Parteien in einer Leistungsbeschreibung vereinbart werden („Beratungsleistungen“). Die Leistungsbeschreibung enthält den Umfang der Beratungsleistungen sowie die zu zahlenden Gebühren. Die Leistungsbeschreibung kann Bedingungen enthalten, die die Bedingungen dieser Vereinbarung ändern oder ergänzen, soweit sie sich speziell auf die Erbringung der Beratungsleistungen durch Snyk oder gegebenenfalls dessen Drittanbieterpartner beziehen.
4. Nachtrag zur Datenverarbeitung, Sicherheitsnachtrag und Sicherheitshinweise
4.1 Datenschutzhinweis. Soweit Snyk bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, die Sie betreffen (als Verantwortlicher im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze), erfolgt dies im Wesentlichen gemäß dem Datenschutzhinweis, der unter https://snyk.io/policies/privacy/ abrufbar ist. Der Datenschutzhinweis ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und kann von Snyk von Zeit zu Zeit geändert werden.
4.2 Nachtrag zur Datenverarbeitung. Soweit Snyk bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet (als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze), gilt der unter https://snyk.io/policies/dpa/ abrufbare Nachtrag zur Datenverarbeitung (der „DPA“) und wird Bestandteil dieser Vereinbarung.
4.3 Nachtrag zur Informationssicherheit. Snyk setzt Sicherheitsmaßnahmen ein, die darauf ausgelegt sind, Kundendaten gemäß dem unter https://snyk.io/policies/snyk-security-addendum/ abrufbaren Nachtrag zur Informationssicherheit von Snyk zu schützen.
4.4 Nutzungsdaten. Snyk kann (i) Nutzungsdaten intern für geschäftliche Zwecke erheben, analysieren und anderweitig verarbeiten, unter anderem zu Sicherheits- und Analysezwecken, zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Services oder zu sonstigen Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecken im Zusammenhang mit den Services oder anderen Produkten und Services von Snyk, und (ii) Nutzungsdaten im Zusammenhang mit seinen Geschäftstätigkeiten nur in aggregierter und/oder anonymisierter Form öffentlich offenlegen, sodass Sie oder Ihre Nutzer nicht identifiziert werden können.
4.5 Sicherheitsvorfälle und Benachrichtigungspflichten. Im Falle einer Sicherheitsverletzung, die zur unbefugten oder rechtswidrigen Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung oder Offenlegung von Kundendaten oder zum Zugriff darauf führt (einschließlich personenbezogener Daten im Sinne der DPA) (ein „Sicherheitsvorfall“), wird Snyk nach Kenntnisnahme des Sicherheitsvorfalls: (i) unverzüglich angemessene Maßnahmen zur Eindämmung des Sicherheitsvorfalls ergreifen und (ii) Sie ohne unangemessene Verzögerung (in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden) über den Sicherheitsvorfall informieren.
5. Rechte an geistigem Eigentum
5.1 Rechte von Snyk an geistigem Eigentum. Im Verhältnis zwischen den Parteien liegen sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an den Services, der Dokumentation und den Nutzungsdaten, einschließlich aller darin enthaltenen Rechte an geistigem Eigentum, bei Snyk und/oder seinen Lizenzgebern und verbleiben dort. Sie haben keinerlei Rechte, Lizenzen oder Genehmigungen in Bezug auf die Services, außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten.
5.2 Ihre Rechte an geistigem Eigentum. Im Verhältnis zwischen den Parteien sind und bleiben Sie alleiniger und ausschließlicher Eigentümer aller Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an sämtlichen Kundendaten und geschützten Assets, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, vorbehaltlich der in Abschnitt 5.3 (Rechtegewährung an Snyk) eingeräumten Rechte und Genehmigungen.
5.3 Rechtegewährung an Snyk. Sie gewähren hiermit alle Rechte und Genehmigungen in Bezug auf Kundendaten und das geschützte Asset, die erforderlich sind, damit Snyk die Services erbringen und im Übrigen seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ausüben kann. Alle schriftlichen oder mündlichen Kommentare, Ideen und Vorschläge, die Sie (oder Ihre Nutzer) Snyk zu den Services, dem Support oder den Beta-Services mitteilen (einschließlich zu Produkterlebnis, Funktionalität, Leistung, Genauigkeit, Konsistenz und Benutzerfreundlichkeit) („Feedback“), darf Snyk ohne Nennung der Urheberschaft oder jegliche Vergütung an Sie frei verwenden. Sie übertragen und übereignen Snyk hiermit unwiderruflich sämtliche Rechte an geistigem Eigentum, die in diesem Feedback enthalten sind oder im Zusammenhang damit entstehen.
6. Abonnementgebühren
6.1 Abonnementgebühren und Prüfung. Sie verpflichten sich, die während der Vertragslaufzeit fälligen Abonnementgebühren (sofern vorhanden) zu zahlen. Snyk überprüft die Nutzung der Services durch seine Kunden vierteljährlich, um die Einhaltung des Abonnementkontingents sicherzustellen. Ergibt diese Überprüfung, dass Ihre Nutzung der Services das Abonnementkontingent überschreitet, müssen Sie Ihre Nutzung innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie von der Überschreitung Kenntnis erlangt haben, auf die im Abonnementkontingent festgelegten Mengen reduzieren. Andernfalls kann Snyk (oder gegebenenfalls sein Vertriebspartner) Ihnen die damit verbundenen zusätzlichen Abonnementgebühren für die verbleibende Dauer der dann laufenden Vertragslaufzeit zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen. Wenn Sie während der Vertragslaufzeit zusätzliche Abonnementkontingente erwerben oder zu einem höherwertigen Serviceplan wechseln, werden die Abonnementgebühren für die verbleibende Dauer der dann laufenden Vertragslaufzeit anteilig berechnet. Sie dürfen Ihr Abonnementkontingent während der Laufzeit dieser Vereinbarung nicht herabstufen oder zu einer niedrigeren Stufe eines Serviceplans wechseln.
6.2 Abrechnung. Je nachdem, ob Sie die Services über ein Bestellformular oder einen Serviceplan abonnieren, gelten für Sie folgende Abrechnungsintervalle und Zahlungsbedingungen:
(a) Bestellformular: Wenn Sie die Services über ein Bestellformular abonnieren, stellt Snyk Ihnen die Gebühren gemäß den im Bestellformular festgelegten Abrechnungsintervallen und Zahlungsbedingungen in Rechnung, und Sie begleichen jede Rechnung gemäß diesen Bedingungen. Sind im Bestellformular keine Abrechnungsintervalle und Zahlungsbedingungen angegeben, gilt standardmäßig eine jährliche Abrechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum; oder
(b) Serviceplan: Wenn Sie die Services über einen Serviceplan abonnieren, belastet Snyk und/oder sein Drittanbieter-Zahlungsdienstleister (wozu Sie ihn hiermit ermächtigen) Ihre Zahlungskarte mit der jeweiligen Abonnementgebühr. Die jeweilige Abonnementgebühr wird im Voraus am oder kurz nach dem Tag in Rechnung gestellt, an dem Sie den Serviceplan auswählen, und danach monatlich oder jährlich zum Jahrestag, bis diese Vereinbarung und/oder die Services von Ihnen oder Snyk gemäß dieser Vereinbarung gekündigt werden. Snyk behält sich das Recht vor, die für seine Servicepläne geltenden Abonnementgebühren jederzeit zu ändern. Wenn Sie einer solchen Änderung nicht zustimmen, müssen Sie Ihr Konto über den Service oder durch Kontaktaufnahme mit dem Support-Team von Snyk löschen lassen und die Nutzung der Services einstellen. In diesem Fall gilt diese Vereinbarung zum Ende des dann laufenden Abrechnungszeitraums als von Ihnen gekündigt. Snyk berechnet Ihnen nur den Zeitraum vor der Kündigung auf Grundlage der zuvor vereinbarten Abonnementgebühr und ist nicht verpflichtet, Ihnen Abonnementgebühren zu erstatten. Wenn Sie der Änderung zustimmen (was durch Ihre fortgesetzte Nutzung der Services nach dem Inkrafttreten der neuen Abonnementgebühr als gegeben gilt), enthält Ihre nächste Rechnung die neuen Abonnementgebühren anteilig.
6.3 Verspätete Zahlungen. Ist die Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum nicht bei Snyk eingegangen, kann Snyk Sie über den Zahlungsverzug informieren. Unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel von Snyk kann Snyk Ihren Zugriff auf alle oder einen Teil der Services sperren, wenn Sie oder gegebenenfalls der Vertriebspartner die Zahlung nicht innerhalb von 10 Geschäftstagen ab dem Datum der Zahlungsverzugsmitteilung geleistet haben.
6.4 Verbindliche Abonnementgebühren und Steuern. Alle Abonnementgebühren sind: (a) nicht kündbar und nicht erstattungsfähig, (b) in US-Dollar zahlbar und (c) zuzüglich etwaiger anwendbarer Steuern. Sie müssen alle inländischen oder ausländischen Umsatz-, Gebrauchs-, Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Quellen- oder ähnlichen Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit den Transaktionen aus dieser Vereinbarung zahlen und tragen, mit Ausnahme von Steuern auf das Einkommen von Snyk. Sie zahlen alle nach dieser Vereinbarung fälligen Beträge in voller Höhe und ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt. Ist nach den Gesetzen eines relevanten Steuergebiets ein Quellensteuerabzug erforderlich, wird dieser zum niedrigsten anwendbaren Satz vorgenommen, einschließlich des ermäßigten Quellensteuersatzes gemäß einem Steuerabkommen. Sie stellen Snyk außerdem eine Kopie der Quellensteuerbescheinigung oder sonstiger einschlägiger Unterlagen als Zahlungsnachweis zur Verfügung.
6.5 Erhöhungen der Abonnementgebühr bei Verlängerung. Sofern im Serviceplan oder Bestellformular (je nachdem, was zutrifft) nichts anderes festgelegt ist und Ihr Abonnement der Services gemäß dem nachstehenden Abschnitt 10.1 automatisch verlängert wird, kann Snyk die Abonnementgebühren für jede Verlängerungslaufzeit um höchstens 5 % gegenüber dem Abonnementgebührensatz des Vorjahres für die jeweiligen Services erhöhen.
7. Vertraulichkeit
7.1 Jede Partei („Empfänger“) erhält von der anderen Partei („offenlegende Partei“) Zugang zu vertraulichen Informationen, um ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Zu den vertraulichen Informationen einer Partei zählen nicht Informationen, die: (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers zurückzuführen ist; (b) sich vor der Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden; (c) dem Empfänger rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung mitgeteilt werden; oder (d) vom Empfänger unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Rückgriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden, wobei diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Nachweise belegt werden kann. Ihre vertraulichen Informationen umfassen Kundendaten. Zu den vertraulichen Informationen von Snyk gehören die Services, Servicedaten, Produkt-Roadmaps, Preise und die Ergebnisse jeglicher Leistungstests der Services. Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind für beide Parteien vertraulich.
7.2 Jeder Empfänger darf vertrauliche Informationen in dem Umfang offenlegen, der zur Einhaltung geltender Gesetze oder eines Gerichtsbeschlusses erforderlich ist, vorausgesetzt, der Empfänger informiert die offenlegende Partei vor einer solchen Offenlegung, soweit gesetzlich zulässig, über die entsprechende Aufforderung und unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle so offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.
7.3 Jeder Empfänger behandelt die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich und macht diese, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und gemäß Abschnitt 7.2 offengelegt wird, weder Dritten zugänglich noch verwendet er sie für andere Zwecke als die in dieser Vereinbarung festgelegten. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für vertrauliche Informationen nach Ablauf von drei (3) Jahren nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung (bei Geschäftsgeheimnissen gilt dies, sobald die vertraulichen Informationen nach geltendem Recht nicht mehr als Geschäftsgeheimnis gelten).
7.4 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieser Vereinbarung darf der Empfänger die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ganz oder teilweise offenlegen: (i) gegenüber seinen Mitarbeitern, Führungskräften, Geschäftsführern, Beratern und fachlichen Beratern (z. B. Rechtsanwälten, Auditoren, Finanzberatern, Buchhaltern und sonstigen beruflichen Vertretern, zusammen mit den vorgenannten Personen insgesamt „Personal“), die diese Informationen kennen müssen und aufgrund von Vertraulichkeitsverpflichtungen rechtlich zur vertraulichen Behandlung dieser vertraulichen Informationen verpflichtet sind oder, im Falle fachlicher Berater, aufgrund beruflicher Pflichten zur vertraulichen Behandlung dieser Informationen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung verpflichtet sind. Der Empfänger ist für die Einhaltung dieses Abschnitts 7 durch sein Personal verantwortlich und haftbar, als wären dessen Handlungen oder Unterlassungen Handlungen oder Unterlassungen des Empfängers.
8. Freistellung
8.1 Ihre Freistellung. Sie verteidigen Snyk, seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Berater, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und stellen sie von sämtlichen Verlusten frei, die aus Ansprüchen Dritter entstehen und auf Folgendem beruhen: (a) Betrug, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten Ihrerseits oder (b) einem Verstoß gegen Abschnitt 2 (Nutzungsbeschränkungen).
8.2 Freistellung durch Snyk. Snyk verteidigt Sie, Ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Berater, Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger und stellt sie von sämtlichen Verlusten frei, die aus einem Anspruch eines Dritten entstehen, wonach die Services die Rechte des geistigen Eigentums dieses Dritten verletzen.
8.3 Freistellungsverfahren. Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich über alle Ansprüche, für die sie nach diesem Abschnitt 8 eine Freistellung zu beanspruchen glaubt. Die Partei, die Freistellung beansprucht (der „Freistellungsberechtigte“), arbeitet mit der anderen Partei (dem „Freistellungsverpflichteten“) auf alleinige Kosten und Aufwendungen des Freistellungsverpflichteten zusammen. Der Freistellungsverpflichtete übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und beauftragt auf eigene Kosten und Aufwendungen Rechtsbeistand mit der Bearbeitung und Verteidigung des Anspruchs. Der Freistellungsberechtigte darf zu keinem Zeitpunkt eine Haftung anerkennen oder den betreffenden Anspruch oder die Klage anderweitig beilegen, einen Vergleich schließen oder dies versuchen, es sei denn, der Freistellungsverpflichtete weist ihn ausdrücklich dazu an. Der Freistellungsberechtigte darf auf eigene Kosten und Aufwendungen mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl an den Verfahren teilnehmen und diese beobachten. Keine Partei darf einen Anspruch beilegen, der zu einer Haftung oder einem Haftungsanerkenntnis des Freistellungsberechtigten führt, ohne dessen schriftliche Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. Erfüllt der Freistellungsberechtigte seine Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 8.3 nicht, entbindet dies den Freistellungsverpflichteten nicht von seinen Freistellungsverpflichtungen, außer in dem Umfang, in dem der Freistellungsverpflichtete nachweisen kann, dass ihm durch diese Nichterfüllung ein wesentlicher Nachteil entstanden ist.
8.4 Abhilfemaßnahmen. Werden oder könnten nach vernünftiger Einschätzung von Snyk Services wegen Verletzung, widerrechtlicher Aneignung oder sonstiger Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter geltend gemacht, oder wird Ihre Nutzung der Services untersagt oder droht untersagt zu werden, kann Snyk nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten und Aufwendungen: (a) Ihnen das Recht verschaffen, die Services im Wesentlichen wie in dieser Vereinbarung vorgesehen weiter zu nutzen; (b) die Services ganz oder teilweise ändern oder ersetzen, um zu erreichen, dass die geänderten oder ersetzten Services keine Rechtsverletzung darstellen und dabei im Wesentlichen gleichwertige Funktionen und Merkmale bieten; in diesem Fall gelten die Änderungen oder Ersatzleistungen als Services im Sinne dieser Vereinbarung; oder (c) diese Vereinbarung Ihnen gegenüber schriftlich kündigen und Sie auffordern, die Nutzung der Services unverzüglich einzustellen, wobei Ihnen vorab gezahlte Abonnementgebühren für Services, die bis zum Kündigungsdatum nicht bereitgestellt wurden, erstattet werden.
8.5 Ausnahmen. Snyk, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer haften im Rahmen von Abschnitt 8.2 in keinem Fall und sind insoweit nicht verpflichtet, als der Anspruch auf Folgendem beruht oder damit zusammenhängt: (a) einer Änderung der Services durch Sie; (b) einem Verstoß gegen Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder einer Nutzung der Services entgegen der Dokumentation; (c) Ihrer Nutzung der Services in Verbindung mit anderen Produkten, Services, Daten oder Prozessen, die nicht von Snyk empfohlen oder bereitgestellt wurden, sofern die behauptete Rechtsverletzung ohne eine solche Nutzung nicht eingetreten wäre; (d) Ihrer Nutzung der Services, nachdem Snyk oder eine zuständige Behörde Sie über die behauptete oder tatsächliche Rechtsverletzung benachrichtigt hat; oder (e) Kundendaten oder der Umsetzung von Abhilfemaßnahmen durch Sie.
8.6 Ausschließlicher Rechtsbehelf. DIESER ABSCHNITT 8 LEGT IHRE EINZIGEN RECHTSBEHELFE UND DIE EINZIGE HAFTUNG UND VERPFLICHTUNG VON SNYK BEI TATSÄCHLICHEN, ANGEDROHTEN ODER BEHAUPTETEN ANSPRÜCHEN FEST, WONACH DIE SERVICES RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS DRITTER VERLETZEN, SICH RECHTSWIDRIG ANEIGNEN ODER ANDERWEITIG BEEINTRÄCHTIGEN.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES FESTGELEGT IST: (A) HAFTET SNYK NICHT FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE DURCH FEHLER ODER AUSLASSUNGEN IN INFORMATIONEN, ANWEISUNGEN ODER SKRIPTEN VERURSACHT WERDEN, DIE SIE SNYK IM ZUSAMMENHANG MIT DEN SERVICES BEREITSTELLEN, ODER DURCH HANDLUNGEN, DIE SNYK AUF IHRE ANWEISUNG VORNIMMT; (B) SÄMTLICHE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BEDINGUNGEN UND SONSTIGEN BESTIMMUNGEN JEGLICHER ART, DIE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ ODER COMMON LAW GELTEN, SIND IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG VON DIESER VEREINBARUNG AUSGESCHLOSSEN; UND (C) DIE SERVICES WERDEN IHNEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT.
9.2 AUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZ. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET KEINE DER PARTEIEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN GRUNDLAGE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER SONSTIGER GRUNDLAGE, FÜR FOLGE-, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, BESONDERE, ERHÖHTE ODER STRAFSCHADENSERSATZANSPRÜCHE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DERARTIGE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND OB EINE DER PARTEIEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
9.3 BESCHRÄNKUNG DER GELDHAFTUNG. VORBEHALTLICH ABSCHNITT 9.4 ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF EINER VERTRAGSVERLETZUNG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER EINER SONSTIGEN RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN GRUNDLAGE BERUHT, IN KEINEM FALL DEN HÖHEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE: (A) 100 USD ODER (B) DIE GESAMTEN ABONNEMENTGEBÜHREN, DIE SIE IM ZEITRAUM VON 12 MONATEN VOR DEM ANSPRUCHSAUSLÖSENDEN EREIGNIS IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLT HABEN ODER SCHULDEN. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN EIN RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
9.4 AUSNAHMEN. DIE VORSTEHEND FESTGELEGTE BESCHRÄNKUNG DER GELDHAFTUNG GILT NICHT FÜR: (A) DIE FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 8; (B) VERLUSTE AUFGRUND VON TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG; ODER (C) HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KANN. JEDE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG, DIE EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, EINEN GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS ODER EINEN AUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZ VORSIEHT, DIENT DER VERTEILUNG DER RISIKEN AUS DIESER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN. DIESE VERTEILUNG SPIEGELT SICH IN DEN PREISEN WIDER, DIE SNYK IHNEN ANBIETET, UND IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DER VERTRAGSGRUNDLAGE ZWISCHEN DEN PARTEIEN. DIE BESCHRÄNKUNGEN DIESES ABSCHNITTS 9 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG) GELTEN UNGEACHTET DESSEN, DASS EIN BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Laufzeit. Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich danach, ob Sie eine kostenlose Version der Services, eine Evaluierung oder eine kostenpflichtige Version der Services abonnieren. In jedem Fall beginnt diese Vereinbarung am Beginn-Datum und gilt für die in (a), (b) oder (c) unten festgelegte Dauer:
(a) Kostenlose Version der Services (einschließlich Open-Source-Projekten): Diese Vereinbarung gilt, bis sie von einer der Parteien wie folgt gekündigt wird: (i) durch Snyk jederzeit und aus beliebigem Grund, auch ohne Sie davon in Kenntnis zu setzen; oder (ii) durch Sie jederzeit durch Löschung Ihrer Organisation und Projekte gemäß Abschnitt 10.3(b). Darüber hinaus behält sich Snyk das Recht vor, diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 10.1(a)(i) zu kündigen und/oder Ihre Daten nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung zu löschen. Dies kann beispielsweise bei längerer Inaktivität des Kontos, einem Verstoß gegen unsere Bedingungen oder aufgrund erforderlicher Systemwartungsarbeiten geschehen.
(b) Evaluierungen: Sofern diese Vereinbarung nicht gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen vorzeitig gekündigt wird, gilt sie bis zum jeweils früher eintretenden der folgenden Zeitpunkte: (i) Ablauf des Evaluierungszeitraums oder (ii) Kündigung dieser Vereinbarung durch Snyk mit einer Frist von 3 Kalendertagen Ihnen gegenüber, wenn Snyk nach vernünftiger Einschätzung davon ausgeht, dass die Services oder die Dokumentation nicht gemäß dieser Vereinbarung genutzt werden oder auf eine Weise darauf zugegriffen wird, die den normalen Betrieb des Services beeinträchtigt; oder
(c) Entgeltpflichtige Version der Services: Diese Vereinbarung gilt, sofern sie nicht zuvor gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen beendet wird, für die im Bestellformular oder Serviceplan (je nachdem, was zutrifft) festgelegte Laufzeit. Sofern sie nicht anderweitig gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung beendet wird, beträgt die Laufzeit eines anfänglichen Bestellformulars oder Serviceplans (sofern im Bestellformular oder Serviceplan nicht anders angegeben) 1 Jahr ab dem im Bestellformular oder Serviceplan als Beginn Ihres Abonnements der Services angegebenen Datum (die „Erstlaufzeit“). Danach verlängert sie sich automatisch jeweils um weitere 1 Jahr (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), sofern keine der Parteien der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ende der jeweils laufenden Laufzeit schriftlich mitteilt, dass sie nicht verlängern möchte. Die Erstlaufzeit und sämtliche Verlängerungslaufzeiten bilden zusammen die Laufzeit des Bestellformulars oder Serviceplans. Zur Klarstellung: Eine gültige Mitteilung einer Partei an die andere gemäß diesem Abschnitt 10.1(c), dass nicht verlängert werden soll, führt dazu, dass das jeweilige Bestellformular oder der Serviceplan zum Ende der dann laufenden Laufzeit endet; Abonnementgebühren werden Ihnen nicht erstattet.
10.2 Beendigung. Unbeschadet sonstiger ihr zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) der Rechte gemäß Abschnitt 10.1, kann jede Partei diese Vereinbarung, ein Bestellformular und/oder den Serviceplan mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn: (a) die andere Partei eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt und diese Verletzung nicht behoben werden kann oder, sofern sie behoben werden kann, die verletzende Partei sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender schriftlicher Aufforderung behebt; (b) die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder ihre Geschäftstätigkeit nicht mehr im normalen Geschäftsgang ausübt; oder (c) gegen die andere Partei ein Antrag nach Insolvenz- oder Konkursrecht gestellt wird, der nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Einreichung abgewiesen oder aufgehoben wird. Snyk kann diese Vereinbarung außerdem durch schriftliche Mitteilung an Sie kündigen, wenn: (i) Sie einen gemäß dieser Vereinbarung fälligen Betrag am Fälligkeitstag nicht zahlen und mindestens 10 Geschäftstage nach schriftlicher Zahlungsaufforderung weiterhin in Verzug sind (die Kündigung entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung); oder (ii) der Channel Partner (falls vorhanden) Beträge, die Snyk im Zusammenhang mit Ihrem Abonnement der Services zustehen, nicht zahlt. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Snyk im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung keinerlei Haftung übernimmt und dass Sie sich diesbezüglich ausschließlich an den Channel Partner halten können.
10.3 Folgen der Beendigung. Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung und/oder eines einschlägigen Bestellformulars/Serviceplans, gleich aus welchem Grund:
(a) enden die Ihnen gemäß dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte, einschließlich der Rechte aus Abschnitt 1 (Nutzungsrecht), mit sofortiger Wirkung. Sie dürfen jedoch Service-Daten, die Ihnen vor Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bereitgestellt wurden, weiterhin nutzen (unter Einhaltung der in dieser Vereinbarung festgelegten Nutzungsbeschränkungen). Sie tragen die alleinige Verantwortung, und Snyk übernimmt keine Haftung für Risiken, die sich aus einer fortgesetzten Nutzung der Service-Daten nach Beendigung oder Ablauf ergeben;
(b) müssen Sie Ihre Organisation und Ihre Projekte unverzüglich aus den Services löschen, indem Sie entweder die Schaltfläche zum Löschen in den Services betätigen oder sich für Unterstützung bei der Löschung an den Snyk-Support wenden;
(c) müssen Sie alle Tools (und gegebenenfalls das CLE) unverzüglich von sämtlichen in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befindlichen Computergeräten deinstallieren und Snyk auf schriftliche Anfrage einen zufriedenstellenden Nachweis darüber vorlegen; und
(d) bleiben sämtliche Rechte, Rechtsbehelfe, Verpflichtungen und Haftungen der Parteien, die bis zum Datum der Beendigung oder des Ablaufs entstanden sind, unberührt. Dies gilt auch für das Recht, Schadensersatz wegen einer Verletzung dieser Vereinbarung zu verlangen, die am oder vor dem Datum der Beendigung bestand.
11. Allgemeines
11.1 Auslegung. Überschriften dienen lediglich der Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung. Großgeschriebene Begriffe haben die in dieser Vereinbarung festgelegte Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt. Diese Bedeutung gilt gleichermaßen für die Einzahl und die Mehrzahl der jeweiligen Begriffe. Die Wörter „include“, „includes“ und „including“ gelten als gefolgt von den Worten „without limitation“.
11.2 Höhere Gewalt. Snyk haftet Ihnen gegenüber gemäß dieser Vereinbarung nicht, wenn Snyk durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert oder darin verzögert wird. Dazu zählen insbesondere Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft von Snyk oder eine andere Partei betreffen), Epidemien, Pandemien, Ausfälle von Versorgungsleistungen oder Transport- oder Telekommunikationsnetzen, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, vorsätzliche Sachbeschädigung, die Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Vorschriften, Regelungen oder Weisungen, Unfälle, Ausfälle von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme oder die Nichterfüllung durch Lieferanten oder Subunternehmer, vorausgesetzt, Sie werden über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informiert.
11.3 Fortgeltung. Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft treten oder fortgelten soll, bleibt uneingeschränkt in Kraft.
11.4 Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Wäre eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung gültig, durchsetzbar oder rechtmäßig, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit den erforderlichen Änderungen, um der wirtschaftlichen Absicht der Parteien Wirkung zu verleihen.
11.5 Verzicht. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs, der einer Partei gemäß dieser Vereinbarung oder gesetzlich zusteht, gilt nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf und verhindert oder beschränkt auch nicht dessen weitere Ausübung. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindert oder beschränkt nicht dessen weitere Ausübung.
11.6 Änderungen. Snyk kann diese Vereinbarung regelmäßig aktualisieren. Wenn Sie über ein aktives Snyk-Konto verfügen, benachrichtigt Snyk Sie über Aktualisierungen per E-Mail oder über eine Mitteilung in den Services. Sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist, werden die aktualisierten Bedingungen dieser Vereinbarung 30 Kalendertage nach ihrer Veröffentlichung wirksam und verbindlich. Frühere aktuelle Fassungen der Bedingungen finden Sie hier. Wenn Sie: (a) eine kostenpflichtige Version der Services abonniert haben und einer Aktualisierung der Bedingungen dieser Vereinbarung aus berechtigten Gründen widersprechen, können die Parteien in gutem Glauben Gespräche führen, um eine wirtschaftlich angemessene Lösung zu finden. Wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang des Widerspruchs bei Snyk keine solche Lösung erzielt, wird Snyk die Aktualisierung (oder den von Ihrem Widerspruch betroffenen Teil) entweder nicht auf Ihre Nutzung der Services anwenden oder Ihnen gestatten, diese Vereinbarung (und alle einschlägigen Bestellformulare oder Servicepläne) ohne Haftung für eine der Parteien zu kündigen; oder (b) eine kostenlose Version der Services abonniert haben und einer Aktualisierung der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, müssen Sie Ihre Organisation und Ihre Projekte wie in Abschnitt 10.3(b) beschrieben aus den Services löschen und die Nutzung der Services unverzüglich einstellen. In diesem Fall gilt diese Vereinbarung als von Ihnen gekündigt. Wird diese Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt 11.6 gekündigt, erstattet Snyk (oder veranlasst gegebenenfalls die Erstattung durch seinen Channel Partner) etwaige im Voraus gezahlte Abonnementgebühren für Services, die zum Datum der Kündigung noch nicht erbracht wurden. Wenn Sie die Services nach Inkrafttreten der Aktualisierung weiterhin nutzen, gilt dies als Ihre Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen, an die Sie dann gebunden sind. Jede sonstige Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung, auch durch Sie oder gegebenenfalls einen Channel Partner, ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von einer bevollmächtigten Vertretung jeder Partei unterzeichnet wird.
11.7 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung sowie alle darin genannten Bestellformulare, Servicepläne, Ausstellungsstücke, Anlagen, Anhänge und Nachträge bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen Absprachen, Verständigungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den darin geregelten Gegenstand. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass sie beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Zusagen, Versprechen, Garantien, Erklärungen, Darstellungen, Gewährleistungen oder Verständigungen irgendeiner Person (unabhängig davon, ob diese Partei dieser Vereinbarung ist oder nicht) in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung vertraut, soweit diese nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung enthalten sind. Bedingungen in Bestellungen oder sonstigen Bestelldokumenten sowie auf Abrechnungsdiensten, Plattformen oder Portalen von Anbietern, die von Ihnen oder in Ihrem Auftrag betrieben werden, sind nicht verbindlich und entfalten keine Wirkung.
11.8 Widersprüche und Befugnisse: Wenn Sie Ihr Abonnement der Services über einen Channel Partner erwerben, ist der Channel Partner (und nicht Snyk) dafür verantwortlich, dass der Inhalt einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Channel Partner sowie der Inhalt eines vom Channel Partner ausgestellten Bestellformulars korrekt ist. Bei einem Widerspruch zwischen einer Bestimmung dieser Vereinbarung und einer Bestimmung einer Vereinbarung (oder eines Bestellformulars) zwischen Ihnen und einem Channel Partner hat diese Vereinbarung im Umfang des Widerspruchs Vorrang. Der Channel Partner (falls vorhanden) ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern, im Namen von Snyk Garantien, Zusicherungen oder Verpflichtungen abzugeben oder Snyk zu anderen als den in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen zu binden. Snyk ist jedoch berechtigt, diese Vereinbarung und jedes Bestellformular unmittelbar Ihnen gegenüber durchzusetzen.
11.9 Abtretung. Keine Partei darf diese Vereinbarung oder Leistungsrechte bzw. -pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Ungeachtet dessen ist eine Zustimmung nicht erforderlich für: (a) die vollständige Abtretung dieser Vereinbarung durch eine Partei an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger, auf den sämtliche oder im Wesentlichen sämtliche Vermögenswerte der Partei durch Fusion, Umstrukturierung, Konsolidierung oder Übernahme übergehen, sofern die abtretende Partei die andere Partei über die Abtretung informiert; oder (b) die Abtretung Ihres Bestellformulars durch einen Channel Partner (falls vorhanden) an Snyk. In diesem Fall bleiben Sie weiterhin an diese Vereinbarung gebunden. Durch eine Abtretung wird die abtretende Partei nicht von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit, die vor der Abtretung entstanden sind. Jeder Versuch einer Abtretung, Übertragung oder sonstigen Weitergabe unter Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen ist nichtig. Diese Vereinbarung ist für die Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und zulässige Zessionare verbindlich und kommt ihnen zugute.
11.10 Keine Partnerschaft oder Vertretung. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung begründet eine Partnerschaft zwischen den Parteien oder ermächtigt eine Partei, als Vertreter der anderen Partei zu handeln. Keine Partei ist befugt, im Namen oder Auftrag der anderen Partei zu handeln oder diese anderweitig zu binden, insbesondere durch die Abgabe von Erklärungen oder Gewährleistungen, die Übernahme von Verpflichtungen oder Haftung sowie die Ausübung von Rechten oder Befugnissen.
11.11 Rechte Dritter. Diese Vereinbarung dient ausschließlich dem Nutzen der hierin genannten Parteien sowie ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger. Nichts hierin ist ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt oder bewirkt, einer anderen Person irgendwelche Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe rechtlicher oder billiger Art jeglicher Art aus oder aufgrund dieser Vereinbarung zu gewähren.
11.12 Mitteilungen. Jede Mitteilung, die gemäß dieser Vereinbarung zu erfolgen hat, muss schriftlich erfolgen und per E-Mail an die in dieser Vereinbarung angegebene E-Mail-Adresse der anderen Partei (oder an eine andere E-Mail-Adresse, die die andere Partei gemäß diesem Abschnitt 11.12 mitgeteilt hat) gesendet werden. Die E-Mail-Adresse von Snyk für Mitteilungen lautet: legal@snyk.io. Eine per E-Mail gesendete Mitteilung gilt zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung als zugegangen.
11.13 Anwendbares Recht. Wenn Sie den Vertrag mit Snyk, Inc. schließen, unterliegt diese Vereinbarung dem Recht des US-Bundesstaats Delaware und ist nach diesem auszulegen, unter Ausschluss dessen Kollisionsnormen. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte in Dover, Delaware, ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen zuständig sind, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben. Wenn Sie den Vertrag mit Snyk Limited schließen, unterliegt diese Vereinbarung dem Recht von England und Wales und ist nach diesem auszulegen, unter Ausschluss dessen Kollisionsnormen. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) zuständig sind, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.
Anhang 1: Definitionen
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, von einer Partei kontrolliert wird oder mit einer Partei unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“, dass mindestens 50 % des Kapitals, der Vermögenswerte, der stimmberechtigten Aktien, der Gewinne, der Beteiligungen oder vergleichbarer Beteiligungsrechte direkt oder indirekt von einer juristischen Person im Sinne dieser Definition gehalten oder kontrolliert werden;
„Anwendung“ bezeichnet die proprietären Softwareanwendungen, die Snyk bereitstellt, einschließlich Snyk Code, Snyk Open Source, Snyk Container, Snyk Infrastructure as Code, Snyk AppRisk (Essentials oder Pro) und Snyk Code Local Engine (CLE), die in einem Bestellformular oder im Serviceplan (je nach Kontext) aufgeführt und in der Dokumentation näher beschrieben sind;
„Beta-Services“ bezeichnet ein Produkt, einen Service oder eine Funktionalität, die Ihnen zum Testen zur Verfügung gestellt werden kann und als Beta, Pilot, Early Access oder ähnlich gekennzeichnet ist;
„Geschäftstag“ bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder bundesweiter bzw. nationaler Feiertag in der jeweiligen Gerichtsbarkeit ist;
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen (unabhängig davon, wie sie aufgezeichnet oder aufbewahrt werden), die eine Partei der anderen Partei offenlegt und die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den gegebenen Umständen von einer vernünftigen Partei üblicherweise als vertraulich angesehen würden;
„Mitwirkender Entwickler“ bezeichnet einen Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer oder eine andere Person, die für Sie oder in Ihrem Auftrag tätig ist und innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 90 Tagen durch Änderung, Programmierung oder Testen zum geschützten Vermögenswert beigetragen hat;
„Kundendaten“ bezeichnet alle Daten, die von Nutzern zum Zweck der Nutzung der Services in die Services eingegeben werden, einschließlich des geschützten Vermögenswerts und der Daten Dritter;
„Dokumentation“ bezeichnet die Informationen, die Snyk-Kunden über https://snyk.io/docs oder Nachfolge-Websites bereitgestellt werden und eine Beschreibung der Services sowie Anweisungen zu deren Nutzung enthalten und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können;
„Evaluierungszeitraum“ bezeichnet den von Snyk schriftlich festgelegten Evaluierungszeitraum oder, falls Snyk dessen Dauer nicht schriftlich festgelegt hat, einen Zeitraum von 30 Kalendertagen;
„Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet sämtliche Rechte an Patenten, Erfindungen, Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, Marken, Firmennamen und Domainnamen, Erscheinungsbildern, Geschäftswerten, Designs, Computersoftware und Datenbanken, einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen, sowie alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum;
„Problem“ bezeichnet eine durch die Services anhand der darin festgelegten Sicherheitsregeln und -kontrollen identifizierte Schwachstelle, fehlerhafte Sicherheitskonfiguration oder ein sonstiges Problem mit dem geschützten Vermögenswert;
„Verluste“ bezeichnet sämtliche Verluste, Schäden, Fehlbeträge, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinsen, Entschädigungen, Vertragsstrafen, Bußgelder, Kosten oder Aufwendungen jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, der Kosten für die Durchsetzung eines Freistellungsanspruchs aus dieser Vereinbarung und der Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherern;
„Verwaltete abrechnungsfähige Assets“ bezeichnet die Ressourcen, Assets und Konfigurationsdateien, auf die über Snyk AppRisk zugegriffen wird oder die damit verwaltet werden, einschließlich Container und sonstiger Ressourcen;
„Bestellformular“ bezeichnet das Bestelldokument von Snyk oder gegebenenfalls des Vertriebspartners, das, sofern Sie es unterzeichnen, durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung wird und die Services und den Support festlegt, die Snyk gemäß dieser Vereinbarung bereitstellt;
„Zulässiger Zweck“ bezeichnet: (a) wenn Sie die Services zu Evaluierungszwecken abonniert haben, die Nutzung der Services durch Sie ausschließlich zum internen Testen, um deren Eignung zur Absicherung Ihres Softwareentwicklungslebenszyklus zu beurteilen; oder (b) wenn Sie die Services aus einem anderen, gemäß dieser Vereinbarung zulässigen Grund abonniert haben, die Nutzung der Services, des Supports und der Dokumentation ausschließlich für Ihre internen Geschäftsvorgänge zur Unterstützung der Entwicklung, Wartung und Funktionalität des geschützten Vermögenswerts;
„Geschützter Vermögenswert“ bezeichnet ein beliebiges Quellcode-Repository, eine Codedatei, Konfigurationsdatei, ein Container-Image, Cloud-Asset, verwaltetes abrechnungsfähiges Asset oder sonstiges Asset im Zusammenhang mit Ihren Softwareprojekten, das in Ihrem Quellcode-Manager gespeichert und in Verbindung mit den Services verwendet wird;
„Behebung“ bezeichnet eine von den Services in Bezug auf ein Problem vorgeschlagene Korrektur, die einen Patch, ein empfohlenes Upgrade auf eine andere Version oder eine Neukonfiguration der Sicherheitseinstellungen umfassen kann;
„Servicedaten“ bezeichnet die Informationen und Daten, die Snyk Ihnen im Zusammenhang mit den Services bereitstellt, einschließlich Problemen und Behebungen, jedoch ohne Daten Dritter;
„Serviceplan“ bezeichnet, wenn Sie kein Bestellformular unterzeichnen, den von Ihnen ausgewählten geltenden Serviceplan unter https://snyk.io/plans, der die Services und den Support (sofern vorhanden) festlegt, die Snyk gemäß dieser Vereinbarung bereitstellt;
„Services“ bezeichnet die von Ihnen über ein Bestellformular oder einen Serviceplan abonnierten Anwendungen, je nachdem, was zutrifft, sowie die zugehörigen Tools und Servicedaten;
„Snyk“ bezeichnet Snyk Inc, ein in Delaware gegründetes Unternehmen mit Sitz in 100 Summer Street, 7th Floor, Boston, MA 02110, wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten befinden, oder Snyk Limited, ein in England und Wales gegründetes Unternehmen (Nr. 09677925) mit eingetragenem Sitz in Suite 4, 7th Floor, 50 Broadway, London, SW1H 0DB, Vereinigtes Königreich, wenn Sie sich in einem anderen Land befinden;
„Abonnementkontingent“ bezeichnet die in einem Bestellformular oder Serviceplan festgelegten Nutzungsbeschränkungen für die Services, je nachdem, was zutrifft, einschließlich Testlimits und sonstiger Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der mitwirkenden Entwickler, verwalteten abrechnungsfähigen Assets oder geschützten Vermögenswerte;
„Abonnementgebühren“ bezeichnet gegebenenfalls die für das Abonnementkontingent zu zahlenden Gebühren sowie alle sonstigen im Bestellformular oder Serviceplan festgelegten Gebühren;
„Support“ bezeichnet die Support-Services, einschließlich gegebenenfalls der aufgeführten Implementierungspakete mit Festpreis und festgelegtem Leistungsumfang (z. B. Jumpstart), die in einem Bestellformular oder Serviceplan (je nachdem, was zutrifft) aufgeführt und unter https://docs.snyk.io/more-info/snyk-terms-of-support-and-services-glossary näher beschrieben sind;
„Testlimits“ bezeichnet die Anzahl der Tests, die in Ihrem Abonnementkontingent enthalten sind;
„Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit dieser Vereinbarung, die am Datum des Inkrafttretens beginnt und für den in Abschnitt 11 (a), (b) oder (c) festgelegten Zeitraum gilt, je nach Kontext;
„Daten Dritter“ bezeichnet alle Daten, die aus einer Drittquelle oder unter Verwendung einer Drittquelle in die Services eingegeben werden;
„Drittquelle“ bezeichnet Anwendungen Dritter, die mit Snyk AppRisk interagieren, um die Anwendungssicherheit zu verwalten, einschließlich des Imports von Schwachstellen- und sonstigen Anwendungssicherheitsdaten aus Anwendungen Dritter;
„Tools“ bezeichnet die Softwareanwendungen, die den Zugriff auf die Services ermöglichen, einschließlich APIs, CLI, IDE und SCM;
„Nutzungsdaten“ bezeichnet Informationen über die Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Services sowie zugehöriger Systeme und Technologien (einschließlich Informationen über Ihre Nutzung und die Nutzung der verschiedenen Funktionen durch Ihre Nutzer sowie daraus abgeleitete Analyse- und Statistikdaten);
„Nutzer“ bezeichnet die mitwirkenden Entwickler, Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer oder sonstigen Personen, die für Sie (oder Ihre verbundenen Unternehmen) tätig sind und denen Sie den Zugriff auf die Services gestatten;
„Virus“ bezeichnet Software, Code, Dateien oder Programme, die den Betrieb von Computersoftware, Hardware oder Netzwerken beeinträchtigen sollen, einschließlich Malware, Würmern und Trojanern;
„Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet je nach Kontext die Person, die dieser Vereinbarung zustimmt, wenn sie dies im eigenen Namen tut, oder das Unternehmen bzw. die sonstige juristische Person, die diese Person vertritt, wenn sie dieser Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer sonstigen juristischen Person in der oben beschriebenen Weise zustimmt.